Panne beim Zensus? Erst wird befragt, dann gemahnt
Volkszählung in VS - für viele Menschen bedeutet das großen Ärger
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS (sbo) - Von Mai bis Ende Juli fanden die Interviews statt – alle Befragten waren dazu aufgefordert, ordnungs- und wahrheitsgemäß zu antworten. Schließlich soll der Zensus auch möglichst verlässliches Datenmaterial liefern über Bevölkerungs-, Gebäude und Wohnungszahlen sowie die demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und der Region.
So weit, so gut. Doch für viele Menschen im Schwarzwald-BaarKreis ging damit, kaum waren alle Kreuzchen gesetzt und Antworten gegeben, auch gehöriger Ärger einher. Vor allem, wenn sie auf das digitale Verfahren verzichtet und aus diversen Gründen lieber analog, in Papierform, teilgenommen haben.
Einer von ihnen war der Doppelstädter Jürgen Fischbeck. Er bevorzugte die schriftliche Variante im Vergleich zur Online-Beantwortung und machte sich, kaum hatte er die Unterlagen schriftlich bekommen, auch tatkräftig ans Werk: Jede Menge Angaben musste er machen, Zeilen ausfüllen, Kreuzchen setzen. Jürgen Fischbeck war einer von vielen, die per Zufallsverfahren gezogen und befragt worden sind. Etwa zehn Prozent der Bürger sollten an der Befragung teilnehmen müssen – Ausreden werden nicht akzeptiert, wer angefragt wird, hat auch Auskunft zu geben. „Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend“, heißt es im Beitext.
Für den Villinger kein Problem. Er hat seine Pflicht getan und alle Unterlagen „am 11. Juli um 13.30 Uhr“in den Briefkasten in der Vöhrenbacher Straße in Villingen geworfen. Am vergangenen Samstag, 6. August, staunte er jedoch beim Blick in seinen eigenen Briefkasten nicht schlecht: Post vom Statistischen Landesamt, „ich bekam eine Mahnung“. Der Villinger war baff. „Bislang
konnten wir noch keine beziehungsweise keine vollständige Meldung von Ihnen feststellen und mahnen Sie hiermit zu Ihrer Teilnahme“, ist da zu lesen. An die Auskunftspflicht wird eindrücklich erinnert und was es unter Umständen heißt, wenn man sich drücken will, wird beim Blick auf die Paragrafen klar: Zwangsgeld.
Klar, dass Jürgen Fischbeck es so weit nicht kommen lassen und ganz sicher gehen will. Das entsprechende Formular füllte er deshalb – erneut pflichtschuldigst – aus und wählte die Nummer der Hotline, um in Erfahrung zu bringen, „ob meine Unterlagen echt nicht angekommen sind“.
Ein möglicher Grund für den ganzen Ärger könnte nämlich in der Zustellung liegen – schließlich werden seit Wochen im Schwarzwald-BaarKreis unzählige Klagen von Bürgern laut, deren Post nur noch unzuverlässig und teilweise in wochenlangem Abstand zum letzten Empfangstag zugestellt wird.
Doch auch telefonisch läuft es für Jürgen Fischbeck nicht rund. Anstelle eines Mitarbeiters des Statistischen Landesamts hatte er eine
Bandansage in Endlosschleife am Ohr, an deren Ende er schließlich gebeten worden ist, später nochmals anzurufen. Das tat er, ließ sich erneut etwa eine Viertelstunde auf die Folter spannen, und bekam währenddessen tatsächlich einen kleinen Hinweis darauf, dass in puncto Zensus eine Panne passiert sein könnte. Sinngemäß sei nämlich zu hören gewesen: „Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, betrachten Sie diese bitte als gegenstandslos“. Der Doppelstädter wollte es ganz genau wissen, tippte trotzdem seine Zugangsnummer zur Überprüfung ein, Ergebnis: „Kein Eingang zu verzeichnen.“Waren die Zensus-Unterlagen der Fischbecks wirklich verloren gegangen? Dem Villinger war das schleierhaft, weshalb er sein Glück telefonisch weiter versuchte und sich freute: „Ich hatte dann tatsächlich mal jemanden am Telefon!“Und nach dem Gespräch mit der Mitarbeiterin beim Landesamt konnte er frohlocken: „Sie schaute ins System und bekam die Rückmeldung, dass alle Unterlagen vorliegen.“
Dass Jürgen Fischbeck jedoch mit seiner Verunsicherung, dem Ärger und Aufwand nicht alleine ist, davon bekam er spätestens kurz darauf eine Ahnung: Seine Frau betreue eine ältere Dame, der sie beim Ausfüllen der Zensus-Unterlagen geholfen habe, erzählt er im Gespräch. „Auch sie hat eine Mahnung bekommen“– dass diese unter Umständen als gegenstandslos zu bewerten ist, wissen die Fischbecks ja nun aus eigener Erfahrung. Die Erklärung, die sie vom Amt für all das erhalten haben, war im übrigen vage: Es habe sich wohl „postalisch überschnitten“lautete die Begründung, doch auch das war nur eine Mutmaßung.