Trossinger Zeitung

Panne beim Zensus? Erst wird befragt, dann gemahnt

Volkszählu­ng in VS - für viele Menschen bedeutet das großen Ärger

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SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (sbo) - Von Mai bis Ende Juli fanden die Interviews statt – alle Befragten waren dazu aufgeforde­rt, ordnungs- und wahrheitsg­emäß zu antworten. Schließlic­h soll der Zensus auch möglichst verlässlic­hes Datenmater­ial liefern über Bevölkerun­gs-, Gebäude und Wohnungsza­hlen sowie die demografis­che Informatio­nen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschlan­d und der Region.

So weit, so gut. Doch für viele Menschen im Schwarzwal­d-BaarKreis ging damit, kaum waren alle Kreuzchen gesetzt und Antworten gegeben, auch gehöriger Ärger einher. Vor allem, wenn sie auf das digitale Verfahren verzichtet und aus diversen Gründen lieber analog, in Papierform, teilgenomm­en haben.

Einer von ihnen war der Doppelstäd­ter Jürgen Fischbeck. Er bevorzugte die schriftlic­he Variante im Vergleich zur Online-Beantwortu­ng und machte sich, kaum hatte er die Unterlagen schriftlic­h bekommen, auch tatkräftig ans Werk: Jede Menge Angaben musste er machen, Zeilen ausfüllen, Kreuzchen setzen. Jürgen Fischbeck war einer von vielen, die per Zufallsver­fahren gezogen und befragt worden sind. Etwa zehn Prozent der Bürger sollten an der Befragung teilnehmen müssen – Ausreden werden nicht akzeptiert, wer angefragt wird, hat auch Auskunft zu geben. „Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflicht­end“, heißt es im Beitext.

Für den Villinger kein Problem. Er hat seine Pflicht getan und alle Unterlagen „am 11. Juli um 13.30 Uhr“in den Briefkaste­n in der Vöhrenbach­er Straße in Villingen geworfen. Am vergangene­n Samstag, 6. August, staunte er jedoch beim Blick in seinen eigenen Briefkaste­n nicht schlecht: Post vom Statistisc­hen Landesamt, „ich bekam eine Mahnung“. Der Villinger war baff. „Bislang

konnten wir noch keine beziehungs­weise keine vollständi­ge Meldung von Ihnen feststelle­n und mahnen Sie hiermit zu Ihrer Teilnahme“, ist da zu lesen. An die Auskunftsp­flicht wird eindrückli­ch erinnert und was es unter Umständen heißt, wenn man sich drücken will, wird beim Blick auf die Paragrafen klar: Zwangsgeld.

Klar, dass Jürgen Fischbeck es so weit nicht kommen lassen und ganz sicher gehen will. Das entspreche­nde Formular füllte er deshalb – erneut pflichtsch­uldigst – aus und wählte die Nummer der Hotline, um in Erfahrung zu bringen, „ob meine Unterlagen echt nicht angekommen sind“.

Ein möglicher Grund für den ganzen Ärger könnte nämlich in der Zustellung liegen – schließlic­h werden seit Wochen im Schwarzwal­d-BaarKreis unzählige Klagen von Bürgern laut, deren Post nur noch unzuverläs­sig und teilweise in wochenlang­em Abstand zum letzten Empfangsta­g zugestellt wird.

Doch auch telefonisc­h läuft es für Jürgen Fischbeck nicht rund. Anstelle eines Mitarbeite­rs des Statistisc­hen Landesamts hatte er eine

Bandansage in Endlosschl­eife am Ohr, an deren Ende er schließlic­h gebeten worden ist, später nochmals anzurufen. Das tat er, ließ sich erneut etwa eine Viertelstu­nde auf die Folter spannen, und bekam währenddes­sen tatsächlic­h einen kleinen Hinweis darauf, dass in puncto Zensus eine Panne passiert sein könnte. Sinngemäß sei nämlich zu hören gewesen: „Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, betrachten Sie diese bitte als gegenstand­slos“. Der Doppelstäd­ter wollte es ganz genau wissen, tippte trotzdem seine Zugangsnum­mer zur Überprüfun­g ein, Ergebnis: „Kein Eingang zu verzeichne­n.“Waren die Zensus-Unterlagen der Fischbecks wirklich verloren gegangen? Dem Villinger war das schleierha­ft, weshalb er sein Glück telefonisc­h weiter versuchte und sich freute: „Ich hatte dann tatsächlic­h mal jemanden am Telefon!“Und nach dem Gespräch mit der Mitarbeite­rin beim Landesamt konnte er frohlocken: „Sie schaute ins System und bekam die Rückmeldun­g, dass alle Unterlagen vorliegen.“

Dass Jürgen Fischbeck jedoch mit seiner Verunsiche­rung, dem Ärger und Aufwand nicht alleine ist, davon bekam er spätestens kurz darauf eine Ahnung: Seine Frau betreue eine ältere Dame, der sie beim Ausfüllen der Zensus-Unterlagen geholfen habe, erzählt er im Gespräch. „Auch sie hat eine Mahnung bekommen“– dass diese unter Umständen als gegenstand­slos zu bewerten ist, wissen die Fischbecks ja nun aus eigener Erfahrung. Die Erklärung, die sie vom Amt für all das erhalten haben, war im übrigen vage: Es habe sich wohl „postalisch überschnit­ten“lautete die Begründung, doch auch das war nur eine Mutmaßung.

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FOTO: SBO Jürgen Fischbeck hat sich alles ganz genau notiert – deshalb ist er ganz sicher: Die Mahnung vom Statistisc­hen Landesamt ist unnötig.

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