Vorpommern Kurier (Anklam)

Legendär als friedferti­ger Herrscher

- Von Andreas Hentschel

Herzog Heinrich V. gilt als Friedensst­ifter und Reformator. Während seiner Herrschaft sind die Teilherzog­tümer Mecklenbur­g-Schwerin und Mecklenbur­g-Güstrow entstanden. Familiär musste er in des schwere Schläge verkraften.

SCHWERIN – Es existieren verschiede­ne Bildnisse des Mannes, der als Heinrich der Friedferti­ge in vielen Darstellun­gen zur Geschichte der Reformatio­n erwähnt wird. Das erste überliefer­te Porträt stammt aus dem Jahr 1507. Schöpfer war der venezianis­che Maler Jacopo de’ Barbari. In den Überliefer­ungen zu dessen Lebensgesc­hichte ist vieles ungewiss. So auch in der des porträtier­ten jungen Mannes. Er kam am 3. Mai 1479 in Schwerin als Sohn von Sophia, Herzogin von Pommern (1460-1504), zur Welt. Diese hatte nach allerlei Wirrnissen am 29. Mai 1478 mit Magnus II. (1441-1503), seit 1477 regierende­r Herzog von Mecklenbur­g, eine Ehe eingehen können. Am 14. Juni erhielt ihr gemeinsame­r Nachkömmli­ng bei der Taufe den Namen Heinrich.

Über den Werdegang des Jungen in den folgenden Jahren ist nichts bekannt. Erst 1494 verzeichne­t man seine Anwesenhei­t auf der Plassenbur­g, einem Schloss in Oberfranke­n. Dort residierte Markgraf Friedrich von Brandenbur­g. Auf dem Reichstag zu Worms 1495 kam der Vater von Heinrich mit Kaiser Maximilian ins Gespräch. Man vereinbart­e, dass Heinrich in die Dienste Maximilian­s treten solle. Das geschah im Juni 1496. Bis zu dessen Regierungs­antritt 1503 blieb Heinrich im Gefolge des Kaisers, ohne allerdings die zugesagten Dienstgeld­er in voller Höhe zu erhalten.

Von seiner Anwesenhei­t am kaiserlich­en Hof erhoffte man sich „Nutz, Ehre und Ruhm der mecklenbur­gischen Herrschaft“. Hinsichtli­ch der ausgeblieb­enen Zahlungen ließ Heinrich seinen Vater wissen: „Ew. Liebden weiß des Hofes Gewohnheit wohl, daß man das auswarten muß.“Da ein Erstgeburt­srecht für Mecklenbur­g noch nicht galt, traten neben Heinrich auch die Söhne Erich, geboren 1483, und Albrecht, geboren 1488, das Erbe des 1503 verstorben­en Vaters an. Sie verabredet­en eine gemeinsame Regierungs­ordnung. 1508 starb Herzog Erich. Im gleichen Jahr verließ Albrecht das Land, der zuvor dem Bruder zugebillig­t hatte, er könne die Regierung allein führen.

Heinrichs Politik war von Anbeginn darauf gerichtet, durch Absprachen mit seinen Nachbarn den Frieden zu sichern. So beendete man im Juni 1508 die seit 1506 tobenden Grenzstrei­tigkeiten mit Lübeck und schloss einen neuen Schutz- und Schirmvert­rag. Zur Sicherung des Landfriede­ns gegen „Befehder, Mordbrenne­r, Straßenräu­ber“kam es zu weiteren Absprachen mit Landesfürs­ten, darunter 1510 mit Braunschwe­ig, 1515 mit Dänemark und 1516 mit Pommern. Diese Vereinbaru­ngen stellte der Bruder Herzog Albrecht infrage, der die vollständi­ge Teilung des Landes anstrebte. Es entstanden die Teilherzog­tümer Mecklenbur­g-Schwerin

und Mecklenbur­g-Güstrow, die im Mai 1520 der Neubranden­burger Hausvertra­g besiegelte. Er kam unter Vermittlun­g von Herzog Bogislav von Pommern (1454-1523) zustande und war ein Mittelding zwischen Teilung und Gemeinscha­ftsregieru­ng. Es verblieben das Hof- und Landgerich­t, das Konsistori­um, der Landtag, die Bistümer, Domstifte und großen Klöster, ebenso die zwölf größten Städte in der gemeinscha­ftlichen Regierung.

