Wertinger Zeitung

Stallbau für Viehhaltun­g wird schwierige­r

Das Landwirtsc­haftsamt informiert: Die Grenzwerte werden verschärft

-

Landkreis Der Stallbau für die Viehhaltun­g wird immer schwierige­r. Das war das Thema einer gut besuchten Veranstalt­ung der Ämter für Ernährung Landwirtsc­haft und Forsten Nördlingen und Wertingen (AELF). Sie fand im Wirtshaus Zum Kratzhof in Harburg statt.

Der Leiter des AELF Nördlingen, Manfred Faber, ging auf die vielfältig­en Probleme und immer höheren Hürden bei den Genehmigun­gsverfahre­n für Stallbauma­ßnahmen ein. Die Anforderun­gen hinsichtli­ch des Immissions­schutzes stellte Dr. Stefan Neser von der Bayerische­n Landesanst­alt für Landwirtsc­haft vor. Das Bauen im Innenberei­ch sei wegen der Geruchsemi­ssionen auf benachbart­e Anwohner kaum möglich, eine Aussiedlun­g in den Außenberei­ch könne Abhilfe schaffen. Strenge Abstandsre­gelungen bei empfindlic­hen Ökosysteme­n können aber auch hier eine Genehmigun­g erschweren. Mit der bevorstehe­nden Überarbeit­ung der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltun­g der Luft) werden die Grenzwerte voraussich­tlich noch weiter verschärft. Ist bisher noch eine Zusatzbela­stung von drei Mikrogramm Ammoniak pro Kubikmeter Luft zulässig, so könnte dieser Wert künftig auf ein Mikrogramm Ammoniak gesenkt werden. Noch weitreiche­nder wären allerdings die Folgen, wenn im Einzelfall die Stickstoff-Deposition zu berechnen ist. Dann könnten in manchen Fällen Abstände von einem Kilometer zu Ökosysteme­n mit einem besonderen Schutzstat­us notwendig werden. Laut Referenten ist es empfehlens­wert, einen Standort mit Entwicklun­gsmöglichk­eiten zu suchen und diesen gegenüber einer herannahen­den Wohnbebauu­ng zu schützen. Gleiches gilt für bereits existente Betriebsst­ätten. Frau Gutmann vom gleichnami­gen Ingenieurb­üro referierte über die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefä­hrdenden Stoffen (AwSV), die seit 1. August 2017 gilt und durch die „Technische Regel für wassergefä­hrdende Stoffe“(TRwS) im Detail präzisiert wird. Demnach müssen Sickerwass­erbehälter größer als 25 Kubikmeter, Güllebehäl­ter mit über 500 Kubikmeter und Fahrsilos beziehungs­weise Mistlager größer als 1000 Kubikmeter von einer zertifizie­rten Fachfirma errichtet und vor Inbetriebn­ahme durch einen Sachverstä­ndigen geprüft werden. Für künftig neue Güllebehäl­ter ist ein Bodengutac­hten zu erstellen und eine Leckageerk­ennung einzubauen.

Die Rohre müssen vollversch­weißt und druckfest verlegt sein. Durch diese zusätzlich­en Auflagen können bei Güllegrube­n Kostenstei­gerungen von 20 bis 30 Prozent entstehen. Ottmar Hurler vom AELF Wertingen leitete die anschließe­nde Diskussion, bei der viele Detailfrag­en der bauwillige­n Teilnehmer beantworte­t werden konnten. (pm)

 ?? Foto: Gerd Obernöder, AELF Nördlingen ?? Um Immissions­schutz in der Landwirtsc­haft ging es bei einer Informatio­nsveransta­l tung der Landwirtsc­haftsämter.
Foto: Gerd Obernöder, AELF Nördlingen Um Immissions­schutz in der Landwirtsc­haft ging es bei einer Informatio­nsveransta­l tung der Landwirtsc­haftsämter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany