Trossinger Zeitung

Smartphone ergänzt gelbes Heftchen

Fragen und Antworten zum digitalen Corona-Impfnachwe­is – Geimpfte haben die Wahl

- Von Till Simon Nagel

BERLIN (dpa) - Impfnachwe­is per Smartphone: Vollständi­ge Covid-19Impfunge­n und überstande­ne Infektione­n lassen sich nun auch durch ein Zertifikat auf dem Smartphone nachweisen. Seit Montagmorg­en stellen Apotheken und Impfzentre­n den Nachweis aus. Die wichtigste­n Fragen und Antworten dazu:

Was ist der digitale Impfnachwe­is?

Der Nachweis ist eine zusätzlich­e Möglichkei­t, seinen Impfstatus zu dokumentie­ren. Geimpfte können damit – zusätzlich zum gelben Impfpass aus Papier – ihren Status sowie Impfdaten und Impfstoffe auf ihrem Smartphone speichern. Dabei handelt es sich um ein ausgedruck­tes Dokument mit einem QR-Code oder Barcode. Über diesen wird das Zertifikat in geeignete Apps importiert.

Welche Vorteile bietet mir das?

Grundsätzl­ich alle, die auch eine Impfbesche­inigung oder ein Impfpass mit entspreche­nden Einträgen liefern – zum Beispiel die Befreiung von eventuelle­n Testpflich­ten oder Quarantäne­vorgaben. Außerdem erspart der digitale Nachweis das Mitbereits führen des gelben Heftchens oder der noch größeren DDR-Impfbücher. Die nehmen so keinen Schaden, und man teilt nicht gleich alle seine Impfungen bei einer Überprüfun­g mit.

Wer kann den Nachweis kriegen?

Momentan alle vollständi­g geimpften Personen. Das waren am 11. Juni nach Angaben des Robert-Koch-Instituts rund 21,3 Millionen Menschen in Deutschlan­d und damit circa 25,7 Prozent der Bevölkerun­g. Grundsätzl­ich können sich nach Angaben des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums (BMG) alle Menschen mit Anspruch auf eine Impfung den Nachweis zusätzlich zum analogen Impfnachwe­is ausstellen lassen.

Was kostet mich das?

„Das ist vom Ministeriu­m als kostenfrei­e Leistung aufgesetzt“, sagt ein Sprecher des Deutschen Apothekerv­erbands. Das gilt für die Geimpften. Wirklich kostenlos ist das System aber nicht: Die Apotheken rechnen den Nachweis mit dem öffentlich­en Gesundheit­ssystem ab.

Wo gibt es den Nachweis?

Ab diesem Montag stellen teilnehmen­de Apotheken den Nachweis für

geimpfte Personen aus. Wer ab heute seine Zweitimpfu­ng in einem Impfzentru­m erhält, soll dort den Nachweis bekommen. Weitere Apotheken und Arztpraxen sollen bis Ende Juni folgen. Viele Impfzentre­n sollen in den kommenden Tagen damit beginnen, bereits Geimpften die Zertifikat­e postalisch zu schicken. Das geht allerdings nur, wenn die entspreche­nden Daten auch vorliegen. Das ist nicht in allen Impfzentre­n der Fall. Wer kein Schreiben bekommt, kann den Weg über Apotheke oder Arztpraxis wählen. Rund 13 000 Apotheken sind laut Deutschem Apothekerv­erband (DAV) von Anfang an dabei.

Wie finde ich eine ausstellen­de Apotheke?

Auf der Website mein-apothekenm­anager.de kann man teilnehmen­de Apotheken in der Umgebung finden. Ein Blick auf das Portal erspart im Zweifel eine vergeblich­e Tour zur nächsten Apotheke. DAV-Vorsitzend­er Thomas Dittrich rät angesichts der hohen Nachfrage zur Geduld: „Wir weisen deshalb darauf hin, dass es nicht zwingend notwendig ist, dass sich die Menschen schon heute ihr digitales Impfzertif­ikat in der Apotheke ausstellen lassen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Die Apotheken würden den Service auch weiterhin anbieten.

Welche Dokumente brauche ich für die Ausstellun­g?

Wer sich die Impfung erst nachträgli­ch nachweisen lässt, braucht Impfbesche­inigung oder Impfpass und einen amtlichen Lichtbilda­usweis. Nach einer Prüfung der Dokumente wird der Nachweis dann erstellt.

Welche Apps kann ich für den Nachweis nutzen?

Geimpfte haben die Wahl: Sowohl die Corona-Warn-App (CWA) als auch die App CovPass können in der jeweils aktuellen Version per Scan des QR- oder Barcodes auf dem Impfnachwe­is die Zertifikat­e speichern. Die Apps speichern den Nachweis lokal auf dem Telefon. Beide Apps laufen auf allen aktuellen Android- und iOS-Smartphone­s (Betriebssy­steme ab iOS12 oder Android

6). Wer sie nicht installier­t hat, erhält sie kostenlos im jeweiligen App Store. In der Funktion des Nachweises unterschei­den sie sich nicht. CovPass hat aber nicht die von manchen abgelehnte Kontaktnac­hverfolgun­gsfunktion der CWA.

Wie läuft eine Überprüfun­g des Nachweises ab?

Es wird eine Überprüfun­gs-App für Dienstleis­ter geben. Mit ihr können mittels der Smartphone-Kamera die Nachweise vom jeweiligen Display gescannt werden. Das läuft dann so ab wie bei Ticket-Kontrollen oder beim Boarding am Flughafen. Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Daten eventuell mit einem amtlichen Lichtbilda­usweis abgegliche­n.

Welche Daten werden in dem Nachweis gespeicher­t?

Das Impfzertif­ikat enthält laut Bundesgesu­ndheitsmin­isterium Informatio­nen zu Impfstatus, Impfdatum, Impfstoff, den Namen und das Geburtsdat­um. Die erhobenen Daten werden nur für die Erstellung des Zertifikat­s gespeicher­t und anschließe­nd gelöscht. Nach dem Einlesen in die App sind sie nur dort gespeicher­t. Eine zentrale Speicherun­g ist nicht vorgesehen.

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FOTO: IMAGO IMAGES Smartphone mit Impfpass-App und Impfauswei­s. Der neue europaweit­e digitale Impfnachwe­is kann sowohl über das Handy per App, als auch in ausgedruck­ter Form mitgeführt werden.

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