Eine Frage der Messung
Abfall Das Kernkraftwerk Gundremmingen geht nach einer Debatte um die Verbrennung von leicht strahlendem Material in die Offensive und beteuert: Wir handeln nach Recht und Gesetz
Gundremmingen/Weißenhorn Nein, dieser Sack darf eigentlich das Atomkraftwerk nicht verlassen. Das Messprotokoll sagt eindeutig: Er strahlt zu stark, zehnmal mehr als die Abfallbeutel, die in den vergangenen drei Jahren in der Weißenhorner Müllverbrennung in Rauch und Schlacke verwandelt wurden. Doch bei dem bewussten Sack handelt es sich nicht um „freigemessenen“Müll aus dem Kraftwerk, sondern um handelsüblichen Kaliumdünger, wie er in jedem Gartenmarkt zu haben ist. Aber, warum darf er da verkauft werden, wenn er doch stärker strahlt als die Gundremminger Abfälle, die jetzt im Kreis Neu-Ulm für so viel Aufregung sorgen? Was die Strahlen aussendet, ist sogenanntes Kalium 40, das normal in der Natur vorkommt, für das aber ein deutlich höherer Grenzwert gilt als für die freigemessenen Stoffe. Bei denen darf die Strahlenbelastung maximal zehn Mikrosievert betragen, um in den normalen Müllverwertungskreislauf eingespeist zu werden. Diese Stoffe enthalten Kobalt 60, bei dem deutlich strengere Maßstäbe angelegt werden, wie Ingo Großhans erklärt, der Teilbereichsleiter Strahlenschutz im AKW Gundremmingen. Am Freitag führte er zusammen mit weiteren Verantwortlichen des Kraftwerks eine Journalistengruppe durch das Technologiezentrum, wo sämtliches Material, das am Ende in der normalen Müllentsorgung landen darf, gemessen und freigegeben wird. Der Grund für die Aktion: Die Leitung des AKW und die Muttergesellschaft RWE sahen sich genötigt, nochmals zu erläutern, um was für Material es sich handelt, das in den Müllofen kommt.
„Das ist eben ein sehr emotionales Thema“, sagte RWE-Sprecher Jan-Peter Cirkel, „wir wollen die Leute nicht verängstigen, jeder soll wissen, was hier läuft.“Seit 1. Januar 2016 schluckt die Weißenhorner Müllverbrennung auch Säcke mit Mischabfällen aus dem AKW. Sie enthalten nach den Worten von Heiko Ringel, technischer Geschäftsführer des Atomkraftwerks, Folien, Papier, Handschuhe, Verpackungsmaterial oder Teile von Schutzausrüstungen – üblicher Gewerbemüll, der jedoch mit Radioaktivität in Verbindung gekommen ist. Es werde auch Holz von ausrangierten Möbeln angeliefert. Alles zur Freimessung bestimmte Material kommt entweder in Gitterkörbe oder Säcke und wird in einer der drei Messanlagen, die in einer umgebauten Werkshalle stehen, auf Strahlung hin untersucht. Nach gut einer Minute spuckt die Anlage ein Messprotokoll aus, das festhält, ob der Abfall unter dem Grenzwert liegt oder nicht. Wenn die zuständige Aufsichtsbehörde, das Landesamt für gegebenenfalls nach eigner Messung die Zustimmung erteilt, kann der Abfall deponiert, wiederverwertet oder verbrannt werden.
Bisher wurden in Weißenhorn in drei Jahren 46,1 Tonnen solcher noch leicht strahlenden oder auch unbelasteten Materialien entsorgt. Wenn jedoch der Rückbau in Gundremmingen beginnt – das Kraftwerk geht Ende 2021 vom Netz – fällt deutlich mehr an. Das hat laut Ringel damit zu, dass dort dann deutlich mehr Menschen beschäftigt sein werden, die mit strahlendem Material in Berührung kommen, als bei den bisher üblichen Wartungen. Die Zusammensetzung der Abfälle, die in die Tüte kommen, ändere sich nicht. Doch um den Grenzwert für die Belastung der Bevölkerung einhalten zu können, erlaube der Gesetzgeber, lediglich 100 Tonnen an freigemessenem Material pro Jahr zu entsorgen. Also kommen voraussichtlich maximal 2000 Tonnen nach Weißenhorn, beteuern die Kraftwerksvertreter. Strahlenschützer Großhans versichert, dass der gesetzlich zugelassene Grenzwert ein Höchstwert sei, die tatsächliche Belastung liege „real deutlich niedriger“. Die Kraftwerksvertreter betonen, sie handelten nach Recht und Gesetz. Den Kritikern von der Ulmer Ärzteinitiative, welche die Freimessung für eine „falsche Methode“und das Wort für eine Verharmlosung halten, geben sie kontra mit einem Beschluss der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2017. In dem heißt es unter anderem: „Wir erkennen an, dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige 10-Mikrosievert-pro-JahrKonzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der BeUmwelt, völkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt.“Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg meint, das Verfahren entspreche „dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik“und erscheine auch „gesundheitlich verantwortbar“.
Derzeit darf kein freigemessenes Material in Weißenhorn angeliefert werden, Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger hat das vorerst untersagt. Das stelle für die nächsten Wochen noch kein Problem dar, sagt RWE-Sprecher Cirkel, funktioniere aber nicht „über Monate“. Am Mittwoch will sich der Umweltund Werkausschuss des Kreises Neu-Ulm mit der Angelegenheit befassen. Bis dahin liegen nach Informationen unserer Redaktion Messergebnisse aus der Weißenhorner Anlage vor. Die Proben waren am Montag gezogen worden.