Ausflug mit schmerzhaften Folgen
Warum eine Frau gegen die Stadt klagte
Augsburg Das Ehepaar war zu Besuch in Augsburg, es ging um ein Klassentreffen. Es war ein Ausflug, der bitter endete. Am 1. Mai 2016 hielt sich das Ehepaar auf dem Rathausplatz auf, die Frau ging in die Tourist-Information am Rathausplatz. Keine unübliche Anlaufstelle für Auswärtige in der Stadt. Für die wenigsten allerdings hat ein Ausflug nach Augsburg derartige Folgen.
Die Frau hat vor Kurzem vor dem Landgericht geklagt, es ging in dem Prozess um ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 20 000 Euro. Sie machte geltend, dass sie damals in der Schiebetür gestanden hatte – und diese plötzlich zugegangen sei. Die Klägerin, die eine Oberschenkelprothese trägt, wurde von dem Schließvorgang der Tür umgeworfen und stürzte. Sie brach sich das Schambein und den Beckenring. Die Klage richtete sich gegen die Stadt Augsburg und den Hersteller der automatischen Türsysteme. Die Stadt wehrte sich gegen die Klage und sagte nach Auskunft des Landgerichtes im Prozess, die Tür sei zuvor acht Jahre in Betrieb gewesen, ohne dass es jemals zu einem vergleichbaren Vorfall gekommen wäre. Das Türsystem werde zwei Mal jährlich gewartet, und zuletzt sei es auch erst kurz vor dem Unfall gewartet worden, etwa einen Monat zuvor. Da habe es keine Auffälligkeiten gegeben. Die Tür sei ausreichend technisch gesichert. Auch die zuständige Kammer sah kein Verschulden der Stadt, wie sie nach der Beweisaufnahme deutlich machte. Die Klägerin nahm daraufhin die Klage zurück. (jaka)