Verkäufer dürfen Schockbilder verdecken
Verkäufer von Tabakwaren dürfen Schockbilder und Warntexte auf Zigarettenpackungen verdecken. Es gebe keine rechtliche Grundlage für ein Verbot, entschied das Landgericht Berlin. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Kioskbetreiber geklagt, der Warnhinweise hinter einem Sichtschutz versteckt. Seit 2016 regelt die TabakerzeugnisVerordnung, dass Zigarettenpackungen nicht verdeckt sein dürfen. Die Richter urteilten jedoch, dass die Vorschrift gesetzlich nicht ausreichend verankert sei. (dpa)