So läuft das Mitgliedervotum ab
463723 Genossen stimmen jetzt ab. Sie müssen sich an ein paar Regeln halten
Berlin Das SPD-Mitgliedervotum ist angelaufen. Die Unterlagen wurden bis Dienstag an alle Mitglieder versandt. Bis am 4. März das Ergebnis bekannt gegeben wird, ist für das Massenvotum noch ein hoher logistischer Aufwand erforderlich.
Wer darf an der Abstimmung teilnehmen? Teilnahmeberechtigt sind alle 463 723 SPD-Mitglieder, die bis zum Abend des 6. Februars in der parteiinternen Mitgliederdatenbank registriert waren. Eine SPD-Mitgliedschaft ist ab dem Alter von 14 Jahren für alle möglich, die sich mit den Zielen der SPD identifizieren. Volljährigkeit oder der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind also nicht Voraussetzung.
Wie erfolgt die Abstimmung? Alle Mitglieder erhielten die Abstimmungsunterlagen zugeschickt. Enthalten ist der Abstimmungszettel, auf dem Ja oder Nein angekreuzt werden kann, sowie ein blauer Umschlag dafür. Dieser muss dann zusammen mit einer unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung in einem weiteren, roten Umschlag zurückgeschickt werden. Verlorene Unterlagen werden nicht ersetzt.
Woher wissen die Mitglieder, worüber sie eigentlich abstimmen? Der Koalitionsvertrag ist im Internet unter anderem auf www.spdmitgliedervotum.de abrufbar. Dort findet sich auch eine Broschüre „Der Koalitionsvertrag auf einen Blick“mit Kernpunkten, die von der SPD durchgesetzt wurden, außerdem ergänzende Informationen zum zeitlichen und technischen Ablauf des Mitgliedervotums.
Gibt es Angebote zur Diskussion der Vertragsinhalte? Seit dem Wochenende veranstaltet die Partei Regionalkonferenzen mit der designierten Parteichefin Andrea Nahles sowie meistens auch dem kommissarischen Vorsitzenden Olaf Scholz und weiteren Mitgliedern der Parteispitze – am Sonntag auch in Ulm. Zudem gibt es zahlreiche weitere Diskussionen auf örtlicher und regionaler Ebene. Bis wann müssen die Stimmzettel zurückgeschickt werden? Voten werden nur dann berücksichtigt, wenn sie bis zum 2. März um 24 Uhr im Postfach des Parteivorstands eingegangen sind. Die SPD empfiehlt, die Unterlagen schon drei Tage vorher abzusenden. Gültig sind alle Stimmzettel, auf denen der Wille des Mitglieds zweifelsfrei erkennbar ist.
Wie erfolgt die Auszählung? Am 3. März werden die Stimmzettel in die SPD-Parteizentrale in Berlin gebracht. Dort werden sie dann ab dem Abend und die ganze Nacht durch unter Aufsicht eines Notars sowie der Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK) der Partei und ehrenamtlich tätigen Parteimitgliedern ausgezählt.
Wie wird das Ergebnis verkündet? Das Ergebnis gibt die MPZK-Vorsitzende am 4. März voraussichtlich im Laufe des Vormittags bekannt. Es ist bindend, wenn sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder beteiligt haben. (afp)