Im Winter gelten andere Regeln
Verkehr Zu schnell gefahren? Wenn es schneit, können Verstöße teurer werden als im Sommer
Glatte und rutschige Straßen machen das Fahren im Winter oft zur nervlichen Zerreißprobe. Während Schnee und Eis für teils gefährliche Unfälle und kilometerlange Staus sorgen, zickt oft noch das Auto rum, weil die Kälte die Mechanik stört. Was viele Fahrer aber nicht wissen: Auch der Bußgeldkatalog hält zum Winter so einige Tücken bereit.
Das hat auch seinen Grund, erklärt Sibel Örgen vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik. „Auf einer nassen Straße ist der Bremsweg deutlich länger als auf einer trockenen. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr bei nicht angepasster Geschwindigkeit oder zu wenig Abstand.“Wer beispielsweise innerorts fünf Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss normalerweise nur 15 Euro zahlen. Schneit es aber und ist die Sichtweite auf unter 50 Meter gefallen, kostet das Vergehen gleich 80 Euro und der Fahrer erhält obendrein einen Punkt. Genauso wie bei Nebel gilt: Ist die Sichtweite geringer als 50 Meter, dürfen Autofahrer generell nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren.
Beginnt es zu schneien, sollte am besten gleich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Sonst droht bei schlechter Sicht innerorts ein Bußgeld von 25 Euro und außerorts sogar von 60 Euro inklusive eines Punktes. Befreien Sie Ihr Auto dagegen nicht komplett von Eis und Schnee, fallen die Geldbußen im Vergleich relativ gering aus. Ist nur ein „Guckloch“an der Frontschreibe freigekratzt, kostet das zehn Euro; ein verschneites Kennzeichen schlägt mit fünf Euro zu Buche und Schnee auf dem Autodach macht 25 Euro aus. Auch das Warmlaufenlassen des Motors ist nicht erlaubt und wird mit zehn Euro geahndet.
Wiederum teuer wird es, wenn Sie bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs sind: Die Buße liegt hier bei 60 Euro und einem Punkt. Wer ohne Winterreifen einen Unfall verursacht, zahlt das Doppelte.
Ob Schnee auf der Straße liegt oder nicht, ist leicht zu erkennen. Dagegen sorgt der Zusatz „Bei Nässe“an vielen Tempo-Limits oft für Verwirrung. Denn ab wann ist eine Straße offiziell nass?
„Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit noch nicht darunterfällt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine Wasserschicht gebildet hat. Auch wenn es nur eine sehr dünne ist“, erklärt Katrin van Randenborgh vom ADAC. Die Straße muss also komplett von einem Wasserfilm überzogen sein.
Die nächste Hürde kommt auf Autofahrer zu, wenn es um verschneite Verkehrsschilder geht. Sind die Zeichen wegen ihrer charakteristischen Form erkennbar, bleiben sie nach wie vor gültig, erklärt der ADAC. Anders sieht es etwa bei runden Schildern, wie den Tempolimits aus. „Seine Fahrt unterbrechen, aussteigen und das eingeschneite Schild freikratzen, muss natürlich niemand, wenn er auf unbekannter Strecke unterwegs ist“, schreibt der ADAC auf seiner Internetseite.