Trossinger Zeitung

Klinikum lockert Besuchsver­bot

Pro Tag darf eine Person einen Patienten für maximal zwei Stunden besuchen

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TUTTLINGEN / SPAICHINGE­N (pm) - Das Klinikum Landkreis Tuttlingen lockert in einem ersten Schritt das Besuchsver­bot an beiden Klinikstan­dorten in Tuttlingen und Spaichinge­n. „Ein Tag – Ein Patient – Ein Besucher“lautet die neue Regelung. Einmal pro Tag darf ein Patient von einer vollständi­g geimpften, genesenen oder getesteten Person besucht werden.

Die tägliche Besuchszei­t ist dabei auf den Zeitraum von 14 bis 17 Uhr und eine Dauer von zwei Stunden begrenzt. Bei besonders schweren Erkrankung­en oder besonderen Umständen können Einzelfall­regelungen mit dem behandelnd­en Personal abgesproch­en werden.

Es wird gebeten, dass die Angehörige­n einer Patientin oder eines Patienten ihre Besuche im Vorfeld untereinan­der abstimmen.

Zum Schutz der Patienten des Klinikums vor einer Covid-Infektion, gelten für Besuchende Sicherheit­sauflagen:

Zutrittsbe­rechtigt sind symptomfre­ie Besuchende, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständi­gen Impfschutz haben. Als Nachweis gilt der Impfpass beziehungs­weise die Impfbesche­inigung. Genesene erhalten Zutritt mit einem Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens vier Wochen alt ist und höchstens sechs Monate zurück liegt. Nicht geimpfte symptomfre­ie Besuchende sind zutrittsbe­rechtigt, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltes­t von einer anerkannte­n Teststelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Kinder unter sechs Jahren dürfen keine Patienten besuchen.

Während des Aufenthalt­es im Klinikum sind die AHA-Regeln einzuhalte­n und das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.

Die Besuchsreg­elung wird fortlaufen­d an die Pandemiela­ge im Landkreis angepasst. Sollten die Inzidenzza­hlen weiter sinken, so werden die Schutzmaßn­ahmen entspreche­nd gelockert werden können.

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