Richtig vererben und schenken
Dillinger Notarin gibt Tipps für das Verfassen des letzten Willens
Wittislingen Grundsätzliches zum Erben und Schenken – das war das Thema der Dillinger Notarin Sonja Egner, die dazu im BeneVit-Haus in Wittislingen referierte. Bürgermeister Ulrich Müller sagte zu Beginn, dass die Erstellung eines Testaments oft verdrängt werde: „Wenn sich dann aber doch dazu durchgerungen wird, diesen letzten Willen zu erstellen, lassen sich Fehler aufgrund gefährlichen Halbwissens oder unklarer Formulierungen nicht vermeiden.“Dies führe vor dem Nachlassgericht zu Irritationen. Notarin Egner stimmte zu und zeigte anhand eines echten Testaments, in dem die Erblasserin all ihre Vermächtnisse einzeln angeführt hatte, diese Problematik. „In diesem Testament fehlt trotz aller festgeschriebenen Vermächtnisse ein Haupterbe“, informierte sie, sodass die gesetzliche Erbfolge eingetreten sei und somit Einiges nicht nach dem Willen der Erblasserin verteilt werden konnte.
Das Beispiel zeige, dass sich jeder vor dem Verfassen eines Testaments über den gesetzlichen Rahmen informieren sollte. Dabei sei es wichtig, seine Erben und Vermächtnisse exakt und verständlich zu formulieren, eigenhändig zu schreiben, mit Angabe des Orts, Datum und Unterschrift. „Des Weiteren können Ehepartner auch ein Gemeinschaftstestament erstellen“, so Egner. Ein gültiges Testament schließe eine gesetzliche Erbfolge aus. Jedoch könne ein Testament nicht den Anspruch auf den Pflichtteil von Ehegatten, Kindern oder Eltern verhindern. Diese erhalten laut Egner insgesamt 50 Prozent des Erbes, sofern es sich um Geldbeträge handle. Sachwerte seien davon nicht betroffen.
Eine Möglichkeit, dem Pflichtteil zu entkommen: Schenkung zu Lebzeiten. Diese werde erst nach einer Zehnjahresfrist rechtskräftig und könne nur schwer rückgängig gemacht werden. Dabei gab die Notarin jedoch zu bedenken, dass beim Vererben die Entscheidung über das eigenen Hab und Gut bis zum Schluss in den Händen des Erblassers liege. Anschließend erläuterte Egner die Vorteile bei der Erstellung eines notariellen Testaments. Es sei besser lesbar, rechtlich und in der Gestaltung klar und sicher in der Verwahrung. „Darüber hinaus ergibt sich eine Kostenersparnis bei der Nachlassabwicklung.“Denn der Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht sei nicht mehr notwendig.
Anschließend erklärte Steuerberater Erich Gugel die steuerliche Betrachtung landwirtschaftlicher Hofstellen im Betriebsvermögen. Das Referat kann auf der Internetseite der Gemeinde Wittislingen nachgelesen werden.
www.vg wittislingen.de