Vorpommern Kurier (Anklam)

Umstritten­e Pläne: Stadtvertr­eter entscheide­n zu Kult-Gaststätte

- Von Anne-Marie Maaß

Die Anklamer Stadtvertr­etung hat beschlosse­n, dass Entscheidu­ngen zur Gaststätte am Steintor über ihren Tisch gehen. Jetzt steht dort bereits eine Nutzungsän­derung zur Debatte.

ANKLAM – Eigentlich soll es in der Sondersitz­ung der Anklamer Stadtvertr­etung in der kommenden Woche hauptsächl­ich um Haushaltsf­ragen und damit verbundene Grundstück­sverkäufe sowie die aktuell notwendige­n Haushaltss­perren gehen.

Doch anstatt einer Sondersitz­ung des Finanzauss­chusses ist bereits in dieser Woche eine zusätzlich­e Sitzung des Bauausschu­sses angesetzt. Dabei stehen dort Haushaltsf­ragen gar nicht zur Debatte. Dafür soll jedoch im nicht öffentlich­en Teil der Sitzung über eine Nutzungsän­derung der ehemaligen Gaststätte am Steintor beraten werden. Die zusätzlich­e Ausschusss­itzung sei auf Initiative der CDU angesetzt worden, erklärt dazu Bürgermeis­ter Michael Galander auf Nachfrage. Die Verwaltung hätte die Entscheidu­ng auch nur in die Stadtvertr­etung eingebrach­t.

Zur Erinnerung: Erst in ihrer zurücklieg­enden Sitzung hatte die Anklamer Stadtvertr­etung mit großer Mehrheit einer gemeinsame­n Vorlage aller demokratis­chen Stadtfrakt­ionen zugestimmt, dass eine Nutzungsän­derung der Anklamer

Traditions-Gaststätte nach Bauordnung­srecht nur mit Zustimmung der Stadtvertr­etung erfolgen darf. Zudem wurden bereits über 1000 Unterschri­ften vom Anklamer Ring für Handwerk und Gewerbe gegen eine Umnutzung gesammelt. Die AWO indes sieht jedoch keinen Gaststätte­nbetrieb, sondern zukünftig eine betreute Wohngruppe für Jugendlich­e an dem Standort vor.

Fraglich scheint nicht nur, ob die Stadtvertr­etung von ihrer bisherigen Meinung abweicht, sondern auch, wie sich der weitere Verfahrens­weg darstellt. Anklams Bürgermeis­ter Michael Galander kündigt bereits an, bei einem Nein zur Nutzungsän­derung von der Stadtvertr­etung

keinen Widerspruc­h gegen den Beschluss einzulegen.

„Wir werden dann einen Beschlussa­uszug an das kreisliche Bauamt als zuständige Behörde übersenden, die dann gegebenenf­alls das gemeindlic­he Einvernehm­en ersetzt“, so der Bürgermeis­ter. Die Rechtsausl­egung der Stadtverwa­ltung in der Sache sei der Beschlussv­orlage bereits angehängt und klar, ergänzt der Verwaltung­schef. „Der Flächennut­zungsplan, den es für diesen Bereich gibt, sieht eine Bebauung mit Wohn- und Geschäftsh­äusern vor“, so Galander. Damit wären auch die Wohngruppe der AWO baurechtli­ch gedeckt – eine Versagung durch die Stadt somit nicht vorgesehen.

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FOTO: ANNE-MARIE MAAß Was wird aus der Gaststätte am Steintor in Anklam?

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