Caritas baut Schuldnerberatung aus
Gesetzesänderung Der Landkreis Dillingen delegiert Beratung an den Wohlfahrtsverband
Dillingen Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes in Dillingen ist eine wesentliche Hilfe für ratsuchende Menschen, die überschuldet und in finanziellen Schwierigkeiten sind. Sie bietet Orientierung, Hilfestellung und Begleitung. Auch im vergangenen Jahr haben viele Bürger die Beratung in Anspruch genommen, und nun kann nach einer neuen gesetzlichen Regelung der Caritasverband des Landkreises sein Beratungsangebot für die Bürger weiter verbessern.
Immer wieder kommt es vor, dass unerwartete Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder andere kritische Lebensereignisse oder Schicksalsschläge dazu führen, dass die monatlichen Einnahmen und Ausgaben nicht mehr auszugleichen sind. Ebenso wirken sich dabei der im Elternhaus erlebte Umgang mit Geld, wie auch die soziale und wirtschaftliche Situation der Eltern prägend aus. Negative Erfahrungen diesbezüglich sowie die fehlende Möglichkeit, schon als Kind den sorgfältigen Umgang mit Geld zu erlernen, erhöhen die Gefahr, selbst in die Überschuldung zu geraten.
Eine ungelöste Schuldensituation bringt negative Konsequenzen in vielen Lebensbereichen mit sich, angefangen bei Schwierigkeiten mit der Arbeitsstelle, beim Wohnraum, den sozialen Beziehungen - bis hin zur Zerrüttung der familiären Verhältnisse. Die entsprechende Regulierung hingegen, zumeist mithilfe des Insolvenzverfahrens, ermöglicht einen wirtschaftlichen Neubeginn, eröffnet neue Lebensperspektiven und gibt Motivation, das Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbands für den Landkreis Dillingen wurde auch in 2018 weiterhin sehr gut von den Bürgern des Landkreises in Anspruch genommen. Die Zahl der Neuanmeldungen ist im Vergleich zum Vorjahr mit 152 (Vorjahr 147) leicht gestiegen. Dasselbe gilt für die Anzahl der abgeschlossenen Beratungsfälle. Im Jahr 2017 wurden 54, im Jahr 2018 sogar 70 Fälle beendet.
Interessant ist ebenfalls die Gesamtstatistik seit dem Jahr 1995. Hieraus ergibt sich laut Mitteilung
Seit 1995: 53,71 Millionen Euro Schulden erfasst
des Caritasverbands, dass bis zum Jahr 2018 circa 53,71 Millionen Euro Schulden von insgesamt 3668 angemeldeten Haushalten erfasst wurden. Zudem stellt die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle eine Bescheinigung über erhöhte Sockelfreibeträge bei Pfändungsschutzkonten aus. Dies ist ein häufiger Anlass für die Kontaktaufnahme.
Im Jahr 2018 wurde bei 67 Personen eine solche Bescheinigung erstellt, die zwar unbefristet gilt, aber stets angepasst werden muss an die aktuelle Situation der Unterhaltsverpflichtungen. Neben der Schuldnerberatungsstelle ist ebenso der Arbeitgeber, der Sozialleistungsträger, die Familienkasse oder ein Rechtsanwalt berechtigt, eine solche Bescheinigung zu erstellen.
Am 1. Januar 2019 ist – nach 20 Jahren Diskussion um die Finanzierung - ein Gesetz in Kraft getreten, das die Schuldner- und Insolvenzbe- ratung zusammenführt. Bislang rechnete die Schuldnerberatungsstelle mit dem Freistaat Bayern (über die Regierung von Schwaben) die erbrachten Leistungen klientenbezogen in Form einer Fallpauschale ab.
Mit Beginn dieses Jahres wurde die staatliche Aufgabe der Insolvenzberatung an die Kommunen delegiert, die von nun an gesetzlich dazu verpflichtet sind, Schuldnerund Insolvenzberatung vorzuhalten. Hierfür nimmt der Freistaat im Jahr 2019 acht Millionen Euro in die Hand – dies ist mehr als doppelt so viel wie bisher. Die Insolvenzberatung betreibt die Kommune beziehungsweise der Landkreis entweder selbst oder beauftragt die Wohlfahrtsverbände.
Genau dies ist im Landkreis Dillingen/Donau der Fall, da sich die Caritas hier seit 1994 in der Schuldnerberatung engagiert und die entsprechenden Voraussetzungen und Kompetenzanforderungen erfüllt. Daher hat der Kreisausschuss einer Übertragung der Schuldner/-Insolvenzberatung auf den Caritasverband für den Landkreis Dillingen zugestimmt.
Mit diesem Mehr an finanziellen Mitteln wird das Beratungsangebot zugunsten der Bürger und Bürgerinnen im Landkreis durch einen Stellenausbau deutlich verbessert. Damit können Wartezeiten verkürzt und die psychosoziale Beratung und Begleitung von Schuldnern verbessert werden.