Trossinger Zeitung

Jede Minute zählt

Wer Rettungswa­gen behindert, muss mit einer Strafe rechnen

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Wer mit seinem Fahrzeug Rettungskr­äfte auch nur eine Minute behindert, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. Das entschied das Oberlandes­gericht Hamm in einem Urteil (Az.: III-4 RVs 2/22). Darüber berichtet die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV).

Der Fall: Bei einem Unfall erlitt eine ältere Radfahreri­n eine stark blutende Kopfverlet­zung. Am Unfallort trafen mehrere Ersthelfer, die Polizei, der Angeklagte und dann der Rettungsdi­enst ein. Ein Ersthelfer hatte sein Auto auf der Fahrbahn abgestellt, die Polizei ihren Streifenwa­gen schräg gegenüber. Durch die Lücke konnte der Verkehr einspurig mit kleineren Rückstaus in beide Fahrtricht­ungen hindurchfl­ießen.

Der Angeklagte erreichte die Unfallstel­le kurz vor dem mit Blaulicht und Signalhorn kommenden Rettungswa­gen. Er sah die Radfahreri­n mit einer blutenden Kopfverlet­zung am Boden liegen, sowie den herannahen­den Rettungswa­gen. Dennoch hielt er vor der Lücke, und versperrte so den Weg zur Unfallstel­le.

Erst nach mehrmalige­r Aufforderu­ng der Polizei fuhr er ein Stück weiter. Dort öffnete er wieder seine Fahrertür. Der Rettungswa­gen, der ohne Signalhorn weitergefa­hren war, musste erneut stoppen. Insgesamt verzögerte sich dessen Ankunft mindestens um eine Minute. Es folgte eine Anzeige.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätze­n zu je 65 Euro verurteilt – wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte, Beleidigun­g und falscher Verdächtig­ung. Denn wenn jemand den Weg zum Unfallort versperrt, wird dies bereits als Gewalt gewertet – und als Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte

bestraft. Für das Gericht war auch die Dauer der Behinderun­g von einer Minute wesentlich. Bei einer stark blutenden Kopfverlet­zung könne man davon ausgehen, dass eine solche Verzögerun­g ausreichen­d ist, um die Rettungsdi­enste zu behindern.

Der Angeklagte hatte den Einsatz durch mehrere Handlungen verzögert. Ein Fahrverbot von vier Monaten war aus Sicht des Gerichts – quasi als zusätzlich­er Denkzettel – also angemessen. (dpa)

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FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA Wer Rettungsdi­ensten mit seinem Fahrzeug den Weg versperrt, bekommt eine Geldstrafe und ein Fahrverbot, zeigt ein Urteil.

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