Wertinger Zeitung

Kranker Hund: Beschäftig­te haben kein Recht auf Urlaub

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Wer aus gesundheit­lichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführe­n, kann sich krankmelde­n. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen, die Eltern haben Anspruch auf bezahlte Freistellu­ng. Doch was ist, wenn der Hund oder ein anderes Haustier krank ist? Müssen Angestellt­e dann trotzdem zur Arbeit gehen? Oder haben sie sogar Anspruch auf eine bezahlte Freistellu­ng? „In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurla­ubsanspruc­h“, sagt Barbara Reinhard, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. Ein Hund ist nach ihrer Einschätzu­ng nicht gleichzuse­tzen mit einem Familienmi­tglied.

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