Hält sich die Molkerei Gropper an den Tarifvertrag?
Gewerkschaft NGG klagt gegen Betriebsvereinbarung. Schlagabtausch vor dem Arbeitsgericht
Donauwörth/Bissingen Die Auftragsbücher der Molkerei Gropper sind voll, deswegen produziert das Unternehmen sechs, häufig auch sieben Tage in der Woche. Entsprechend viele Stunden sammeln sich auf den Konten der Mitarbeiter an. Diese Überstunden möchte das Unternehmen gerne auszahlen und hat eine entsprechende Betriebsvereinbarung ausgehandelt, gegen die die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geklagt hat und die vor dem Arbeitsgericht Donauwörth gestern erneut verhandelt wurde.
Die Gewerkschaft sieht in der Betriebsvereinbarung eine Verletzung des Tarifvertrags der bayerischen Milchwirtschaft. Das Unternehmen verweist darauf, dass diese einvernehmlich mit der Belegschaft geschlossen worden sei. Einen von der Gewerkschaft angebotenen Haustarif lehnt Gropper ab. Tim Lubecki, NGG-Geschäftsführer in Schwaben, kritisiert die Vereinbarung: „Es geht zulasten der Gesundheit der Kollegen. Die Überstunden müssen durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden.“Die Gewerkschaft lehnt zudem einen weiteren Teil der Vereinbarung bei Gropper ab, wonach Überstunden in Geld umgewandelt in die Betriebsrente eingezahlt werden können. Auch in der „regelmäßigen Wochenendarbeit“sieht die NGG einen Verstoß gegen den Tarifvertrag. „Es ist im Rahmen enger Ausnahmen zugelassen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Aus unserer Sicht müssen sie mehr Personal einstellen oder weniger Aufträge annehmen“, argumentierte Lubecki. Auch die Einführung eines Schichtmodells sei ein Ansatz, um permanente Arbeit am Wochenende zu vermeiden, so der Anwalt der Gewerkschaft, Dieter Dankowski.
Aus Sicht des Unternehmens sind die betrieblichen Gründe gegeben, weil die Arbeit von Montag bis Freitag nicht zu schaffen sei. Bernd Pirpamer, Anwalt von Gropper, hob hervor, dass zwischen der Produktion und den Arbeitseinsätzen unterschieden werden müsse. „Einige Beschäftigte arbeiten jedes zweite Wochenende. Die Masse aber seltener oder gar nicht. Das muss bei der Beurteilung der Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden.“Gropper-Geschäftsführer Dietmar Möckl verneinte, dass das Unternehmen zu wenig Personal habe. „Das Problem ist, dass unsere Mitarbeiter immer mehr Überstunden aufbauen, obwohl sie weniger im Betrieb anwesend sind.“Die Beschäftigen arbeiten laut Anwalt Pirpamer in der Woche 38 Stunden oder weniger. Dass es trotzdem immer mehr Überstunden werden, hänge damit zusammen, dass es für die Arbeit am Wochenende 25 Prozent Zuschlag in Form von Ausgleichsstunden gebe. Wird der Mitarbeiter kurzfristig angefordert, bekomme er sogar 50 Prozent Zeitzuschlag. Die Stunden durch Freizeitausgleich abzubauen, sei deswegen „unmöglich“, argumentierte Möckl. Lubecki verweist darauf, dass teils auch Schichten ausfallen und die Kollegen dann Minusstunden bekommen. Groppers Anwalt mahnte zudem, zu bedenken, welche besondere Situation bei der Molkerei vorliege. „Gropper ist im Discountergeschäft tätig und ist dem Druck des Marktes wie kein anderes Unternehmen ausgesetzt. Das müsste der Flächentarifvertrag eigentlich abdecken.“Aus Sicht der Gewerkschaft ist Gropper aber kein Einzelfall, sondern die gesamte Branche liefere an Supermärkte und Discounter. „Wenn Gropper der Meinung ist, dass der Tarifvertrag für sie nicht passt, sollen sie halt einen auf sie zugeschnittenen Haustarif mit uns abschließen, aber das wollen sie auch nicht“, so Lubecki.
Richter Wolfgang Balze bescheinigte beiden Seiten, dass sie gute Argumente haben. Ein Urteil sprach er gestern nicht. „Die Kammer wird sich intensiv besprechen und am 26. Juni ein Urteil bekannt geben. Nachdem es um eine grundlegende Auslegungsfrage geht, gehe ich aber davon aus, dass die unterlegene Seite vor das Landesarbeitsgericht in München zieht.“