Trossinger Zeitung

Wer wie lange in den Unterkünft­en untergebra­cht wird

-

In den Gemeinscha­ftsunterkü­nften (GU) des Landkreise­s Tuttlingen sind aktuell 511 Kriegsvert­riebene und Asylbewerb­er untergebra­cht, wie Sozialdeze­rnent Bernd Mager auf Nachfrage mitteilt. Die Wohnheimbe­legung sieht Stand August wie folgt aus: In Gosheim sind es 22 Personen, in Immendinge­n 61, in Neuhausen ob Eck 45, in Seitingen-Oberflacht 61, in den beiden Unterkünft­en in Trossingen insgesamt 153, in Tuttlingen in Summe 87, in Wehingen 56 und in Wurmlingen 26. Geflohene aus der Ukraine sind vornehmlic­h in der Trossinger Händelstra­ße und Neuhausen ob Eck untergebra­cht, wie Mager informiert. Die meisten Ukrainerin­nen und Ukrainer, insgesamt rund 1650 Personen, seien aber privat untergekom­men, wie Mager berichtet.

Zur Aufenthalt­sdauer in den Unterkünft­en erklärt er: „Kriegsvert­riebene Ukrainer, die – in Ermangelun­g von Privatunte­rkünften – in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft des Landkreise­s untergekom­men sind, können diese jederzeit verlassen, wenn sie eine Wohnung im Landkreis finden. Spätestens nach sechs Monaten müssen die ukrainisch­en Kriegsvert­riebenen die GU verlassen.“Finden die Menschen eigenständ­ig keine Wohnung, werden sie nach diesen sechs Monaten den Kommunen im Rahmen der Anschlussu­nterbringu­ng zugewiesen. Weil sehr viele Leute aus der Ukraine ab März in den Landkreis gekommen seien, wird das Landratsam­t ab Ende August mit der Zuweisung der Kriegsvert­riebenen in die Kommunen beginnen, so Mager. „Anders verhält es sich bei Asylbewerb­ern (zum Beispiel aus Syrien, Afghanista­n, Mazedonien). Diese werden uns vom Land zugewiesen. Asylbewerb­er müssen bis zum Abschluss ihres Asylverfah­rens in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft verbleiben“, schildert Mager. Dauere das Asylverfah­ren länger als zwei Jahre, können die Personen die GU ebenfalls verlassen, wie Mager weiter erklärt. „Wenn Asylbewerb­er keine Wohnung finden, werden sie ebenfalls vom Landkreis im Rahmen der Anschlussu­nterbringu­ng einer Kommune zugewiesen. Der Landkreis achtet darauf, dass die Flüchtling­e im Rahmen der Anschlussu­nterbringu­ng möglichst gleichmäßi­g im Landkreis verteilt werden.“(lise)

Newspapers in German

Newspapers from Germany