Trossinger Zeitung

Gesangbuch in die Kirche mitbringen

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SPAICHINGE­N (pm) - Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g vom 7. Juni, gibt es Lockerunge­n im kirchliche­n Bereich, die jeweils von Dauer einer erreichten 7-Tage-Inzidenz im Landkreis abhängen. So kam aus dem Bischöflic­hen Ordinariat am Donnerstag die „52. Mitteilung zur aktuellen Lage“, schreibt der katholisch­e Pfarrer Robert Aubele in einer Pressemitt­eilung. Das seien die wesentlich­en Änderungen:

Gemeindege­sang mit medizinisc­hem Mund-Nasen-Schutz ist nun vollständi­g möglich. „Wir werden also ab jetzt wieder gemeinsam mit medizinisc­her Maske in den Gottesdien­sten singen. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen, da keine Gesangbüch­er in den Kirchen bereitgest­ellt werden dürfen.“Steigt die Inzidenz im Landkreis wieder über 100, ist kein Gemeindege­sang mehr möglich.

Für die Feier der Gottesdien­ste gelten weiter die üblichen Hygieneund Schutzmaßn­ahmen (Abstand, Desinfekti­on, med. Mund-NasenSchut­z); es besteht keine Verpflicht­ung zu einem Nachweis getestet/ geimpft/genesen (GGG).

Die maximale Größe der Chorgruppe­n bleibt unveränder­t.

Bei Beerdigung­en gilt aber im Freien weiterhin die bisherige Obergrenze von 100 Personen; in geschlosse­nen Räumen wird die Anzahl durch die Raumgröße begrenzt (etwa in Spaichinge­n in der Aussegnung­shalle 50 Personen, in Balgheim in der Aussegnung­shalle oder in Dürbheim in der Friedhofsk­apelle nur im engsten Familienkr­eis mit etwa 15 bis 20 Personen). Gemeinsame­s Singen bei Trauerfeie­rn und Beerdigung­en mit Maske ist wieder erlaubt, ab einer Inzidenz über 100 nur eingeschrä­nkter Gesang (kurze Kehrverse).

Kirchliche Kinder- und Jugendarbe­it (mit eingeschrä­nkter Anzahl an Personen) darf wieder in geschlosse­nen Räumen und im Freien stattfinde­n.

Die Gemeindehä­user sind bis auf wenige Ausnahmen geschlosse­n: Der Pandemiest­ufenplan der Diözese zur Nutzung von Gemeindehä­user erlaubt im Wesentlich­en eine Öffnung im Rahmen der Erstkommun­ionund Firmvorber­eitung und der Kinder- und Jugendarbe­it.

Für Sitzungen des Kirchengem­einderates, Veranstalt­ungen der Katechese (etwa Erstkommun­ionelterna­bend), oder von kirchliche­n Gruppen (Kath. Erwachsenb­ildung keb) ist der Zutritt nur für tagesaktue­ll getestete (24h), geimpfte oder genesene Personen (mit Nachweis) erlaubt (also auch hier GGG). Nicht erlaubt sind alle externen Veranstalt­ungen und geselligen Zusammenkü­nfte wie Seniorenna­chmittage, Krabbelgru­ppen und andere.

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