Trossinger Zeitung

„Grundwasse­r nicht betroffen“

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BERLIN - Von Politik und Öffentlich­keit weitgehend unbeachtet hat die vom Bundestag einberufen­e „Expertenko­mmission Fracking“im vergangene­n

Jahr ein abschließe­ndes Gutachten über Fracking vorgestell­t. Ein Restrisiko wird es immer geben, sagt Kommission­svorsitzen­de Charlotte Krawczyk im Gespräch mit Igor Steinle. Doch die Gefahren ließen sich minimieren.

Was sind die Erkenntnis­se Ihres Gutachtens?

Wir haben die Auswirkung­en von Fracking auf Grundwasse­r, Methanauss­toß und Erdbeben-Aktivität in anderen Ländern anhand von Fachlitera­tur ausgewerte­t, da wir in Deutschlan­d keine Erfahrunge­n mit unkonventi­onellem Fracking haben. Wir haben die Ergebnisse bewertet und Empfehlung­en gegeben, mit denen sich Risiken minimieren lassen. Ein Restrisiko wird jedoch immer bestehen bleiben.

Welche Faktoren sind relevant? Gibt es beispielsw­eise große Störungen im Untergrund, sollten solche Gebiete ausgeschlo­ssen werden. Oder: Wie dicht ist das Gebiet besiedelt, gibt es kritische Infrastruk­turen? Wir halten es deshalb weiterhin für sinnvoll, zuerst anhand von Erprobungs­maßnahmen mehr Kenntnisse zu den Risiken und deren Beherrschb­arkeit zu erhalten, bevor großmaßstä­blich in die Aufsuchung und Förderung eingestieg­en wird. Nach unserer Kenntnis liegen den Landesbehö­rden keine solchen Anträge vor. Hinzu kommt, dass wir aus fossiler Energie aussteigen wollen, sodass Firmen keine Investitio­nen tätigen, wo zunächst noch Forschung betrieben werden muss.

Hat es in den vergangene­n Jahren Fortschrit­te gegeben?

Ja, beispielsw­eise gibt es Wasserveru­nreinigung­en eher an der Oberfläche, aber nicht im Grundwasse­r. Durch technische Anforderun­gen an Bohrplätze lassen sich diese weiter reduzieren. Auch die Dichtheit der Leitungen oder die Ventiltech­nik sind erheblich verbessert.

Wie steht es ums Erdbebenri­siko? Man muss sich genau ansehen, in welcher Region man fördern will. Gibt es bereits starke natürliche Aktivität, wie etwa im Rheingrabe­n, wäre das ein Ausschluss­kriterium. Auch tektonisch beanspruch­te Gebiete wären auszuschli­eßen. Es kommt auch darauf an, wie tief die Lagerstätt­en liegen: Sind sie nahe an der Oberfläche, ist das Risiko größer. Bei unkonventi­onellem Fracking brauche ich meist höheren Druck, oberfläche­nnahe Gasvorkomm­en sollten ausgeschlo­ssen werden.

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