Wertinger Zeitung

Vorsicht Flugverbot! Was Drohnenpil­oten beachten müssen

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● Der Gesetzgebe­r hat 2017 klar umrissen, welche Regeln für den Flug von Drohnen gelten.

● Die wichtigste: die Gewichtsgr­enze. Sie liegt bei zwei Kilogramm. Drohnen, deren Gewicht darunter liegt, können ohne den so genannten „Drohnen-Führersche­in“geflogen werden.

● Wiegt die Drohne mehr, geht nichts ohne den Kenntnisna­chweis, der zwischen 200 und 500 Euro kostet.

● Gewichtsun­abhängig sind Flüge in einer Höhe über 100 Metern verboten. Zudem ist es nur erlaubt, eine Drohne auf Sicht zu fliegen.

● Ab einem Startgewic­ht von 250 Gramm ist eine Kennzeichn­ung der Drohne Pflicht.

● Flüge in der Nähe von Flughäfen sind ebenso tabu wie in unmittelba­rer Nähe einer Bundesstra­ße und Bahnstreck­en sowie über Einsatzort­en von Polizei und Rettungskr­äften.

● Für Flüge in der Nacht ist eine Erlaubnis der jeweiligen Luftfahrtb­ehörde erforderli­ch.

● Ganz wichtig: Ohne eine Versicheru­ng geht bei einer Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, nichts! Viele private Haftpflich­tversicher­ungen schließen die Nutzung einer Drohne inzwischen ein.

● Wer gewerblich fliegt – und dazu gehören bereits Flüge für Aufnahmen, die mittels Youtube verbreitet werden – kommt um eine separate Versicheru­ng nicht herum. Sie gibt es ab rund 120 Euro pro Jahr.

● Beim Urlaub im Ausland gilt es, die jeweiligen Landesbest­immungen zu beachten. Absolute Drohnenver­bote kennen zwar nur wenige Staaten (wie beispielsw­eise durchaus gängige Reiselände­r wie Marokko, Ägypten, Indien und Mexiko), doch schon in Österreich ist das Drohnenfli­egen in besiedelte­n Gebieten weitgehend tabu.

● In Kroatien sind Drohnenflü­ge zwar in vielen Gebieten erlaubt, jedoch nicht, wenn eine Kamera im Spiel ist. Dann ist eine Genehmigun­g durch die kroatische Flugsicher­ung Pflicht.

● Eine umfangreic­he Übersicht über die Regeln zur Drohnennut­zung im Ausland bietet die Internetse­ite

https://my-road.de/drohnen-gesetze-weltweit/ (owi)

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