Das Stahlwerk braucht Lagerhallen
Lech-Stahlwerke streben Änderung des Bebauungsplans „Filter 4“an. In dem Sondergebiet darf bisher noch nichts anderes gebaut werden
Meitingen Heiße Diskussionen hatte es um den Bau des Filters 4 der Lech-Stahlwerke gegeben. Die 4,5 Millionen Euro teure Anlage sollte die diffusen Emissionen der LechStahlwerke abfangen, die bis dahin ungefiltert in die Luft gingen. Die Pläne für den Filter wurden zwar damals von allen begrüßt, doch lösten sie auch Ängste aus, weil sie eng mit einer Werkserweiterung des Stahlwerks verknüpft waren.
Erst der Filter, dann die Erweiterung – war damals im Jahre 2006 die Marschrichtung des Gemeinderats. Um den Bau des Filters sicherzustellen, erließ der Marktrat einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Ein solcher Bebauungsplan dreht sich immer um ein konkretes Projekt, hier also um den Filter 4, der dann auch im Jahr 2007 eingeweiht werden konnte. Jetzt, zehn Jahre später, fühlen sich die LechStahlwerke von dem Bebauungsplan eingeengt, weil auf dem Gelände nichts anderes verwirklicht werden darf. Deshalb streben sie eine Umwandlung in einen Angebotsbebauungsplan an. Als bauliche Nutzung würde dann nicht mehr ein „Sondergebiet Filter 4“festgesetzt sein, sondern ein Industriegebiet.
Zulässig wären in dem Bereich Gewerbebetriebe aller Art. Die Zweckbindung würde also entfallen, wie Werner Dehm vom Planungsbüro Opla in der jüngsten Sitzung des Meitinger Planungs- und Werksausschusses erläuterte. Die Lech-Stahlwerke würden hier nach Angaben von Dehm gerne Lagerhallen errichten, weil sie einen großen Bedarf an solchen Lagern hätten, zum Beispiel für Ersatzteile oder Ähnliches.
Das Maß der baulichen Nutzung soll aus dem bisherigen Bebauungsplan übernommen werden. Lediglich bei der Grundflächenzahl wird eine Anhebung von 0,8 auf 1,0 angestrebt, damit das Gelände versiegelt werden kann. Auch die Emissionskontingente für diesen Bereich sollen nicht verändert werden. Die angestrebte Änderung des Bebauungsplans könnte im beschleunigten Verfahren umgesetzt werden, so Dehm, weil für das Gebiet bereits Baurecht bestehe. Auch ein erneuter naturschutzfachlicher Ausgleich sei nicht nötig. In dem neuen Bebauungsplan wären allerdings höhere Abluftkamine als 50 Meter zulässig, jedoch nur ausnahmsweise bei „zwingenden Gründen des Immissionsschutzes“. FW-Fraktionschef Fabian Mehring befürchtete, dass der Gemeinderat nicht mehr angehört werde, bevor solche höheren Kamine gebaut würden. Dies sei nicht der Fall, beruhigte Dehm, vielmehr müsse der Gemeinderat auch künftig gefragt werden. Allerdings müsse nicht mehr jedes Mal der Bebauungsplan geändert werden.
Die angestrebte Änderung des Bebauungsplans soll nun in den Fraktionen und dann im Marktgemeinderat beraten werden. Der Planungsausschuss empfahl jedoch bereits einstimmig eine Umwandlung vom Sonder- in ein Industriegebiet.
Parkplätze für Zentrallager Ein weiteres Thema im Planungsausschuss war der Stellplatzbedarf für das geplante Zentrallager und das Werk für Stahlveredelung, das die Max-Aicher-Stiftung in der Industriestraße 3 errichten will. Die etwa 70000 Quadratmeter große Fläche hatte das Unternehmen für einen Millionenbetrag von der Marktgemeinde Meitingen gekauft. Hier sollen zwei große doppelschiffige Hallen mit einer Länge zwischen 150 und 200 Metern entstehen, eine für die Stahlveredelungsanlagen und eine für ein Zentrallager. Würde man die Fläche zugrunde legen, ergäbe sich ein Parkplatzbedarf von 240 bis 320. Dort sei jedoch lediglich ein Zwei-Schicht-Betrieb mit 20 Mitarbeitern geplant, erläuterte Ordnungsamtsleiter Achim Zwick. 25 Parkplätze reichten also völlig aus. Der Aussschuss beschloss dies einstimmig.