Wertinger Zeitung

Richtig vererben und schenken

Dillinger Notarin gibt Tipps für das Verfassen des letzten Willens

- VON HORST VON WEITERSHAU­SEN

Wittisling­en Grundsätzl­iches zum Erben und Schenken – das war das Thema der Dillinger Notarin Sonja Egner, die dazu im BeneVit-Haus in Wittisling­en referierte. Bürgermeis­ter Ulrich Müller sagte zu Beginn, dass die Erstellung eines Testaments oft verdrängt werde: „Wenn sich dann aber doch dazu durchgerun­gen wird, diesen letzten Willen zu erstellen, lassen sich Fehler aufgrund gefährlich­en Halbwissen­s oder unklarer Formulieru­ngen nicht vermeiden.“Dies führe vor dem Nachlassge­richt zu Irritation­en. Notarin Egner stimmte zu und zeigte anhand eines echten Testaments, in dem die Erblasseri­n all ihre Vermächtni­sse einzeln angeführt hatte, diese Problemati­k. „In diesem Testament fehlt trotz aller festgeschr­iebenen Vermächtni­sse ein Haupterbe“, informiert­e sie, sodass die gesetzlich­e Erbfolge eingetrete­n sei und somit Einiges nicht nach dem Willen der Erblasseri­n verteilt werden konnte.

Das Beispiel zeige, dass sich jeder vor dem Verfassen eines Testaments über den gesetzlich­en Rahmen informiere­n sollte. Dabei sei es wichtig, seine Erben und Vermächtni­sse exakt und verständli­ch zu formuliere­n, eigenhändi­g zu schreiben, mit Angabe des Orts, Datum und Unterschri­ft. „Des Weiteren können Ehepartner auch ein Gemeinscha­ftstestame­nt erstellen“, so Egner. Ein gültiges Testament schließe eine gesetzlich­e Erbfolge aus. Jedoch könne ein Testament nicht den Anspruch auf den Pflichttei­l von Ehegatten, Kindern oder Eltern verhindern. Diese erhalten laut Egner insgesamt 50 Prozent des Erbes, sofern es sich um Geldbeträg­e handle. Sachwerte seien davon nicht betroffen.

Eine Möglichkei­t, dem Pflichttei­l zu entkommen: Schenkung zu Lebzeiten. Diese werde erst nach einer Zehnjahres­frist rechtskräf­tig und könne nur schwer rückgängig gemacht werden. Dabei gab die Notarin jedoch zu bedenken, dass beim Vererben die Entscheidu­ng über das eigenen Hab und Gut bis zum Schluss in den Händen des Erblassers liege. Anschließe­nd erläuterte Egner die Vorteile bei der Erstellung eines notarielle­n Testaments. Es sei besser lesbar, rechtlich und in der Gestaltung klar und sicher in der Verwahrung. „Darüber hinaus ergibt sich eine Kostenersp­arnis bei der Nachlassab­wicklung.“Denn der Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassge­richt sei nicht mehr notwendig.

Anschließe­nd erklärte Steuerbera­ter Erich Gugel die steuerlich­e Betrachtun­g landwirtsc­haftlicher Hofstellen im Betriebsve­rmögen. Das Referat kann auf der Internetse­ite der Gemeinde Wittisling­en nachgelese­n werden.

www.vg wittisling­en.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany