Wertinger Zeitung

Für Mofaschild­er ist nun „grün“angesagt

Gesetz Ab März ändern sich die Farben für Kennzeiche­n. „Frisieren“kann sehr teuer werden

- (pm)

Dillingen Ende Februar wird in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab Freitag, 1. März, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder Grün statt bisher Blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeiche­n fährt, hat keinen Versicheru­ngsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.

Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 55 bis 130 Euro bei den Versicheru­ngskaufleu­ten zu haben. Der Haftpflich­tschutz für Zweiräder greift bei finanziell­en Ansprüchen von Geschädigt­en nach einem Unfall Schadeners­atz bei Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), stellt klar, dass für alle motorisier­ten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzenti­meter Hubraum ein Versicheru­ngsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkraft­räder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrol­lstühle und RollerScoo­ter, wenn sie schneller sind als sechs Kilometer pro Stunde.

Wird ein dreirädrig­es Kleinkraft­rad oder vierrädrig­es LeichtKfz, beide mit Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 Stundenkil­ometern, mit Mofa-Kennzeiche­n gefahren, kostet die Versicheru­ng einen deutlichen Freizeitsp­aß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.Auch für die sogenannte­n S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Muskelkraf­t über sechs Stundenkil­ometer beziehungs­weise mit Tretunters­tützung bis maximal 45 Stundenkil­ometer schnell sein können, sind ebenfalls eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung und ein neues Kennzeiche­n notwendig.

Bei der Schilderau­sgabe wird die Technik nicht kontrollie­rt. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Karl Aumiller: „Daher zahlt die Haftpflich­tversicher­ung nach einem verursacht­en Unfall zwar den Schaden des Unfallopfe­rs, holt sich aber das Geld vom Schädiger später zurück.“

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Foto: Joachim Meier Grüne Schilder werden an Zweirädern ab März Pflicht.

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