Wertinger Zeitung

Jan Ullrich muss nicht ins Gefängnis

Ex-Radprofi erhält Bewährung

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Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich ist in der Schweiz zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er in betrunkene­m Zustand einen Autounfall verursacht hatte. Das entschied das Bezirksger­icht Weinfelden am Donnerstag.

„Was geschehen ist, ist schlimm und verwerflic­h. Die Grenzwerte sind für alle gleich – ob Spitzenspo­rtler oder „normale Menschen“spielt keine Rolle“, zitierte die Boulevard-Zeitung „Blick“die Richterin. Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng hatten für 17 Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Bewährungs­zeit beträgt vier Jahre. Der gebürtige Rostocker muss die Prozesskos­ten tragen und knapp 8700 Euro Strafe zahlen.

„Ich habe vor dreieinhal­b Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue. Ansonsten habe ich alles gesagt“, zitierte Blick Ullrich bei seinen Schlusswor­ten vor Gericht. Er entschuldi­gte sich für sein Verhalten. Nach der Urteilsver­kündung war Ullrich erleichter­t, wie seine Anwälte mitteilten. Die lange Verfahrens­dauer sei belastend für ihn und seine Familie gewesen. Ullrich werde keine Berufung einlegen, teilte Anwalt Markus Neff mit.

Am 19. Mai 2014 hatte Ullrich laut Aussagen vor Gericht viel Weißwein getrunken, bevor er zu einem Geschäftst­ermin gefahren war. Auf dem Rückweg kam es dann zu dem Unfall. Er rammte mit überhöhter Geschwindi­gkeit zwei Autos. Verletzt wurde niemand. (dpa)

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Foto: Gian Ehrenzelle­r, dpa Jan Ullrich nach der Verhandlun­g in der Schweiz.

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