Umstrittene Pläne: Stadtvertreter entscheiden zu Kult-Gaststätte
Die Anklamer Stadtvertretung hat beschlossen, dass Entscheidungen zur Gaststätte am Steintor über ihren Tisch gehen. Jetzt steht dort bereits eine Nutzungsänderung zur Debatte.
ANKLAM – Eigentlich soll es in der Sondersitzung der Anklamer Stadtvertretung in der kommenden Woche hauptsächlich um Haushaltsfragen und damit verbundene Grundstücksverkäufe sowie die aktuell notwendigen Haushaltssperren gehen.
Doch anstatt einer Sondersitzung des Finanzausschusses ist bereits in dieser Woche eine zusätzliche Sitzung des Bauausschusses angesetzt. Dabei stehen dort Haushaltsfragen gar nicht zur Debatte. Dafür soll jedoch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung über eine Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte am Steintor beraten werden. Die zusätzliche Ausschusssitzung sei auf Initiative der CDU angesetzt worden, erklärt dazu Bürgermeister Michael Galander auf Nachfrage. Die Verwaltung hätte die Entscheidung auch nur in die Stadtvertretung eingebracht.
Zur Erinnerung: Erst in ihrer zurückliegenden Sitzung hatte die Anklamer Stadtvertretung mit großer Mehrheit einer gemeinsamen Vorlage aller demokratischen Stadtfraktionen zugestimmt, dass eine Nutzungsänderung der Anklamer
Traditions-Gaststätte nach Bauordnungsrecht nur mit Zustimmung der Stadtvertretung erfolgen darf. Zudem wurden bereits über 1000 Unterschriften vom Anklamer Ring für Handwerk und Gewerbe gegen eine Umnutzung gesammelt. Die AWO indes sieht jedoch keinen Gaststättenbetrieb, sondern zukünftig eine betreute Wohngruppe für Jugendliche an dem Standort vor.
Fraglich scheint nicht nur, ob die Stadtvertretung von ihrer bisherigen Meinung abweicht, sondern auch, wie sich der weitere Verfahrensweg darstellt. Anklams Bürgermeister Michael Galander kündigt bereits an, bei einem Nein zur Nutzungsänderung von der Stadtvertretung
keinen Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.
„Wir werden dann einen Beschlussauszug an das kreisliche Bauamt als zuständige Behörde übersenden, die dann gegebenenfalls das gemeindliche Einvernehmen ersetzt“, so der Bürgermeister. Die Rechtsauslegung der Stadtverwaltung in der Sache sei der Beschlussvorlage bereits angehängt und klar, ergänzt der Verwaltungschef. „Der Flächennutzungsplan, den es für diesen Bereich gibt, sieht eine Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern vor“, so Galander. Damit wären auch die Wohngruppe der AWO baurechtlich gedeckt – eine Versagung durch die Stadt somit nicht vorgesehen.