Vergewaltiger gesteht nach 14 Jahren seine Tat
Kriminalität Ein Fahrlehrer feiert mit einer 18-jährigen Schülerin die bestandene Prüfung und vergeht sich an ihr. Doch er beteuert seine Unschuld – und sein Verteidiger stellt die Frau als Lügnerin dar. Nun folgte die Kehrtwende
Augsburg Im ersten Prozess, im April vorigen Jahres, hatte er noch seine Unschuld beteuert. Er wollte sogar schwören, dass er kein Vergewaltiger ist. Und er schimpfte, als das Urteil gegen ihn gefallen war, auf den Staat. „Armes Deutschland“, sagte er, als er den Gerichtssaal verließ. Doch nun kam die Kehrtwende um 180 Grad. An diesem Donnerstag, in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht, räumte ein 48-jähriger Fahrlehrer aus dem Kreis Augsburg ein, eine seiner Schülerinnen vergewaltigt zu haben. Das späte Geständnis bewahrte ihn nun vor dem Gefängnis.
Für das Opfer des Fahrlehrers endete damit eine lange Zeit der Unsicherheit. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatte die Frau hinnehmen müssen, dass sie vom Anwalt des Fahrlehrers in einem mehr als einstündigen Plädoyer als Lügnerin dargestellt wurde. Der Richter hatte am Ende zwar der Frau geglaubt. Auch er hatte aber betont, dass Aussage gegen Aussage stand. Und dass ein anderes Gericht den Fall womöglich anders entschieden hätte. Rechtsanwältin Marion Zech vertritt die vergewaltigte Frau. Sie sagt nun: „Mein Mandantin ist froh darüber, dass der Angeklagte jetzt zu seiner Tat steht und sie nicht mehr dem Verdacht ausgesetzt ist, womöglich eine Lügnerin zu sein.“
Der Fall, um den es in dem Verfahren geht, liegt lange zurück. Im Februar 2005 bestand Carina S.*, damals 18, ihre Führerscheinprüfung. Ihr Fahrlehrer Werner D.* sagte ihr, es sei üblich, das gemeinsam in einer Kneipe zu feiern. Weil es in dem Oberhauser Lokal, in dem sie sich trafen, so laut war, lud der Fahrlehrer sie zu sich in die Wohnung ein. Die Ermittler gehen davon aus, dass Werner D. ihr dort ein Glas Wein anbot, in das er K.-o.Tropfen gemischt hatte. Im ersten Prozess berichtete die Frau davon, wie ihr plötzlich immer komischer geworden sei. Sie wollte aufstehen, doch ihre Beine wollten nicht. „Ich konnte mich ohne Abstützen nicht mehr fortbewegen.“Der Fahrlehrer habe sie dann ins Schlafzimmer ge- bracht und dort vergewaltigt. Wehren konnte sie sich nach eigenen Angaben nicht. Danach schleppte sie sich auf die Toilette. Das nächste Bild in ihrer Erinnerung: Der Mann habe geflucht, weil sich auf dem Bett ein Blutfleck befunden habe. Sie sagte: „Kaltes Wasser hilft.“Später habe er sie zu Fuß nach Hause gebracht. Vor der Wohnung der Eltern musste sie ihm versprechen, niemandem etwas zu erzählen.
Lange Zeit erzählte Carina S. tatsächlich keinem etwas. Sie wollte es offenbar auch selbst nicht wahrhaben, dass sie vergewaltigt worden ist. Erst im Herbst 2016 vertraute sie sich doch ihrer Familie an und ging zur Polizei. Die Ermittler bei der Kriminalpolizei stuften ihre Aussage als glaubwürdig ein. Und ein Gutachter bestätigte, dass die Schilderungen von Carina S. gut zu einer Situation passen, in der K.-o.Tropfen verabreicht worden sind. Auf dieser Basis wurde Werner D. im April 2018 dann vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Der Anwalt sagte damals, der Prozess habe ihn betroffen gemacht, „weil es jedem von uns passieren kann, falsch beschuldigt zu werden“.
Nun ist klar, dass Carina S. niemanden falsch beschuldigt hat. Richter Christian Grimmeisen sagte am Donnerstag: „Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass die Frau die Wahrheit sagt.“Im Berufungsverfahren ließ sich der Fahrlehrer von neuen Anwälten verteidigen und bestritt die Tat nicht mehr. Er reichte seinem Opfer die Hand und entschuldigte sich. Zudem erhält die heute 31-jährige Frau von ihm 9500 Euro als Entschädigung. Sie hatte im Verfahren betont, es gehe ihr nicht darum, ihren ehemaligen Fahrlehrer ins Gefängnis zu bringen. Sie wolle aber ihren „inneren Frieden“finden. Im ersten Prozess hatte sie als Zeugin auch ausgesagt, sie vermute, dass noch weitere Frauen zu Opfern geworden sein könnten.
Der Fahrlehrer muss damit rechnen, dass ihm von der Behörde die Lizenz entzogen wird, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Er kündigte trotzdem noch im Gerichtssaal an, nicht gegen das Urteil vorzugehen. Werner D. muss auch damit leben, dass seine Tat in seinem Umfeld bekannt geworden ist. In seinem Wohnort hatten Unbekannte Zettel aufgehängt, auf denen stand, dass Werner D. vor Gericht steht. Zumindest eine Haftstrafe bleibt ihm nun aber erspart. Das Landgericht verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe. Außerdem muss er 15000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen.