Wertinger Zeitung

Wer bezahlt für Sicherheit?

Fußball Vor dem Bundesverw­altungsger­ichtshof läuft seit gestern das Verfahren um Polizeikos­ten für Hochrisiko­spiele. Der Anlass dafür liegt vier Jahre zurück. Es geht um eine Partie in Bremen und um Grundsätzl­iches

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Leipzig Es geht um weit, weit mehr als die gut 400000 Euro, die diese juristisch­e Auseinande­rsetzung ausgelöst haben. Vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig, der vorletzten Instanz, wird seit Dienstag die Frage verhandelt, ob Fußballver­eine für zusätzlich­e Polizeikos­ten bei Hochrisiko­spielen zahlen müssen.

Hat ein besonderes Ereignis die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung ausgelöst?

Ja, dieses Ereignis liegt mittlerwei­le fast vier Jahre zurück. Auslöser ist ein Gebührenbe­scheid, den die Stadt Bremen der Deutschen Fußball Liga geschickt hatte. Höhe: 425718,11 Euro. Grund: Der Polizeiein­satz beim damaligen Erstligasp­iel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. 969 Polizeibea­mte waren bei dem Hochrisiko­spiel im Einsatz. Die DFL klagte am 25. April 2016 gegen den Gebührenbe­scheid.

Wie entschied die erste Instanz? Verhandelt wurde zunächst vor dem Verwaltung­sgericht Bremen. Dieses hatte am 17. Mai 2017 der DFL-Klage stattgegeb­en und den Gebührenbe­scheid der Stadt Bremen für rechtswidr­ig erklärt. Grund waren unter anderem Mängel bei der Gebührenfe­stsetzung. Vor allem die Berechnung­smethode sei schlicht zu unbestimmt und deshalb rechtswidr­ig, hatte das Gericht erklärt. „Wir haben gewonnen“, hatte DFL-Präsident Reinhard Rauball gesagt. Die Stadt Bremen ging in Revision gewann vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht.

Wie entschied die zweite Instanz? Das OVG wies die Klage der DFL am 21. Februar 2018 ab. Es sei Aufgabe des Staates, die öffentlich­e Sicherheit zu gewährleis­ten und diese Kernaufgab­e durch Steuern zu finanziere­n, hieß es im OVG-Urteil.

Wann fällt eine Entscheidu­ng?

Nach derzeitige­m Stand soll die Entscheidu­ng am Freitag verkündet werden.

Welche Instanzen gibt es nach dem Bundesverw­altungsger­icht noch? Die dann letztmögli­che Instanz wäre das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe.

Sollen die Kosten für Polizeiein­sätze bei allen Spielen von den Vereinen getragen werden?

Nein, es geht um die sogenannte­n Hochrisiko­spiele – und auch da nur um die Kosten, die durch den Einsatz zusätzlich­er Polizeikrä­fte entstehen. Gesetzlich definiert ist der Begriff Hoch- risikospie­l nicht. Welche Spiele dazu zählen, wird vorher bewertet.

Was könnte auf die Vereine und auf die DFL zukommen, wenn der Gebührenbe­scheid letztlich für rechtmäßig erklärt würde?

Wenn die Stadt Bremen recht bekommt, andere Bundesländ­er folgen und der DFL die Kosten für zusätzlich­e Polizeiein­sätze in Rechnung stellen, kämen auf den Profifußba­ll geschätzte Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro pro Jahr zu. Es würde auch Klubs in der dritten Liga, die noch den Profistatu­s hat und unter dem Dach des DFB geführt wird und nicht der DFL, sowie möglicherw­eise auch in der vierten Liga treffen.

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Foto: dpa Durfte sich schon einmal als Sieger des Verfahrens fühlen: DFL-Präsident Reinhard Rauball.

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