So leicht lässt sich ein Wildschwein nicht betäuben
Zum Artikel „Wann ein Wildtier betäubt werden kann “vom 7. Februar: Also schön langsam nervt die Diskussion, ob die Dillinger Polizei die C-&-A-Wildsau berechtigt und waidgerecht erschossen hat. Dazu einige Fakten: Seit 30 Jahren betäube ich Wildtiere der unterschiedlichsten Arten. Die Betäubung von Wildschweinen gehört zu den schwierigsten und gefährlichsten Situationen überhaupt.
Wildschweine können nur mit einem äußerst gefährlichen Betäubungsmittel (es fällt rechtlich unter die Rauschgiftmittelverordnung) betäubt werden. Das Mittel ist für den Menschen so riskant, dass vor dem Einsatz immer eine aufgezogene Spritze mit dem Gegenmittel bereit liegen muss.
Dieses Betäubungsmittel hat nicht einmal ein Tierarzt auf Lager, sondern muss mit einer Sondergenehmigung bestellt werden. Es ist ein Irrglaube, dass ein mit Narkosemittel beschossenes Tier wie im Daktari-Film sofort umfällt. Jedes Mittel hat eine sogenannte Anflutungszeit von zehn bis 20 Minuten, bis das Tier darauf reagiert. In Stresssituationen (wie im Dillinger Fall) dauert es mit Sicherheit länger. In dieser Zeit stellt das Wildschwein für alle Beteiligten ein unberechenbares Verletzungs-Risiko dar.
Der Polizei-Schütze hat in meinen Augen völlig korrekt gehandelt und die Sau so schnell wie möglich geschossen. Dass es sich letztendlich um eine säugende Bache gehandelt hat, ist zwar bedauerlich. In einer solchen Situation jedoch war dies zweifellos die komplett richtige Entscheidung. Christoph Kunad, Laugna