Das ändert sich im April
Verbraucher Aldi will Plastik sparen, in Stuttgart stehen Fahrverbote an – und eine Euro-Banknote verschwindet
Augsburg Im April stehen Verbrauchern in Deutschland einige neue Gesetze, Regelungen und Richtlinien bevor. Sie betreffen zum Beispiel Einkäufer, Autofahrer und Nutzer des sozialen Netzwerks „Google Plus“. Ein Überblick.
● Google Plus wird abgeschaltet Am
2. April schaltet Google sein soziales Netzwerk Google Plus für Privatnutzer ab. Alle Inhalte, Kontakte, Fotos, Videos und Weiteres werden gelöscht. Google empfiehlt allen aktiven Nutzern, ihre Inhalte vor Abschaltung herunterzuladen. Zur Begründung teilte das Unternehmen lediglich mit, dass die Schaffung und Verwaltung mit einigen Herausforderungen verbunden sei. Deshalb habe man sich dazu entschieden, den Dienst einzustellen.
Das Netzwerk hatte häufiger Datenpannen und immer weniger aktive Nutzer. Auch das sind wohl Gründe für die Abschaltung. Google Plus ging im Juni 2011 erstmals online und hatte zeitweise bis zu 111 Millionen monatliche Besucher. Google wollte damit anderen Netzwerken wie Facebook und Twitter Konkurrenz machen. Nun will man sich mit Google+ auf Unternehmen konzentrieren.
● Aldi-Gurken ohne Plastikfolie Vielen Verbrauchern war sie ein Dorn im Auge, jetzt schafft Aldi die Plastikfolie bei Gurken deutschlandweit in allen Filialen ab. Gegenüber der Tageszeitung Die Welt sagte Kristina Bell, die bei Aldi Süd für Qualitätswesen und Corporate Responsibility zuständig ist: „Dadurch werden wir rund 120 Tonnen Kunststoff im Jahr einsparen.“Damit wolle das Unternehmen mehr auf die Umwelt und das Thema Verpackungsmüll achten. Experten erwarten nun, dass sich auch andere Supermarktketten anschließen.
● Reifenwechsel empfohlen Auch wenn es keine gesetzlich verbindliche Regelung für den Reifenwechsel gibt, steht im April für Millionen Autofahrer in Deutschland wieder der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen an. Gemäß dem Merkspruch „Von O bis O“, also von Ostern bis Oktober, kommen bei vielen Besitzern neue Reifen auf die Autos.
Wichtig zu beachten ist aber: Reifen sollten erst dann gewechselt werden, wenn es die Witterungsverhältnisse auch zulassen. Denn auch wenn es keine generelle Winterreifenpflicht gibt, gibt es doch eine situative. Das heißt: Bei winterlichen Verhältnissen mit Schnee oder Eis darf man nicht mit Sommerreifen fahren.
● Dieselfahrverbot in Stuttgart Ab dem 1. April gilt in Stuttgart ein ausgeweitetes Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge. Das Verbot gilt für Diesel der Klassen Euro 1 bis 4. Ab September sollen auch Euro-5-Diesel von den Fahrverboten betroffen sein. Allerdings ist nicht der komplette Stadtbereich betroffen.
● Mehr Mindestlohn für Zeit- und Leiharbeiter Schon Anfang des Jahres wurde der Mindestlohn angehoben – aber nicht in allen Branchen. Zeit- und Leiharbeiter müssen sich bis 1. April gedulden, bis auch sie Anspruch auf mehr Geld haben. Für Leiharbeiter steigt der Mindestlohn dann von 9,49 Euro auf 9,79 Euro.
● Beamte erhalten mehr Geld Nicht nur Zeit- und Leiharbeiter dürfen sich auf mehr Geld freuen. Auch Staatsbedienstete bekommen mehr Geld. Der Beamtensold für Bundesbeamte steigt um 3,09 Prozent. Das geschieht im Zuge einer schrittweisen Erhöhung. Bereits im März 2018 wurde der Beamtensold um 2,99 Prozent erhöht. Die nächste Steigerung ist auch schon in Sicht. Im März 2020 kommen noch einmal 1,06 Prozent dazu.
● Aus für den 500-Euro-Geldschein Er ist der größte der Euroscheine, lila und viel zu selten im eigenen Geldbeutel zu finden, jetzt wird er abgeschafft: der 500-Euro-Schein. Befürworter dieser Entscheidung gehen davon aus, dass dadurch die Kriminalität zurückgeht. Noch bis
26. April sind die Scheine bei der Bundesbank und der Österreichischen Nationalbank erhältlich. Die anderen 17 Zentralbanken der EU haben bereits im Januar aufgehört, die Scheine herauszugeben. ● Pauschalen für berufsbedingten Umzug steigen Alle, die aus beruflichen Gründen umziehen, können ihre Steuern reduzieren. Neben Kosten für Makler, Fahrt- oder Speditionskosten kann auch ein Pauschalbetrag für „sonstige Umzugskosten“abgezogen werden. Dieser Betrag gliedert sich wie folgt: Für Verheiratete gilt ein Pauschalbetrag von 1622 Euro, bei Ledigen sind es 811 Euro.
Leben Kinder oder andere Verwandte nach dem Umzug mit in der neuen Wohnung, erhöht sich der Pauschalbetrag bei berufsbedingten Umzügen um 357 Euro. Falls die Kinder nach dem Umzug Nachhilfe brauchen, weil die neue Schule im Stoff weiter ist als die alte, kann der Betrag auf bis zu 2045 Euro ansteigen.
● Congstar-Kunden wechseln zur Telekom Wer seinen Mobilfunkvertrag aktuell noch bei Congstar hat, ist ab
1. April Kunde von Telekom. Die angebotenen Tarife und Leistungen von Congstar bleiben laut einer Mitteilung des Unternehmens jedoch unverändert. Bei dem Wechsel handele es sich lediglich um einen juristischen Schritt. Das bedeute aber nicht das Aus für Congstar. Das Unternehmen wolle lediglich sein Geschäftsmodell ändern. Die Maßnahme laufe automatisch ab. Alle Verträge werden zur Telekom überführt. Kunden werden darüber vorab informiert.