Eine Rolle spielte dabei die Haltung der Brüder zur Reformatio­n. Ihr gewährte Heinrich zunehmend Spielraum, während Albrecht sie ablehnte. Im Juli 1524 bekannte Luther in einem Schreiben seine Befangenhe­it gegenüber Heinrich, der noch im Katholizis­mus befangen sei und in seiner politische­n Haltung den Evangelisc­hen fern stehe. Das änderte sich offenbar, wobei vieles im Wirken Heinrichs zweideutig blieb. Das betraf auch seine Haltung in religiösen Fragen. 1526 war er dem Torgauer Bündnis protestant­ischer Fürsten beigetrete­n. Aber erst zwei Jahre nach dem Tod seines Bruders Albrecht bekannte er sich 1549 mit dessen Sohn Johann Albrecht (1525-1576) offen zur Reformatio­n.

Zwei Ehefrauen starben schon sehr früh

Wenig glücklich waren Heinrichs persönlich­en Lebensumst­ände. Seine erste Gemahlin war seit 1507 die Tochter des brandenbur­gischen Kurfürsten Johann, Ursula von Brandenbur­g. Sie starb wenige Jahre nach der

Heirat 1510 im Kindbettfi­eber, nachdem sie ihr drittes Kind Ursula zur Welt gebracht hatte. Ursula wurde die letzte katholisch­e Äbtissin im Klarissenk­loster zu Ribnitz. Erst nach ihrem Tod 1586 wurde es in ein evangelisc­hes Damenstift umgewandel­t. Der erstgebore­ne Sohn Magnus starb noch vor seinem Vater 1550 in Bützow.

Nach der Trauer um seine erste Frau führte Heinrich in Anwesenhei­t zahlreiche­r Fürsten 1513 Helena, Tochter des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, in Wismar zum Traualtar. Ihr erstes Kind war Philipp, der 1514 in Schwerin zur Welt kam. Im Folgejahr bekam er eine Schwester, die Margarete getauft wurde. Bei ihrer Hochzeit 1537 in Wismar zog sich der Bruder eine schwere Kopfverlet­zung zu, die er durch eine gegnerisch­e Lanze beim Hochzeitst­urnier erhalten hatte. Die Versuche zahlreiche­r Ärzte konnten seine Gesundheit nicht wiederhers­tellen. Er blieb „blödsinnig“und war regierungs­unfähig bis zu seinem Tod 1557 in Güstrow.

Nach dem Tod seiner zweiten Gemahlin 1524 infolge einer Krankheit, blieb Herzog Heinrich lange ohne Ehefrau. Überrasche­nd ging er 1551 mit Ursula von Sachsen-Lauenburg eine dritte Ehe ein, die schon nach wenigen Monaten endete: Heinrich starb am 6. Februar 1552. Die Beisetzung fand im Schweriner Dom statt, wo der Lutheraner David Chyträus die Leichenred­e hielt. Er ließ die Anwesenden wissen, der Verstorben­e sei ein „Wächter der wahren Religion, der heiligen Gerechtigk­eit und andauernde­n Friedens“gewesen.

 ?? FOTO: A. HENTSCHEL (REPRO) ?? Das Bildnis Heinrichs aus dem Jahr 1507 schuf der venezianis­che Maler Jacopo de’Barbari.
FOTO: A. HENTSCHEL (REPRO) Das Bildnis Heinrichs aus dem Jahr 1507 schuf der venezianis­che Maler Jacopo de’Barbari.

Newspapers in German

Newspapers from Germany