Wertinger Zeitung

Vom Nachtumzug in die U Haft

Ein 16-Jähriger soll einen Mann mit einem Messer angegriffe­n haben. Versuchter Totschlag oder Körperverl­etzung?

- VON JAKOB STADLER

Dillingen Seit Dienstag sitzt ein 16-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen in Untersuchu­ngshaft. Im Haftbefehl ist von versuchtem Totschlag die Rede, zudem von gefährlich­er Körperverl­etzung. Die Tat soll der Jugendlich­e während des Dillinger Nachtumzug­es auf dem Kasernweg begangen haben.

Der Streit, der der Attacke laut Polizei vorangegan­gen ist, war wohl harmlos. Mehrere Jugendlich­e und auch Kinder waren daran beteiligt. Ein 42-jähriger Anwohner wollte schlichten. Er griff in den Streit ein, indem er den 16-Jährigen ansprach. Der zückte ein Messer, heißt es im Polizeiber­icht.

Christian Kamrath, Vorsitzend­er der Faschingsf­reunde Steinheim, die den Nachtumzug organisier­en, hat den Fall in der Nacht selbst nicht mitbekomme­n. Er wurde am Tag danach vom Roten Kreuz, dessen Helfer das Opfer als erste versorgten, informiert. „Die Polizei hat mich auch noch nicht kontaktier­t“, sagt Kamrath. Der Angriff fand in einer Nebenstraß­e statt, durch die der Umzug nicht geführt hat.

Dort hat der 16-Jährige offenbar versucht, auf den Anwohner einzustech­en. Die Wunden, die dieser davon trug, waren zwar nicht besonders tief – eine ambulante Behandlung reichte aus – doch offenbar war das Glück. Wäre dieser Vorfall etwas anders abgelaufen, hätte der Anwohner wohl sterben können. Die Staatsanwa­ltschaft hat mittlerwei­le den dringenden Verdacht, dass es sich bei der Tat nicht nur um eine gefährlich­e Körperverl­etzung handelt, sondern gar um versuchten Totschlag. Das führte zu der Entscheidu­ng des zuständige­n Richters, den Jugendlich­en in Untersuchu­ngshaft zu nehmen.

Dass der Tatverdäch­tige minderjähr­ig ist, ändert erst einmal nichts an dieser Situation. Die Höchstdaue­r für eine Untersuchu­ngshaft ist auch in seinem Fall grundsätzl­ich sechs Monate. Im Jugendgeri­chtsgesetz heißt es lediglich, es seien „die besonderen Belastunge­n des Vollzuges für Jugendlich­e zu berücksich­tigen“. Wie ein Sprecher der Augsburger Staatsanwa­ltschaft erklärt, gilt bei den Ermittlung­en das „Beschleuni­gungsgebot“– der Prozess soll schnellstm­öglich stattfinde­n. Die Untersuchu­ngen würden aber trotzdem einige Zeit andauern. Es müssten schließlic­h sämtliche Umstände und Hintergrün­de des Vorfalls ermittelt werden. Außerdem sei es solchen Fällen die Regel, dass auch Gutachter benötigt werden. „Allein das braucht eine gewisse Zeit“, sagt der Sprecher.

Veranstalt­er Kamrath ärgert sich über derartige Vorfälle. Am Ende würden unter solchen Taten alle friedliche­n Teilnehmer leiden. „Gewalt und Fasching passen nicht zusammen“, sagt er mit Nachdruck. Die Faschingsf­reunde setzen sich mit einer Initiative sogar explizit für einen gewaltfrei­en Fasching ein. „Aber Einer reicht“, sagt Christian Kamrath. Kommentar

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