Klinikum lockert Besuchsverbot
Pro Tag darf eine Person einen Patienten für maximal zwei Stunden besuchen
TUTTLINGEN / SPAICHINGEN (pm) - Das Klinikum Landkreis Tuttlingen lockert in einem ersten Schritt das Besuchsverbot an beiden Klinikstandorten in Tuttlingen und Spaichingen. „Ein Tag – Ein Patient – Ein Besucher“lautet die neue Regelung. Einmal pro Tag darf ein Patient von einer vollständig geimpften, genesenen oder getesteten Person besucht werden.
Die tägliche Besuchszeit ist dabei auf den Zeitraum von 14 bis 17 Uhr und eine Dauer von zwei Stunden begrenzt. Bei besonders schweren Erkrankungen oder besonderen Umständen können Einzelfallregelungen mit dem behandelnden Personal abgesprochen werden.
Es wird gebeten, dass die Angehörigen einer Patientin oder eines Patienten ihre Besuche im Vorfeld untereinander abstimmen.
Zum Schutz der Patienten des Klinikums vor einer Covid-Infektion, gelten für Besuchende Sicherheitsauflagen:
Zutrittsberechtigt sind symptomfreie Besuchende, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben. Als Nachweis gilt der Impfpass beziehungsweise die Impfbescheinigung. Genesene erhalten Zutritt mit einem Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens vier Wochen alt ist und höchstens sechs Monate zurück liegt. Nicht geimpfte symptomfreie Besuchende sind zutrittsberechtigt, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer anerkannten Teststelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Kinder unter sechs Jahren dürfen keine Patienten besuchen.
Während des Aufenthaltes im Klinikum sind die AHA-Regeln einzuhalten und das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
Die Besuchsregelung wird fortlaufend an die Pandemielage im Landkreis angepasst. Sollten die Inzidenzzahlen weiter sinken, so werden die Schutzmaßnahmen entsprechend gelockert werden können.