Bauamt informierte zu spät über Rodungen
Bei Welden wurden Anfang Mai Bäume gefällt. Die Naturschutzbehörde erfuhr davon erst im Nachhinein
Welden Die gefällten Bäume und Sträucher am Ortsrand von Welden sorgen weiter für Aufregung. Das Staatliche Bauamt hatte sie im Zuge der Bauarbeiten für die Umgehung Adelsried fällen lassen – allerdings Anfang Mai, während der Brutperiode der Vögel. Einige Anwohner sind entsetzt.
Stefan Heiß vom Staatlichen Bauamt erklärte auf Anfrage, eine frühere Fällung sei nicht möglich gewesen, weil der Freistaat erst später in den Besitz des Grundstücks gekommen sei. Heiß betonte: „Wenn Rodungsarbeiten außerhalb der Vegetations- durchgeführt werden müssen, werden sie mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.“Nun kam aber heraus: Die Naturschutzbehörde im Augsburger Landratsamt wurde erst im Nachhinein informiert.
Dort reagierte man gar nicht amüsiert. Denn es häuften sich die Anrufe empörter Bürger, wie man denn dem Kahlschlag im Auftrag des Bauamtes noch um diese Jahreszeit zustimmen könne. Genau das aber habe man nicht getan, verdeutlichte eine Sprecherin gegenüber unserer Zeitung: „Wir haben gar nichts geneh- Man sei vom Bauamt erst im Nachhinein am Montag informiert worden. Nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde ist im Planfeststellungsbeschluss der Regierung festgehalten, dass die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit, also zwischen Oktober und März, stattfinden müssten. Man habe den Fall nun an die Regierung weitergeleitet.
Karl-Heinz Meyer, Pressesprecher der Regierung von Schwaben, bestätigt, dass die „Vorabstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde nicht stattgefunden hat“. Der Grund dafür sei offenbar ein Kompause munikationsfehler innerhalb des Staatlichen Bauamts gewesen, dieses habe erst nachträglich die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt informiert.
Meyer erklärt die gesetzliche Grundlage: „Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich nicht zulässig, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, abzuschneiden oder zu beseitigen. Ausnahmen von dieser Regel gelten jedoch unter anderem für behördliche Rodungsmigt.“ maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können.“Das Bauamt hatte die späten Rodungen damit begründet, dass es das Grundstück erst jetzt kaufen konnte. „Die Voraussetzungen für die Fällung der Bäume innerhalb der Vegetationsperiode wären damit grundsätzlich erfüllt gewesen“, sagt Meyer – aber es kam eben zu spät. Deshalb habe die Regierung das Bauamt gebeten, „sich in Zukunft in solchen Fällen besser mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen“. (cf, manu)