Gesangbuch in die Kirche mitbringen
SPAICHINGEN (pm) - Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 7. Juni, gibt es Lockerungen im kirchlichen Bereich, die jeweils von Dauer einer erreichten 7-Tage-Inzidenz im Landkreis abhängen. So kam aus dem Bischöflichen Ordinariat am Donnerstag die „52. Mitteilung zur aktuellen Lage“, schreibt der katholische Pfarrer Robert Aubele in einer Pressemitteilung. Das seien die wesentlichen Änderungen:
Gemeindegesang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz ist nun vollständig möglich. „Wir werden also ab jetzt wieder gemeinsam mit medizinischer Maske in den Gottesdiensten singen. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen, da keine Gesangbücher in den Kirchen bereitgestellt werden dürfen.“Steigt die Inzidenz im Landkreis wieder über 100, ist kein Gemeindegesang mehr möglich.
Für die Feier der Gottesdienste gelten weiter die üblichen Hygieneund Schutzmaßnahmen (Abstand, Desinfektion, med. Mund-NasenSchutz); es besteht keine Verpflichtung zu einem Nachweis getestet/ geimpft/genesen (GGG).
Die maximale Größe der Chorgruppen bleibt unverändert.
Bei Beerdigungen gilt aber im Freien weiterhin die bisherige Obergrenze von 100 Personen; in geschlossenen Räumen wird die Anzahl durch die Raumgröße begrenzt (etwa in Spaichingen in der Aussegnungshalle 50 Personen, in Balgheim in der Aussegnungshalle oder in Dürbheim in der Friedhofskapelle nur im engsten Familienkreis mit etwa 15 bis 20 Personen). Gemeinsames Singen bei Trauerfeiern und Beerdigungen mit Maske ist wieder erlaubt, ab einer Inzidenz über 100 nur eingeschränkter Gesang (kurze Kehrverse).
Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit (mit eingeschränkter Anzahl an Personen) darf wieder in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
Die Gemeindehäuser sind bis auf wenige Ausnahmen geschlossen: Der Pandemiestufenplan der Diözese zur Nutzung von Gemeindehäuser erlaubt im Wesentlichen eine Öffnung im Rahmen der Erstkommunionund Firmvorbereitung und der Kinder- und Jugendarbeit.
Für Sitzungen des Kirchengemeinderates, Veranstaltungen der Katechese (etwa Erstkommunionelternabend), oder von kirchlichen Gruppen (Kath. Erwachsenbildung keb) ist der Zutritt nur für tagesaktuell getestete (24h), geimpfte oder genesene Personen (mit Nachweis) erlaubt (also auch hier GGG). Nicht erlaubt sind alle externen Veranstaltungen und geselligen Zusammenkünfte wie Seniorennachmittage, Krabbelgruppen und andere.