Ärger um Augsburger Richter-paar
Ex-landgerichtsvize und Anwälte kritisieren Entscheidung
Der Wirbel um ein Paar, das am Augsburger Landgericht in derselben Strafkammer arbeitet, zieht immer größere Kreise. Nun melden sich der ehemalige Vizepräsident des Landgerichts und Rechtsanwälte mit teils scharfer Kritik zu Wort. Wie berichtet, sind der Vorsitzende Richter und eine Beisitzerin der 10. Strafkammer ein Paar. Das haben sie vergangene Woche auf Nachfragen zweier Verteidiger bekannt gegeben. Ein Befangenheitsantrag gegen die beiden wurde abgelehnt. Das Präsidium des Landgerichts wusste von der Beziehung.
Der frühere Vizepräsident des Augsburger Landgerichts, Maximilian Hofmeister, kritisiert die Konstellation deutlich: „Das geht so nicht.“Hofmeister, der als Richter durch Prozesse gegen Politikersohn Max Strauß und Ex-rüstungsstaatssekretär Ludwig-holger Pfahls bundesweit bekannt wurde, hat kein Verständnis dafür, dass das Landgericht die Personalbesetzung nicht gestoppt hat. „Ich bin erstaunt“, sagt er.
Die Verteidiger in dem Steuerhinterziehungsprozess, Adam Ahmed und Sven Gaudernack, hatten in ihrem Befangenheitsantrag moniert, dass die richterliche Unabhängigkeit und professionelle Distanz durch die Konstellation in Gefahr sei. Das Gericht sah das anders. In Justizkreisen schlägt der Fall hohe Wellen. Viele Rechtsanwälte üben Kritik. Die meisten anonym.
Walter Rubach spricht offen. Der renommierte Strafverteidiger nennt die Ablehnung des Befangenheitsantrags „schwer verständlich“. „Sie wird das Verfahren für das Gericht und für die Staatsanwaltschaft wie Mehltau belasten, denn die Aufhebung des Urteils in der Revision scheint jetzt schon gewiss“, poltert er. Aus seiner Sicht hätte die Liaison der Richter vor Beginn der Verhandlung bekannt gemacht werden müssen. Liebesbeziehungen gründeten sich idealerweise auf wechselseitigen Loyalitätsversprechen. „Und genau diese will das Gesetz nicht, wenn es eine professionelle Distanz und Neutralität aller Prozessbeteiligten zueinander und zur Sache verlangt.“Ob sich die Richter selbst für unbefangen hielten, spiele dabei keine Rolle. „Jeder Außenstehende wird Unbehagen verspüren“, so Rubach.