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DGB ruft zu einer besonderen Wahl auf
Landkreis Die Bayern-Wahl ist vorbei. Trotzdem ist das Wahljahr noch nicht zu Ende. Denn im Oktober und November finden turnusmäßig die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt. In allen Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung.
Die Kreis-Vorsitzende des DGB, Antonie Schiefnetter weist darauf hin, dass neben dem Betriebs- oder Personalrat die Schwerbehindertenvertretung dafür sorgt, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden.
Außerdem stehen die Schwerbehindertenvertretungen den Beschäftigten beratend und helfend zur Seite, zum Beispiel, wenn diese einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Nach Unfällen oder Erkrankungen setzt sich die Schwerbehindertenvertretung zusammen mit dem Betriebs- oder Personalrat dafür ein, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sei es durch technische Umgestaltung oder weitere Wiedereingliederungsmöglichkeiten. „Die Schwerbehindertenvertretung ist eine wichtige Institution in den Betrieben,“betont
Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz
die DGB-Vorsitzende Antonie Schiefnetter, „denn sie trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der über eine Million schwerbehinderten Beschäftigten zu wahren. Dieses Engagement hilft laut Schiefnetter den betroffenen Kollegen und bringt ein Stück Demokratie in die Unternehmen. Die Mitbestimmung durch Beschäftigtenvertretungen sorgt für sichere und gesunde Arbeitsplätze und dafür, dass niemand diskriminiert wird.“
Das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen ist gesetzlich abgesichert, so die DGB-Kreisvorsitzende. Ebenso wie Betriebs- und Personalrat unterliegt die Schwerbehindertenvertretung einem besonderen Kündigungsschutz und für die Erledigung ihrer Aufgaben ist sie von der Arbeitszeit freigestellt. Die Gewerkschaften setzen sich für starke Interessenvertretungen in den Betrieben ein. Sie unterstützen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen. Sie verhandeln mit der Politik, um die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken und ihre zeitlichen und persönlichen Ressourcen auszubauen.
Deshalb rufen der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften zur Beteiligung an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung und somit zur Stärkung der innerbetrieblichen Demokratie auf.