Legendär als friedfertiger Herrscher
Herzog Heinrich V. gilt als Friedensstifter und Reformator. Während seiner Herrschaft sind die Teilherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow entstanden. Familiär musste er in des schwere Schläge verkraften.
SCHWERIN – Es existieren verschiedene Bildnisse des Mannes, der als Heinrich der Friedfertige in vielen Darstellungen zur Geschichte der Reformation erwähnt wird. Das erste überlieferte Porträt stammt aus dem Jahr 1507. Schöpfer war der venezianische Maler Jacopo de’ Barbari. In den Überlieferungen zu dessen Lebensgeschichte ist vieles ungewiss. So auch in der des porträtierten jungen Mannes. Er kam am 3. Mai 1479 in Schwerin als Sohn von Sophia, Herzogin von Pommern (1460-1504), zur Welt. Diese hatte nach allerlei Wirrnissen am 29. Mai 1478 mit Magnus II. (1441-1503), seit 1477 regierender Herzog von Mecklenburg, eine Ehe eingehen können. Am 14. Juni erhielt ihr gemeinsamer Nachkömmling bei der Taufe den Namen Heinrich.
Über den Werdegang des Jungen in den folgenden Jahren ist nichts bekannt. Erst 1494 verzeichnet man seine Anwesenheit auf der Plassenburg, einem Schloss in Oberfranken. Dort residierte Markgraf Friedrich von Brandenburg. Auf dem Reichstag zu Worms 1495 kam der Vater von Heinrich mit Kaiser Maximilian ins Gespräch. Man vereinbarte, dass Heinrich in die Dienste Maximilians treten solle. Das geschah im Juni 1496. Bis zu dessen Regierungsantritt 1503 blieb Heinrich im Gefolge des Kaisers, ohne allerdings die zugesagten Dienstgelder in voller Höhe zu erhalten.
Von seiner Anwesenheit am kaiserlichen Hof erhoffte man sich „Nutz, Ehre und Ruhm der mecklenburgischen Herrschaft“. Hinsichtlich der ausgebliebenen Zahlungen ließ Heinrich seinen Vater wissen: „Ew. Liebden weiß des Hofes Gewohnheit wohl, daß man das auswarten muß.“Da ein Erstgeburtsrecht für Mecklenburg noch nicht galt, traten neben Heinrich auch die Söhne Erich, geboren 1483, und Albrecht, geboren 1488, das Erbe des 1503 verstorbenen Vaters an. Sie verabredeten eine gemeinsame Regierungsordnung. 1508 starb Herzog Erich. Im gleichen Jahr verließ Albrecht das Land, der zuvor dem Bruder zugebilligt hatte, er könne die Regierung allein führen.
Heinrichs Politik war von Anbeginn darauf gerichtet, durch Absprachen mit seinen Nachbarn den Frieden zu sichern. So beendete man im Juni 1508 die seit 1506 tobenden Grenzstreitigkeiten mit Lübeck und schloss einen neuen Schutz- und Schirmvertrag. Zur Sicherung des Landfriedens gegen „Befehder, Mordbrenner, Straßenräuber“kam es zu weiteren Absprachen mit Landesfürsten, darunter 1510 mit Braunschweig, 1515 mit Dänemark und 1516 mit Pommern. Diese Vereinbarungen stellte der Bruder Herzog Albrecht infrage, der die vollständige Teilung des Landes anstrebte. Es entstanden die Teilherzogtümer Mecklenburg-Schwerin
und Mecklenburg-Güstrow, die im Mai 1520 der Neubrandenburger Hausvertrag besiegelte. Er kam unter Vermittlung von Herzog Bogislav von Pommern (1454-1523) zustande und war ein Mittelding zwischen Teilung und Gemeinschaftsregierung. Es verblieben das Hof- und Landgericht, das Konsistorium, der Landtag, die Bistümer, Domstifte und großen Klöster, ebenso die zwölf größten Städte in der gemeinschaftlichen Regierung.
Eine Rolle spielte dabei die Haltung der Brüder zur Reformation. Ihr gewährte Heinrich zunehmend Spielraum, während Albrecht sie ablehnte. Im Juli 1524 bekannte Luther in einem Schreiben seine Befangenheit gegenüber Heinrich, der noch im Katholizismus befangen sei und in seiner politischen Haltung den Evangelischen fern stehe. Das änderte sich offenbar, wobei vieles im Wirken Heinrichs zweideutig blieb. Das betraf auch seine Haltung in religiösen Fragen. 1526 war er dem Torgauer Bündnis protestantischer Fürsten beigetreten. Aber erst zwei Jahre nach dem Tod seines Bruders Albrecht bekannte er sich 1549 mit dessen Sohn Johann Albrecht (1525-1576) offen zur Reformation.
Zwei Ehefrauen starben schon sehr früh
Wenig glücklich waren Heinrichs persönlichen Lebensumstände. Seine erste Gemahlin war seit 1507 die Tochter des brandenburgischen Kurfürsten Johann, Ursula von Brandenburg. Sie starb wenige Jahre nach der
Heirat 1510 im Kindbettfieber, nachdem sie ihr drittes Kind Ursula zur Welt gebracht hatte. Ursula wurde die letzte katholische Äbtissin im Klarissenkloster zu Ribnitz. Erst nach ihrem Tod 1586 wurde es in ein evangelisches Damenstift umgewandelt. Der erstgeborene Sohn Magnus starb noch vor seinem Vater 1550 in Bützow.
Nach der Trauer um seine erste Frau führte Heinrich in Anwesenheit zahlreicher Fürsten 1513 Helena, Tochter des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, in Wismar zum Traualtar. Ihr erstes Kind war Philipp, der 1514 in Schwerin zur Welt kam. Im Folgejahr bekam er eine Schwester, die Margarete getauft wurde. Bei ihrer Hochzeit 1537 in Wismar zog sich der Bruder eine schwere Kopfverletzung zu, die er durch eine gegnerische Lanze beim Hochzeitsturnier erhalten hatte. Die Versuche zahlreicher Ärzte konnten seine Gesundheit nicht wiederherstellen. Er blieb „blödsinnig“und war regierungsunfähig bis zu seinem Tod 1557 in Güstrow.
Nach dem Tod seiner zweiten Gemahlin 1524 infolge einer Krankheit, blieb Herzog Heinrich lange ohne Ehefrau. Überraschend ging er 1551 mit Ursula von Sachsen-Lauenburg eine dritte Ehe ein, die schon nach wenigen Monaten endete: Heinrich starb am 6. Februar 1552. Die Beisetzung fand im Schweriner Dom statt, wo der Lutheraner David Chyträus die Leichenrede hielt. Er ließ die Anwesenden wissen, der Verstorbene sei ein „Wächter der wahren Religion, der heiligen Gerechtigkeit und andauernden Friedens“gewesen.