Bayern verteidigt Grenzpolizei
Innenminister reagiert auf kritisches Gutachten
München Anders als in einem Rechtsgutachten behauptet ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte er.
Herrmann widersprach damit ausdrücklich zwei Juristen, die im Auftrag der Grünen im Bundestag eine rechtliche Bewertung abgegeben hatten. Darin heißt es unter anderem, dass Bayern mit der Grenzpolizei die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes untergrabe. Das 30-seitige Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Bayern gar keine Gesetzgebungszuständigkeit für einen Grenzschutz habe, wie er seit Juli im Freistaat praktiziert wird. Rund 500 Beamte, die vorher ausschließlich für die Schleierfahndung zuständig waren, sind seit dem 18. Juli in Bayern als Grenzpolizisten im Einsatz.
Als neue Aufgaben hinzugekommen sind für sie direkte Einsätze an der Grenze, laut Herrmann aber immer in direkter Absprache mit der Bundespolizei. „Wir nutzen seit jeher eine im Bundespolizeigesetz vorgesehene Öffnungsklausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen durch“, betonte er. Ein Zuständigkeitsgerangel, wie es das Gutachten kritisiere, gebe es nicht. Es müsse immer klar sein, wer die Verantwortung trage. Das Gutachten sei auch außerhalb Bayerns fernab der polizeilichen Praxis. Die Grünen-Fraktionschefin im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, kommt zu einem anderen Schluss: „Es ist überfällig, dass die CSU-Regierung ihren Wahlkampf-Rohrkrepierer Bayerische Grenzpolizei abschafft und diese Polizistinnen und Polizisten wieder mit den üblichen landespolizeilichen Aufgaben betraut.“
Innenminister Herrmann hält dagegen: Bis Ende September habe die Grenzpolizei 1539 Fahndungstreffer erzielt, in 84 Fällen habe gegen die kontrollierte Person ein Haftbefehl vorgelegen. Bei den Delikten seien Verkehrs- und Drogenvergehen in der Mehrzahl, es seien aber auch 203 unerlaubte Einreisen und 140 Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt worden. Seit Jahresbeginn seien an der Grenze knapp 2500 unerlaubte Einreisen festgestellt und 231 Schleuser gefasst worden. (dpa)