Staatsanwaltschaft Rottweil zieht Bilanz
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat 2021 gut 22 000 Ermittlungsverfahren eingeleitet
ROTTWEIL (sz) - Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat in einer Pressemitteilung ihre Statistik für das Jahr 2021 vorgelegt. Demnach ist die Zahl der Verfahren wegen Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben. Ein Zuwachs ist in den vergangenen Jahren aber bei der Verbreitung pornographischer Schriften und bei der Geldwäsche zu verzeichnen.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil – eine von acht Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart –ist für den Bezirk des Landgerichts Rottweil zuständig, das heißt für die Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Freudenstadt. In jedem der drei Landkreise sind jeweils zwei Amtsgerichte (Tuttlingen, Spaichingen, Rottweil, Oberndorf, Freudenstadt und Horb) angesiedelt.
Rottweil hatte im Jahr 2021 insgesamt 22 685 (Vorjahr: 23 753) neue Ermittlungsverfahren zu bearbeiten, und zwar 13 778 Verfahren gegen bekannte Täter (Js-Verfahren) mit insgesamt 15 682 Beschuldigten), 7575 UJs-Verfahren gegen unbekannte Täter sowie 1332 Ordnungswidrigkeitenverfahren, davon 921 Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Eine „andauernde rückläufige Tendenz“sei bei den Straftaten wegen Körperverletzung und Diebstahlstaten festzustellen. Im Jahr 2020 waren noch 1204 und im Jahr 2021 insgesamt 1058 Körperverletzungsdelikte zu bearbeiten, also 146 Verfahren weniger. Bei den Eigentumsdelikten wie Diebstahl und Unterschlagung konnte eine Abnahme von 204 Verfahren, von 1287 im Jahr 2020 auf 1083 Verfahren im Jahr 2021 festgestellt werden.
Die Anzahl der Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften sei – wie bei den anderen Staatsanwaltschaften im Bezirk auch
– weiter angestiegen: Waren es 2019 noch insgesamt 95 und 2020 bereits 205 derartiger Verfahren, stiegen die Eingänge 2021 im Vergleich zum Vorjahr um weitere 47 Prozent auf nunmehr 302 Verfahren an. Auch bei den Verfahren wegen Geldwäsche seien Verfahrenszuwächse von 47 Prozent festzustellen. Waren es im Jahr 2020 noch 188 solcher Verfahren, waren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil bis Ende 2021 nunmehr 353 Verfahren wegen Geldwäsche zu bearbeiten.
Dagegen blieb die Anzahl der Verfahren bei Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag unverändert wie im Jahr 2020 bei 18 Verfahren auch im Jahr 2021.
Bei den Js-Verfahren gab es insgesamt 1003 Anklagen (2020: 1114). Gegen 33 Personen wurden Anklagen zum Landgericht (Schwurgerichtskammer, Große Strafkammer und Jugendkammer) erhoben. In diesem Bereich habe es damit im Vergleich zum Vorjahr (23 Anklagen) einen erheblichen Anstieg gegeben.
Demgegenüber ist bei der Anzahl der Anklagen zu den Schöffengerichten ein Rückgang von 22 Verfahren auf nunmehr 123 Anklagen festzustellen sowie bei den Anklagen zu dem für den gesamten Bezirk zuständigen Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Rottweil ein Rückgang von 106 Verfahren im Jahr 2020 auf nunmehr 92 Verfahren. Bei den Anklagen zu den Straf- und Jugendrichtern der Amtsgerichte mit 755 Verfahren ist im Vergleich zum Vorjahr (841 Verfahren) ebenfalls ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.
2375 Mal (2020: 2464) hat die Staatsanwaltschaft Anträge auf Erlass eines Strafbefehls gestellt, davon 32 (2020: 33) mit Beantragung von Freiheitsstrafen. 5310 dieser Verfahren (2020: 5180) sind nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, also zum Beispiel mangels Tatnachweises,
Verfolgungshindernissen oder ähnlichem.
321 (2020: 460) Verfahrenseinstellungen wurden mit Auflagen versehen, davon 279 Einstellungen gegen Geldauflage und 41 Einstellungen nach Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs.
Wegen Geringfügigkeit sind 692 (2020: 839) Verfahren eingestellt worden.
Steigend ist die Tendenz bei der Anzahl der zum Jahresende anhängigen Altverfahren. Diese ist von 53 Verfahren Ende 2020 um 28 Verfahren auf insgesamt 81 Verfahren zum Jahresende 2021 angestiegen. Dies entspreche der im Bezirk der Generalsstaatsanwaltschaft Stuttgart allgemeinen Tendenz, wobei der Anteil der offenen Rückstandsverfahren im Verhältnis zu den Eingangszahlen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil 0,59 Prozent beträgt und damit noch deutlich unter dem durchschnittlichen Wert im Gesamtbezirk, der bei 0,92Prozent liegt.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit erhöhte sich entsprechend um zwei Tage auf 53,55 Tage.
2020 ist die Zahl der neu eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen der Strafvollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil auf 4120 Verfahren angestiegen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3854 Verfahren neu eingeleitet (ein Rückgang von 6,46 Prozent). Die Anzahl der neu einzuleitenden Vollstreckungsverfahren liege damit nunmehr knapp unter den Eingangszahlen des Jahres 2019.
Bei der Verhängung von Freiheitsstrafen ist ein Anstieg auf 259 Verfahren (2020: 236 Verfahren) festzustellen. In 60 Verfahren sind die Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. In 199 Verfahren wurden die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.
Die Anzahl der von den Gerichten verhängten Geldstrafen ist von 2317 Verfahren im Jahr 2020 auf nunmehr 2086 Verfahren zurückgegangen.