Doppelbesteuerung soll vermieden werden
„Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden“, haben die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Kein Wunder:
Sie läge vor, wenn im Alter nicht mindestens so viel Rente steuerfrei bleibt, wie während des Erwerbslebens an Beiträgen aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Die Gefahr ist bei Freiberuflern besonders groß, die freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlen. Denn sie haben keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge trägt, sondern müssen alles aus eigenen Einkünften leisten. 2019 sorgte der Bundesfinanzhof für große Erwartungen mit seiner Einschätzung, dass für künftige Rentnerjahrgänge sehr wohl eine Doppelbesteuerung droht.
Danach hatte der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigt, das Gesetz rasch zu ändern, um eine künftige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das hat sein Nachfolger Christian Lindner (FDP) inzwischen präzisiert: Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen schon ab 2023 voll als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können und nicht erst ab 2025, wie dies die derzeitige Rechtslage ist. Zudem soll der steuerpflichtige Anteil der Rente für neue Rentnerjahrgänge langsamer ansteigen, als bisher vorgesehen war. Die volle Versteuerung soll erst 2060 erreicht sein und nicht schon 2040.
Die Auswirkungen können ganz unterschiedlich sein: Manche Jahrgänge können ganz erheblich profitieren, wie der Finanzmathematiker Werner Siepe für die „Süddeutsche Zeitung“ausgerechnet hat, andere dagegen kaum. Nach seinen Beispielrechnungen wäre der Jahrgang 1975 am besten dran, der 2040 in Rente geht. Dagegen wäre die Entlastung beim Jahrgang 1960 nur gering. (dk)