Anklam verschärft die Regeln für Katzenhalter
Eine neue Katzenschutzverordnung soll das Tierwohl verbessern und die Anzahl von streunenden Tieren eindämmen. Zunächst jedoch nimmt sie die Katzenbesitzer in die Pf licht.
ANKLAM – Katzenfreunde in der Peenestadt und in den dazugehörigen Ortsteilen Gellendin, Pelsin und Stretense müssen sich an eine neue Katzenschutzverordnung halten. Doch was bedeutet diese Verordnung im Einzelnen und wovor soll sie schützen? Im Anklamer Ordnungsamt sind Sachgebietsleiter Dirk Bierwerth und Stadtinspektor Holger Peschke die Ansprechpartner für Details zu dieser Verordnung, die ursprünglich aus der Feder des Landkreises stammt und nun auch auf dem Gebiet der Hansestadt in Kraft getreten ist, erklären die beiden.
Vorgeschrieben ist, dass alle Freigänger-Katzen und frei lebenden Tiere fortan fortpflanzungsunfähig gemacht werden und einen registrierten Mikrochip implantiert haben, mit dem der Besitzer zurückverfolgt werden kann. Diese Anforderungen sollten keinesfalls dazu dienen, die Katzenbesitzer zu drangsalieren, macht Dirk Bierwerth deutlich, viel mehr sollen die Katzen vor unkontrollierter Vermehrung geschützt werden. Ein Nebenaspekt sei zudem, dass entlaufene oder aufgefundene Tiere durch die Registrierung mit einem Chip viel schneller ihrem Halter zugeordnet werden können. Dies schütze auch vor Diebstahl, so Bierwerth.
Im Rathaus hätte man diesen Schritt jedoch vor allem aus Tierschutzgründen veranlasst, weil der Bestand an verwilderten, häufig kranken und leidenden Katzen durch unkontrollierten Nachwuchs stark zugenommen hätte. Momentan sei die Lage unter Kontrolle, erklären die beiden Ordnungsamtsmitarbeiter, was jedoch vor allem am Engagement einiger Privatleute liegt, die an Futterstellen wild lebende Katzen versorgen und die Entwicklung des Bestandes im Blick haben.
Bierwerth und Peschke sind beispielsweise mit der Anklamer Initiative „Streunerkatzen Anklam“um Damaris Rudolph, Wenke Lorenzen und ihre Helferinnen im Austausch. Diese kümmern sich neben der Fütterung der Tiere auch darum, dass diese – wenn möglich – kastriert werden oder an neue Besitzer vermittelt werden können. Die Arbeit dieser Initiative könne jedoch von städtischer Seite nur in einem gewissen Rahmen finanziell unterstützt werden, macht Bierwerth deutlich.
Im letzten Jahr konnten mithilfe der Tierfreundinnen 23 Streunerkatzen fortpflanzungsunfähig gemacht werden. 20 Katzen werden momentan dauerhaft von ihnen versorgt. Für ihre Arbeit sind sie jedoch fortlaufend auf Sachund Futterspenden sowie auf Geldspenden für die Kastrationskosten angewiesen. Dafür haben sie beispielsweise eine Onlinespendensammlung unter www.gofund.me/964be9a0 gestartet. Futter- und Sachspenden könnten unter anderem am Notfellchen-Hof in der Greifswalder Straße abgegeben werden und auch Katzenfutter in der Futterbox im Famila-Warenhaus wird regelmäßig an die Helferinnen ausgegeben.
Wie sich die Katzenschutzverordnung auf die Anzahl der Streunerkatzen im Stadtgebiet auswirkt, wird sicher erst langfristig deutlich. Die Wirkungen auf die Katzenhalter dagegen sollte dagegen als bald erfolgen. Auch wenn die Ordnungsbehörde die Umsetzung nicht aktiv kontrolliert, appelliert Dirk Bierwerth an die persönliche Verantwortung für das eigene Haustier, die den Tierbesitzern einmal mehr deutlich gemacht wurde.