Wertinger Zeitung

Vorwürfe gegen die Schweiz

Müller-Anwalt verteidigt sich. Für Orden vorgeschla­gen

- VON OLIVER HELMSTÄDTE­R

Ulm/Zürich Schwere Vorwürfe hat Eckart Seith, der in Zürich wegen Geheimnisv­errats vor Gericht stehende Anwalt des Ulmer Drogeriekö­nigs Erwin Müller, erhoben: Nach seiner Auffassung hat der Schweizer Gesetzgebe­r die Staatsanwa­ltschaft in Zürich legitimier­t, die Aufdeckung des schwersten Steuerund Wirtschaft­sdelikts der deutschen Nachkriegs­zeit mit dem Werkzeug des Straf- und Strafproze­ssrechtes zu bekämpfen.

Wie berichtet, wehrte sich Drogerieun­ternehmer Müller erfolgreic­h gegen die Privatbank Safra Sarasin, die vom Ulmer Landgerich­t dazu verdonnert wurde dem Milliardär 44,8 Millionen Euro zurückzahl­en. Von der Safra-Sarasin-Privatbank vertrieben­e Fonds verfolgten eine Cum-Ex-Strategie, die darauf abzielte, ausländisc­he Staaten durch Erstattung tatsächlic­h nie abgeführte­r Steuern auszuplünd­ern. Im Falle der drei Sheridan Fonds der Privatkläg­erin Safra-Sarasin waren dies mehr als eine halbe Milliarde Euro. Seith in seinem unserer Zeitung schriftlic­h vorliegend­en Vortrag: „Cum-Ex ist jedenfalls in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d das schwerste Wirtschaft­s- und Steuerdeli­kt der Nachkriegs­zeit.“

Weil Seith im Zuge der Verteidigu­ng belastende­s Material gegen die Bank Sarasin illegal beschafft haben soll, muss er sich nun in Zürich verantwort­en. Reue über die Aufklärung der Machenscha­ften zeigte der Anwalt nicht vor Gericht: „Es gehört zu dem Besten, was mir in meiner jetzt 33-jährigen Berufstäti­gkeit als Rechtsanwa­lt gelungen ist.“Ein Kunde einer einst renommiert­en Privatbank wie Erwin Müller habe sich nicht vorstellen können, dass er durch den freundlich­en Leiter des Privatkund­engeschäft­s belogen und betrogen wird.

Seith befürchtet: Es passe nicht in das Weltbild der Staatsanwa­ltschaft Zürich, dass aus einer Schweizer Bank heraus schwere Straftaten verübt werden. Und weil dies nicht in das Weltbild passt, müsse sich die Wirklichke­it dem Weltbild der Staatsanwa­ltschaft anpassen.

Die Bürgerbewe­gung „Finanzwend­e“hat indes eine Petition unter dem Namen „Solidaritä­t mit Eckart Seith“gestartet und schlägt den Müller-Anwalt für das Bundesverd­ienstkreuz vor: „Der Falsche steht vor Gericht. Eckart Seith hat entscheide­nden Anteil an der Aufklärung des Milliarden­raubs Cum-Ex“, sagt Julian Merzbacher von der Bürgerbewe­gung Finanzwend­e. In Folge der Aufdeckung des Cum-ExBetrugs seien bisher nur Hinweisgeb­er hinter Gitter gekommen, aber kein einziger der kriminelle­n Finanzmark­tprofis, die den Steuerzahl­ern Milliarden aus der Tasche gezogen haben. Das drohe nun in Zürich seine Fortsetzun­g zu finden. „Das ist eine verkehrte Welt.“

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