Richter tanzen auf zu vielen Hochzeiten
Bundesfinanzhof verbietet Ämterhäufung
München/Greifswald Der Bundesfinanzhof hat Sparmaßnahmen der Länder in der Richterschaft einen Riegel vorgeschoben: Das höchste deutsche Finanzgericht hat ein Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern wegen „nicht ordnungsgemäßer Besetzung“aufgehoben. Denn der Präsident des Finanzgerichts ist gleichzeitig Präsident des Oberverwaltungsgerichts und leitete an beiden Obergerichten fünf verschiedene Senate.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil des Finanzgerichts kassiert und nach Greifswald zurückverwiesen – wo beide Obergerichte ihren Sitz haben. Der BFH rügt, dass nicht klar war, mit wie viel Prozent seiner Arbeitskraft der Doppelpräsident für seinen Senat im Finanzgericht tätig war: „Ist der Präsident eines FG zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit, muss der Geschäftsverteilungsplan erkennen lassen, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im FG zugewiesen ist, damit in seiner Person kein Besetzungsmangel (…) vorliegt“, heißt es in dem Beschluss des Großen Senats. Und nach Ansicht des BFH müsste der Doppelpräsident mit mindestens der Hälfte seiner Arbeitskraft für seinen Senat im Finanzgericht arbeiten.
Auslöser der Entscheidung war ein Steuerstreit zwischen einer Kurklinik und dem Finanzamt. Die Klinik hatte in der ersten Instanz vor dem Greifswalder Finanzgericht gewonnen. Der vom Doppelpräsidenten geleitete Senat ließ auch keine Revision zu. Doch die Finanzbeamten ließen nicht locker: Sie legten in München Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein – mit dem Argument, der Chef des Finanzgerichts sei wegen seiner vielen Aufgaben überfordert.