Wer wie lange in den Unterkünften untergebracht wird
In den Gemeinschaftsunterkünften (GU) des Landkreises Tuttlingen sind aktuell 511 Kriegsvertriebene und Asylbewerber untergebracht, wie Sozialdezernent Bernd Mager auf Nachfrage mitteilt. Die Wohnheimbelegung sieht Stand August wie folgt aus: In Gosheim sind es 22 Personen, in Immendingen 61, in Neuhausen ob Eck 45, in Seitingen-Oberflacht 61, in den beiden Unterkünften in Trossingen insgesamt 153, in Tuttlingen in Summe 87, in Wehingen 56 und in Wurmlingen 26. Geflohene aus der Ukraine sind vornehmlich in der Trossinger Händelstraße und Neuhausen ob Eck untergebracht, wie Mager informiert. Die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer, insgesamt rund 1650 Personen, seien aber privat untergekommen, wie Mager berichtet.
Zur Aufenthaltsdauer in den Unterkünften erklärt er: „Kriegsvertriebene Ukrainer, die – in Ermangelung von Privatunterkünften – in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises untergekommen sind, können diese jederzeit verlassen, wenn sie eine Wohnung im Landkreis finden. Spätestens nach sechs Monaten müssen die ukrainischen Kriegsvertriebenen die GU verlassen.“Finden die Menschen eigenständig keine Wohnung, werden sie nach diesen sechs Monaten den Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung zugewiesen. Weil sehr viele Leute aus der Ukraine ab März in den Landkreis gekommen seien, wird das Landratsamt ab Ende August mit der Zuweisung der Kriegsvertriebenen in die Kommunen beginnen, so Mager. „Anders verhält es sich bei Asylbewerbern (zum Beispiel aus Syrien, Afghanistan, Mazedonien). Diese werden uns vom Land zugewiesen. Asylbewerber müssen bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in einer Gemeinschaftsunterkunft verbleiben“, schildert Mager. Dauere das Asylverfahren länger als zwei Jahre, können die Personen die GU ebenfalls verlassen, wie Mager weiter erklärt. „Wenn Asylbewerber keine Wohnung finden, werden sie ebenfalls vom Landkreis im Rahmen der Anschlussunterbringung einer Kommune zugewiesen. Der Landkreis achtet darauf, dass die Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung möglichst gleichmäßig im Landkreis verteilt werden.“(lise)