Schülerin vergewaltigt: Gab es zweite Tat?
Augsburg Drei Asylbewerber sitzen schon länger in U-Haft, weil sie in einer Augsburger Asylunterkunft eine 15-Jährige vergewaltigt haben sollen. Nun wurden zwei weitere Männer verhaftet
Augsburg Die 15-jährige Schülerin, die im Juli in einem Augsburger Asylheim vergewaltigt worden sein soll, ist offenbar noch einem weiteren Fall das Opfer einer Vergewaltigung geworden. Das haben die Ermittlungen der Kripo ergeben. Deshalb sind jetzt zwei Afghanen im Alter von 18 und 19 Jahren verhaftet worden. Insgesamt sitzen damit fünf Asylbewerber in Untersuchungshaft, die am Missbrauch des Mädchens beteiligt gewesen sein sollen. Das 15-jährige Mädchen ist den Ermittlungen zufolge Anfang Juli in einem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft in der Proviantbachstraße in Augsburg sexuell missbraucht und vergewaltigt worden. Schon seit einiger Zeit sitzen deshalb drei Asylbewerber in Untersuchungshaft.
Vor drei Monaten hatte die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen DNA-Proben von etlichen, aber nicht allen Bewohnern zweier Unterkünfte in Augsburg und Friedberg genommen. Wenig später hatten die Beamten den dritten Verdächtigen im Fall der Vergewaltigung vom Juli festgenommen. Nun sind zwei weitere Verdächtige verhaftet worden. Es gehe um den dringenden Verdacht „einer weiteren bekanntgewordenen Vergewaltigung“, erklären Polizei und Staatsanwaltschaft. Wo und wann sich dieser zweite Fall abgespielt haben soll, wollte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht sagen.
Es handelt sich um zwei Afghanen im Alter von 18 und 19 Jahren erwirkt worden, teilen die Ermittler mit. Die beiden Männer seien am Mittwochmorgen in Asylheimen in Augsburg und Friedberg von Polizisten festgenommen worden, so die Auskunft. Dabei wurden die Unterkünfte der beiden Afghanen durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Beide Tatverdächtige wurden noch am gleichen Tag in den Nachmittagsstunden dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Haftbefehle gegen die Männer in Vollzug setzte. Die Ermittlungen hierzu, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, sind noch nicht abgeschlossen.