Raser geben sich reumütig vor Gericht
Sie hatten Tod einer Studentin verursacht
Köln Fast drei Jahre nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln geht es nun vor Gericht darum, ob die beiden bereits verurteilten Raser doch noch ins Gefängnis müssen. Die Neuauflage des Prozesses vor dem Kölner Landgericht begann gestern mit Schuldeingeständnissen der zwei Angeklagten. Er sei verantwortlich für den Tod der Studentin, sagte der Ältere der beiden. Der heute 25-Jährige bat die Familie der 19-Jährigen um Verzeihung.
Die beiden türkischstämmigen Männer waren in einem ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Gestern begann der Revisionsprozess. Die Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Rennen geliefert. Einer von ihnen verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die Studentin. Sie starb an ihren schweren Verletzungen. „Am liebsten würde ich die Zeit zurückdrehen“, sagte der zweite Angeklagte, ein 24-Jähriger.
In der Neuauflage des Prozesses geht es um die Frage, ob die bereits verhängten Haftstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht. Nach Auffassung des BGH hatte das Kölner Landgericht bei seinem ersten Urteil von 2016 unter anderem nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Der Prozess wird fortgesetzt. (dpa)