Vorsicht Flugverbot! Was Drohnenpiloten beachten müssen
● Der Gesetzgeber hat 2017 klar umrissen, welche Regeln für den Flug von Drohnen gelten.
● Die wichtigste: die Gewichtsgrenze. Sie liegt bei zwei Kilogramm. Drohnen, deren Gewicht darunter liegt, können ohne den so genannten „Drohnen-Führerschein“geflogen werden.
● Wiegt die Drohne mehr, geht nichts ohne den Kenntnisnachweis, der zwischen 200 und 500 Euro kostet.
● Gewichtsunabhängig sind Flüge in einer Höhe über 100 Metern verboten. Zudem ist es nur erlaubt, eine Drohne auf Sicht zu fliegen.
● Ab einem Startgewicht von 250 Gramm ist eine Kennzeichnung der Drohne Pflicht.
● Flüge in der Nähe von Flughäfen sind ebenso tabu wie in unmittelbarer Nähe einer Bundesstraße und Bahnstrecken sowie über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften.
● Für Flüge in der Nacht ist eine Erlaubnis der jeweiligen Luftfahrtbehörde erforderlich.
● Ganz wichtig: Ohne eine Versicherung geht bei einer Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, nichts! Viele private Haftpflichtversicherungen schließen die Nutzung einer Drohne inzwischen ein.
● Wer gewerblich fliegt – und dazu gehören bereits Flüge für Aufnahmen, die mittels Youtube verbreitet werden – kommt um eine separate Versicherung nicht herum. Sie gibt es ab rund 120 Euro pro Jahr.
● Beim Urlaub im Ausland gilt es, die jeweiligen Landesbestimmungen zu beachten. Absolute Drohnenverbote kennen zwar nur wenige Staaten (wie beispielsweise durchaus gängige Reiseländer wie Marokko, Ägypten, Indien und Mexiko), doch schon in Österreich ist das Drohnenfliegen in besiedelten Gebieten weitgehend tabu.
● In Kroatien sind Drohnenflüge zwar in vielen Gebieten erlaubt, jedoch nicht, wenn eine Kamera im Spiel ist. Dann ist eine Genehmigung durch die kroatische Flugsicherung Pflicht.
● Eine umfangreiche Übersicht über die Regeln zur Drohnennutzung im Ausland bietet die Internetseite
https://my-road.de/drohnen-gesetze-weltweit/ (owi)