Neubau mit Mauer an der Zusam
Weitere Themen aus dem Bauausschuss
Wertingen Der Bausausschuss des Stadtrates Wertingen behandelte weitere Themen in seiner Sitzung:
● Lagerplatz In Hohenreichen will ein Landwirt einen Lagerplatz für Humus in der Größe von etwa 20 Metern Kreisdurchmesser und fünf Metern Höhe errichten. Der Platz dient als Zwischenlösung. Später soll eine Halle entstehen. Der Bauantrag wurde bereits vor einem Jahr gestellt. Wegen Hochwasserschutz läuft ein Bauleitverfahren. Das Landratsamt hat bereits seine Genehmigung für die temporäre Lagerung signalisiert. Bröll: „Wegen guter Nachbarschaft rate ich dazu, nachts keinen Humus zu transportieren.“Der Beschluss wurde einstimmig, aber ohne Cilli Wiedemann gefasst. Die Stadträtin ist die Mutter des Bauherrn.
● Lagerhalle Der Bau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle in Bliensbach, Rieblinger Straße, wurde beantragt. Das Gebäude soll 18 Meter lang und sechs Meter hoch werden. Die Firsthöhe beträgt 3,30 Meter. „Es handelt sich um eine wertvolle Fläche, aber es besteht in diesem Bereich bereits eine landwirtschaftliche Nutzung“, so Anton Fink. Mit dem Hallenbau werde deshalb nichts vernichtet. Alfred Schneid pochte darauf, in einer Stellungnahme auf die Hochwassersituation hinzuweisen. Denn in einem ähnlichen Fall hatte das Landratsamt die Lage anders als der Bauausschuss bewertet und einen neuen Standort bestimmt. Dem anwesenden Bauherrn wurde deutlich gemacht, dass der Bauausschuss zwar dem Antrag zustimme, aber keine Genehmigung aussprechen könne. Diese obliegt dem Landratsamt.
● Neubau an der Zusam Ein Neubau in der Schützenstraße, an der Zusam gelegen, soll jetzt eingefriedet werden. Die geplante Mauer beträgt an der höchsten Stelle zwei Meter. Damit ist kein Verfahren laut bayerischer Bauordnung nötig. Alfred Schneid wollte wissen, ob das Wasserwirtschaftsamt eingeschaltet wurde. Fink: „Nein, wir haben die Sache an das Landratsamt weitergeleitet.“Dieses habe dem Bau der Mauer bereits zugestimmt. Stadtrat Reinhold Wörle ärgerte sich über die Vorgehensweise, denn damit wurde dem Bauausschuss die Möglichkeit genommen, dagegen zu stimmen. Er sieht Probleme im Falle eines Hochwassers. „Ich verstehe nicht, warum Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt den Bau zugelassen haben“, so Wörle. Uferränder müssten laut Bayerischer Bauordnung freigehalten werden.