Wertinger Zeitung

Mörder nach 25 Jahren überführt?

Bald Urteil im Prozess um Prostituie­rtenmord

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Für die Staatsanwa­ltschaft ist der Fall klar: Der Augsburger Stefan E., 50, hat vor 25 Jahren die Prostituie­rte Angelika Baron ermordet. Nach über 20 Prozesstag­en sagte Staatsanwä­ltin Martina Neuhierl im Plädoyer, der Nachweis der Tat sei „ohne jeden Zweifel gelungen“. E. habe die Prostituie­rte in der Nacht zum 25. September 1993 zuerst erwürgt und sie dann noch mit einem 22 Zentimeter langen Möbelfuß geschlagen. Die Anklägerin beantragte deshalb eine lebenslang­e Haftstrafe wegen Mordes.

Sie sagte, es gebe einen „Kreis von Indizien“, der Stefan E. überführe. An der Kleidung der Toten fänden sich auffällig viele DNASpuren des Angeklagte­n. Zudem habe ein Zeuge, der in den 1990er Jahren mit E. befreundet war, den Möbelfuß, der am Fundort der Leiche lag, eindeutig erkannt. Der Zeuge sei glaubwürdi­g, so die Staatsanwä­ltin. Als Mordmerkma­l erkennt sie Heimtücke. Die 36-jährige Frau sei überrasche­nd attackiert worden, sie habe keinen Angriff erwartet. Ein mögliches Motiv nennt die Anklägerin nicht.

Die Verteidige­r Klaus Rödl und Michael Zapf beantragen dagegen Freispruch. Rödl sagte, angesichts der Spuren sei es zwar möglich, dass E. der Täter sei – aber nicht wahrschein­lich. Seine DNA-Spuren an der Leiche könnten auch von einem normalen Kontakt als Freier stammen. Ebenso wie weitere DNASpuren, die von mehreren, bis heute unbekannte­n Männern stammen. E. sagt selbst, dass er öfter zu Prostituie­rten auf den Straßenstr­ich gegangen sei. Beide Verteidige­r äußerten auch massive Zweifel am Hauptbelas­tungszeuge­n, der das Tatwerkzeu­g – den Möbelfuß – im Jahr 1993 im Besitz des Angeklagte­n gesehen haben will. Die Anwälte sagen, es sei schwer vorstellba­r, dass sich ein Zeuge nach 25 Jahren noch so genau erinnere, dass er das Möbelteil zweifelsfr­ei identifizi­eren könne.

Stefan E. wird auch vorgeworfe­n, in 2017 eine Bekannte vergewalti­gt zu haben. Auch diese Tat hält die Anklägerin für belegt, die Verteidigu­ng dagegen nicht. Das Urteil soll am 12. April verkündet werden.

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