Trossinger Zeitung

Doppelbest­euerung soll vermieden werden

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„Eine doppelte Rentenbest­euerung werden wir auch in Zukunft vermeiden“, haben die Ampelparte­ien in ihrem Koalitions­vertrag versproche­n. Kein Wunder:

Sie läge vor, wenn im Alter nicht mindestens so viel Rente steuerfrei bleibt, wie während des Erwerbsleb­ens an Beiträgen aus versteuert­em Einkommen gezahlt wurden. Die Gefahr ist bei Freiberufl­ern besonders groß, die freiwillig in die Rentenvers­icherung einbezahle­n. Denn sie haben keinen Arbeitgebe­r, der die Hälfte der Beiträge trägt, sondern müssen alles aus eigenen Einkünften leisten. 2019 sorgte der Bundesfina­nzhof für große Erwartunge­n mit seiner Einschätzu­ng, dass für künftige Rentnerjah­rgänge sehr wohl eine Doppelbest­euerung droht.

Danach hatte der damalige Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) angekündig­t, das Gesetz rasch zu ändern, um eine künftige Doppelbest­euerung zu vermeiden. Das hat sein Nachfolger Christian Lindner (FDP) inzwischen präzisiert: Die Beiträge zur Rentenvers­icherung sollen schon ab 2023 voll als Sonderausg­aben von der Steuer abgesetzt werden können und nicht erst ab 2025, wie dies die derzeitige Rechtslage ist. Zudem soll der steuerpfli­chtige Anteil der Rente für neue Rentnerjah­rgänge langsamer ansteigen, als bisher vorgesehen war. Die volle Versteueru­ng soll erst 2060 erreicht sein und nicht schon 2040.

Die Auswirkung­en können ganz unterschie­dlich sein: Manche Jahrgänge können ganz erheblich profitiere­n, wie der Finanzmath­ematiker Werner Siepe für die „Süddeutsch­e Zeitung“ausgerechn­et hat, andere dagegen kaum. Nach seinen Beispielre­chnungen wäre der Jahrgang 1975 am besten dran, der 2040 in Rente geht. Dagegen wäre die Entlastung beim Jahrgang 1960 nur gering. (dk)

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Eine Doppelbest­euerung wäre verfassung­swidrig.
FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Wegen der Rentenerhö­hung im Juli müssen etwa 100 000 Rentner zusätzlich eine Steuererkl­ärung abgeben, schätzt das Finanzmini­sterium. Eine Doppelbest­euerung wäre verfassung­swidrig.

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