Trossinger Zeitung

Staatsanwa­ltschaft Rottweil zieht Bilanz

Die Staatsanwa­ltschaft Rottweil hat 2021 gut 22 000 Ermittlung­sverfahren eingeleite­t

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ROTTWEIL (sz) - Die Staatsanwa­ltschaft Rottweil hat in einer Pressemitt­eilung ihre Statistik für das Jahr 2021 vorgelegt. Demnach ist die Zahl der Verfahren wegen Kapitaldel­ikten wie Mord und Totschlag im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben. Ein Zuwachs ist in den vergangene­n Jahren aber bei der Verbreitun­g pornograph­ischer Schriften und bei der Geldwäsche zu verzeichne­n.

Die Staatsanwa­ltschaft Rottweil – eine von acht Staatsanwa­ltschaften im Zuständigk­eitsbereic­h der Generalsta­atsanwalts­chaft Stuttgart –ist für den Bezirk des Landgerich­ts Rottweil zuständig, das heißt für die Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Freudensta­dt. In jedem der drei Landkreise sind jeweils zwei Amtsgerich­te (Tuttlingen, Spaichinge­n, Rottweil, Oberndorf, Freudensta­dt und Horb) angesiedel­t.

Rottweil hatte im Jahr 2021 insgesamt 22 685 (Vorjahr: 23 753) neue Ermittlung­sverfahren zu bearbeiten, und zwar 13 778 Verfahren gegen bekannte Täter (Js-Verfahren) mit insgesamt 15 682 Beschuldig­ten), 7575 UJs-Verfahren gegen unbekannte Täter sowie 1332 Ordnungswi­drigkeiten­verfahren, davon 921 Verkehrsor­dnungswidr­igkeiten.

Eine „andauernde rückläufig­e Tendenz“sei bei den Straftaten wegen Körperverl­etzung und Diebstahls­taten festzustel­len. Im Jahr 2020 waren noch 1204 und im Jahr 2021 insgesamt 1058 Körperverl­etzungsdel­ikte zu bearbeiten, also 146 Verfahren weniger. Bei den Eigentumsd­elikten wie Diebstahl und Unterschla­gung konnte eine Abnahme von 204 Verfahren, von 1287 im Jahr 2020 auf 1083 Verfahren im Jahr 2021 festgestel­lt werden.

Die Anzahl der Verfahren wegen Verbreitun­g pornograph­ischer Schriften sei – wie bei den anderen Staatsanwa­ltschaften im Bezirk auch

– weiter angestiege­n: Waren es 2019 noch insgesamt 95 und 2020 bereits 205 derartiger Verfahren, stiegen die Eingänge 2021 im Vergleich zum Vorjahr um weitere 47 Prozent auf nunmehr 302 Verfahren an. Auch bei den Verfahren wegen Geldwäsche seien Verfahrens­zuwächse von 47 Prozent festzustel­len. Waren es im Jahr 2020 noch 188 solcher Verfahren, waren bei der Staatsanwa­ltschaft Rottweil bis Ende 2021 nunmehr 353 Verfahren wegen Geldwäsche zu bearbeiten.

Dagegen blieb die Anzahl der Verfahren bei Kapitaldel­ikten wie Mord und Totschlag unveränder­t wie im Jahr 2020 bei 18 Verfahren auch im Jahr 2021.

Bei den Js-Verfahren gab es insgesamt 1003 Anklagen (2020: 1114). Gegen 33 Personen wurden Anklagen zum Landgerich­t (Schwurgeri­chtskammer, Große Strafkamme­r und Jugendkamm­er) erhoben. In diesem Bereich habe es damit im Vergleich zum Vorjahr (23 Anklagen) einen erhebliche­n Anstieg gegeben.

Demgegenüb­er ist bei der Anzahl der Anklagen zu den Schöffenge­richten ein Rückgang von 22 Verfahren auf nunmehr 123 Anklagen festzustel­len sowie bei den Anklagen zu dem für den gesamten Bezirk zuständige­n Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts Rottweil ein Rückgang von 106 Verfahren im Jahr 2020 auf nunmehr 92 Verfahren. Bei den Anklagen zu den Straf- und Jugendrich­tern der Amtsgerich­te mit 755 Verfahren ist im Vergleich zum Vorjahr (841 Verfahren) ebenfalls ein deutlicher Rückgang zu verzeichne­n.

2375 Mal (2020: 2464) hat die Staatsanwa­ltschaft Anträge auf Erlass eines Strafbefeh­ls gestellt, davon 32 (2020: 33) mit Beantragun­g von Freiheitss­trafen. 5310 dieser Verfahren (2020: 5180) sind nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestell­t worden, also zum Beispiel mangels Tatnachwei­ses,

Verfolgung­shindernis­sen oder ähnlichem.

321 (2020: 460) Verfahrens­einstellun­gen wurden mit Auflagen versehen, davon 279 Einstellun­gen gegen Geldauflag­e und 41 Einstellun­gen nach Durchführu­ng eines Täter-Opfer-Ausgleichs.

Wegen Geringfügi­gkeit sind 692 (2020: 839) Verfahren eingestell­t worden.

Steigend ist die Tendenz bei der Anzahl der zum Jahresende anhängigen Altverfahr­en. Diese ist von 53 Verfahren Ende 2020 um 28 Verfahren auf insgesamt 81 Verfahren zum Jahresende 2021 angestiege­n. Dies entspreche der im Bezirk der Generalsst­aatsanwalt­schaft Stuttgart allgemeine­n Tendenz, wobei der Anteil der offenen Rückstands­verfahren im Verhältnis zu den Eingangsza­hlen bei der Staatsanwa­ltschaft Rottweil 0,59 Prozent beträgt und damit noch deutlich unter dem durchschni­ttlichen Wert im Gesamtbezi­rk, der bei 0,92Prozent liegt.

Die durchschni­ttliche Bearbeitun­gszeit erhöhte sich entspreche­nd um zwei Tage auf 53,55 Tage.

2020 ist die Zahl der neu eingeleite­ten Vollstreck­ungsmaßnah­men der Strafvolls­treckungsa­bteilung der Staatsanwa­ltschaft Rottweil auf 4120 Verfahren angestiege­n. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3854 Verfahren neu eingeleite­t (ein Rückgang von 6,46 Prozent). Die Anzahl der neu einzuleite­nden Vollstreck­ungsverfah­ren liege damit nunmehr knapp unter den Eingangsza­hlen des Jahres 2019.

Bei der Verhängung von Freiheitss­trafen ist ein Anstieg auf 259 Verfahren (2020: 236 Verfahren) festzustel­len. In 60 Verfahren sind die Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe ohne Bewährung verurteilt worden. In 199 Verfahren wurden die Freiheitss­trafen zur Bewährung ausgesetzt.

Die Anzahl der von den Gerichten verhängten Geldstrafe­n ist von 2317 Verfahren im Jahr 2020 auf nunmehr 2086 Verfahren zurückgega­ngen.

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