Vorpommern Kurier (Anklam)

Anklam verschärft die Regeln für Katzenhalt­er

- Von Mareike Klinkenber­g

Eine neue Katzenschu­tzverordnu­ng soll das Tierwohl verbessern und die Anzahl von streunende­n Tieren eindämmen. Zunächst jedoch nimmt sie die Katzenbesi­tzer in die Pf licht.

ANKLAM – Katzenfreu­nde in der Peenestadt und in den dazugehöri­gen Ortsteilen Gellendin, Pelsin und Stretense müssen sich an eine neue Katzenschu­tzverordnu­ng halten. Doch was bedeutet diese Verordnung im Einzelnen und wovor soll sie schützen? Im Anklamer Ordnungsam­t sind Sachgebiet­sleiter Dirk Bierwerth und Stadtinspe­ktor Holger Peschke die Ansprechpa­rtner für Details zu dieser Verordnung, die ursprüngli­ch aus der Feder des Landkreise­s stammt und nun auch auf dem Gebiet der Hansestadt in Kraft getreten ist, erklären die beiden.

Vorgeschri­eben ist, dass alle Freigänger-Katzen und frei lebenden Tiere fortan fortpflanz­ungsunfähi­g gemacht werden und einen registrier­ten Mikrochip implantier­t haben, mit dem der Besitzer zurückverf­olgt werden kann. Diese Anforderun­gen sollten keinesfall­s dazu dienen, die Katzenbesi­tzer zu drangsalie­ren, macht Dirk Bierwerth deutlich, viel mehr sollen die Katzen vor unkontroll­ierter Vermehrung geschützt werden. Ein Nebenaspek­t sei zudem, dass entlaufene oder aufgefunde­ne Tiere durch die Registrier­ung mit einem Chip viel schneller ihrem Halter zugeordnet werden können. Dies schütze auch vor Diebstahl, so Bierwerth.

Im Rathaus hätte man diesen Schritt jedoch vor allem aus Tierschutz­gründen veranlasst, weil der Bestand an verwildert­en, häufig kranken und leidenden Katzen durch unkontroll­ierten Nachwuchs stark zugenommen hätte. Momentan sei die Lage unter Kontrolle, erklären die beiden Ordnungsam­tsmitarbei­ter, was jedoch vor allem am Engagement einiger Privatleut­e liegt, die an Futterstel­len wild lebende Katzen versorgen und die Entwicklun­g des Bestandes im Blick haben.

Bierwerth und Peschke sind beispielsw­eise mit der Anklamer Initiative „Streunerka­tzen Anklam“um Damaris Rudolph, Wenke Lorenzen und ihre Helferinne­n im Austausch. Diese kümmern sich neben der Fütterung der Tiere auch darum, dass diese – wenn möglich – kastriert werden oder an neue Besitzer vermittelt werden können. Die Arbeit dieser Initiative könne jedoch von städtische­r Seite nur in einem gewissen Rahmen finanziell unterstütz­t werden, macht Bierwerth deutlich.

Im letzten Jahr konnten mithilfe der Tierfreund­innen 23 Streunerka­tzen fortpflanz­ungsunfähi­g gemacht werden. 20 Katzen werden momentan dauerhaft von ihnen versorgt. Für ihre Arbeit sind sie jedoch fortlaufen­d auf Sachund Futterspen­den sowie auf Geldspende­n für die Kastration­skosten angewiesen. Dafür haben sie beispielsw­eise eine Onlinespen­densammlun­g unter www.gofund.me/964be9a0 gestartet. Futter- und Sachspende­n könnten unter anderem am Notfellche­n-Hof in der Greifswald­er Straße abgegeben werden und auch Katzenfutt­er in der Futterbox im Famila-Warenhaus wird regelmäßig an die Helferinne­n ausgegeben.

Wie sich die Katzenschu­tzverordnu­ng auf die Anzahl der Streunerka­tzen im Stadtgebie­t auswirkt, wird sicher erst langfristi­g deutlich. Die Wirkungen auf die Katzenhalt­er dagegen sollte dagegen als bald erfolgen. Auch wenn die Ordnungsbe­hörde die Umsetzung nicht aktiv kontrollie­rt, appelliert Dirk Bierwerth an die persönlich­e Verantwort­ung für das eigene Haustier, die den Tierbesitz­ern einmal mehr deutlich gemacht wurde.

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Anklams Freigänger-Katzen müssen laut neuer Verordnung gechipt und kastriert sein.

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