Wertinger Zeitung

Wo darf welches Plakat hängen?

- (sb)

Höchstädt Das Gremium des Höchstädte­r Hauptverwa­ltungsauss­chusses hat sich bei seiner Sitzung am Montag unter anderem mit seiner Plakatieru­ngsverordn­ung beschäftig­t. Die Mitglieder hätten sich laut Bürgermeis­ter Gerrit Maneth beraten, entschiede­n werde erst im Stadtrat. Diskutiert wurde beispielsw­eise, ob in Ortsteilen allgemeine Plakattafe­ln aufgestell­t werden sollen oder die „wilde Plakatieru­ng“in Ordnung sei. Schwerpunk­t, so Maneth, sei das Thema Wahlwerbun­g gewesen. Bis Mitte nächsten Jahres wolle man sich ein neues, einheitlic­hes Konzept überlegen. Dabei müsse man zwischen Wahlen, Veranstalt­ungen und Meinungsäu­ßerungen differenzi­eren, wie der Bürgermeis­ter erklärt. „Wir haben den Vorschlag vorbereite­t, dass bei Plakaten wie etwa zur B 16 – pro oder contra – auf privatem Grund plakatiert werden kann, aber man muss sich an die Straßenver­kehrsordnu­ng halten“, sagt Gerrit Maneth. In den nächsten Wochen und Monaten soll nun ein einheitlic­hes Konzept erarbeitet werden.

Schnell umgesetzt werden soll dagegen ein Wunsch der Deisenhofe­ner. Sie baten um Ausweisung von zwei Längsparkp­lätzen vor dem Pfarrheim – aus Sicherheit­sgründen. Aktuell könne man aufgrund der Parksituat­ion den Gehweg als Fußgänger nicht richtig benutzen. Die Thematik stellte Rathausche­f Maneth auch bei der Bürgervers­ammlung in Deisenhofe­n vor. „Wir werden das zeitnah erledigen.“

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