Vom Nachtumzug in die U Haft
Ein 16-Jähriger soll einen Mann mit einem Messer angegriffen haben. Versuchter Totschlag oder Körperverletzung?
Dillingen Seit Dienstag sitzt ein 16-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen in Untersuchungshaft. Im Haftbefehl ist von versuchtem Totschlag die Rede, zudem von gefährlicher Körperverletzung. Die Tat soll der Jugendliche während des Dillinger Nachtumzuges auf dem Kasernweg begangen haben.
Der Streit, der der Attacke laut Polizei vorangegangen ist, war wohl harmlos. Mehrere Jugendliche und auch Kinder waren daran beteiligt. Ein 42-jähriger Anwohner wollte schlichten. Er griff in den Streit ein, indem er den 16-Jährigen ansprach. Der zückte ein Messer, heißt es im Polizeibericht.
Christian Kamrath, Vorsitzender der Faschingsfreunde Steinheim, die den Nachtumzug organisieren, hat den Fall in der Nacht selbst nicht mitbekommen. Er wurde am Tag danach vom Roten Kreuz, dessen Helfer das Opfer als erste versorgten, informiert. „Die Polizei hat mich auch noch nicht kontaktiert“, sagt Kamrath. Der Angriff fand in einer Nebenstraße statt, durch die der Umzug nicht geführt hat.
Dort hat der 16-Jährige offenbar versucht, auf den Anwohner einzustechen. Die Wunden, die dieser davon trug, waren zwar nicht besonders tief – eine ambulante Behandlung reichte aus – doch offenbar war das Glück. Wäre dieser Vorfall etwas anders abgelaufen, hätte der Anwohner wohl sterben können. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile den dringenden Verdacht, dass es sich bei der Tat nicht nur um eine gefährliche Körperverletzung handelt, sondern gar um versuchten Totschlag. Das führte zu der Entscheidung des zuständigen Richters, den Jugendlichen in Untersuchungshaft zu nehmen.
Dass der Tatverdächtige minderjährig ist, ändert erst einmal nichts an dieser Situation. Die Höchstdauer für eine Untersuchungshaft ist auch in seinem Fall grundsätzlich sechs Monate. Im Jugendgerichtsgesetz heißt es lediglich, es seien „die besonderen Belastungen des Vollzuges für Jugendliche zu berücksichtigen“. Wie ein Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft erklärt, gilt bei den Ermittlungen das „Beschleunigungsgebot“– der Prozess soll schnellstmöglich stattfinden. Die Untersuchungen würden aber trotzdem einige Zeit andauern. Es müssten schließlich sämtliche Umstände und Hintergründe des Vorfalls ermittelt werden. Außerdem sei es solchen Fällen die Regel, dass auch Gutachter benötigt werden. „Allein das braucht eine gewisse Zeit“, sagt der Sprecher.
Veranstalter Kamrath ärgert sich über derartige Vorfälle. Am Ende würden unter solchen Taten alle friedlichen Teilnehmer leiden. „Gewalt und Fasching passen nicht zusammen“, sagt er mit Nachdruck. Die Faschingsfreunde setzen sich mit einer Initiative sogar explizit für einen gewaltfreien Fasching ein. „Aber Einer reicht“, sagt Christian Kamrath. Kommentar