Kranker Hund: Beschäftigte haben kein Recht auf Urlaub
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen, die Eltern haben Anspruch auf bezahlte Freistellung. Doch was ist, wenn der Hund oder ein anderes Haustier krank ist? Müssen Angestellte dann trotzdem zur Arbeit gehen? Oder haben sie sogar Anspruch auf eine bezahlte Freistellung? „In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch“, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Hund ist nach ihrer Einschätzung nicht gleichzusetzen mit einem Familienmitglied.