Bei den Straßenausbaubeiträgen gibt es Redebedarf
Eine Veranstaltung der Freien Wähler Buttenwiesen stößt auf großes Interesse. Bei den Gemeinden besteht immer noch Unsicherheit
Buttenwiesen Die Freien Wähler Buttenwiesen haben mit dem Informationsabend „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – und wie geht´s weiter?“laut Pressemitteilung einen Volltreffer gelandet. Denn das Thema interessierte nicht nur die Buttenwiesener, sondern auch Bürger aus den Gemeinden Binswangen, Gottmannshofen, Lutzingen und Ziertheim waren ins Gasthaus Mengele gekommen. FWVorsitzender Thomas Seefried begrüßte als Redner Johann Häusler, den Wahlkreisabgeordneten des Bayerischen Landtags.
Häusler stand den Zuhörern Rede und Antwort und zeigte ihnen anschaulich die einzelnen Wegstrecken der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf, vom Antrag der Freien Wähler 2016 bis zum Gesetzentwurf im April 2018, der die Änderung des Kommunalabgabegesetzes betrifft. Dass dieser Weg für die Freien Wähler im Landtag kein einfacher gewesen sei, belegte Häusler detailliert mit exakten Zeitangaben. Die Freien Wähler konnten im Laufe des Verfahrens durch Gutachten auch nachweisen, dass den Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen erhebliche Personal- und Sachkosten entgegenstehen, die den ganzen Aufwand unrentabel machen, rief Häusler in Erinnerung. Außerdem werde eine Bevölkerungsgruppe finanziell unverhältnismäßig belastet für einen Straßenanteil, den auch andere nutzen, so das Argument der Freien Wähler.
Erst als diese im November 2017 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag einbrachten und im Dezember des gleichen Jahres ein Volksbegehren beschlossen, vollzog sich, so Häusler, wohl aus wahltaktischen Gründen ein Sinneswandel bei der CSU. Denn sie brachte ebenfalls einen Entwurf für eine entsprechende Änderung im Kommunalabgabegesetz ein. Damit war auch das von den Freien Wählern initiierte Volksbegehren hinfällig.
Bei der anschließenden Diskussion ging der Abgeordnete vor allem auf Fragen der Rückzahlung bisher geleisteter Beiträge ein. Leider hätten sich die Freien Wähler mit dem Rückzahlungstermin 1. Januar 2014 nicht durchgesetzt. Deshalb bleibe jeder Bescheid, der vor dem 1. Januar 2018 ergangen ist, rechtskräftig. Nur Bescheide, die nach diesem Stichtag ergangen sind, sind aufzuheben und zurückzuerstatten. Dennoch bestünden bei den Gemeinden noch Unklarheiten, ergab die Diskussion. Sinnvolle Regelungen bei Ersterschließungsbeiträgen oder die Ersatzfinanzierung für Gemeinden für die weggefallenen Straßenausbaubeiträge seien momentan noch nicht in Sicht. Die Fraktion der Freien Wähler werde sich nach wie vor dafür einsetzen, dass auch bei Straßen, die vor mehr als 25 Jahren technisch hergestellt worden sind und zur Sanierung anstehen, nicht noch einmal die Anlieger herangezogen werden, sagte Häusler zu. Der Freistaat solle dafür Förderprogramme bereitstellen. (pm)