Wertinger Zeitung

Geldstrafe­n nach Klimastrei­k?

Münchner Schule verschickt Warnung

- VON LUISA ELLEN SAKO

München Bei den Demonstrat­ionen der „Fridays for Future“-Protestbew­egung laufen seit Monaten zahlreiche Schüler aus sämtlichen Jahrgangss­tufen mit. Manche Eltern stellen für ihre Kinder sogar Befreiungs­anträge. Weil sich dies an einer Münchner Schule häufte, verschickt­e der Schulleite­r einen Brief an die Eltern. Er teilte mit, dass ein Bußgeld verhängt werden könne, wenn ein Kind aufgrund der Klimastrei­ks häufig dem Unterricht fernbleibe.

Nach Angaben von Daniel Otto, Pressespre­cher des bayerische­n Kultusmini­steriums, habe der Schulleite­r des Wilhelm-Hausenstei­n-Gymnasiums in dem Elternbrie­f darüber aufgeklärt, was passieren kann, wenn Eltern für ihr Kind wegen der Demos eine Befreiung vom Unterricht erwirken wollen. Das sei in letzter Zeit häufiger vorgekomme­n, weshalb die Schule sich zu diesem Schritt entschiede­n habe. Sie habe lediglich über die rechtliche Lage aufgeklärt. „Es ist nicht angekündig­t worden, dass es ab Freitag ein Bußgeld gibt“, sagt der Sprecher.

Bisher ist kein Bußgeld-Fall bekannt

Damit widerspric­ht er anderslaut­enden Medienberi­chten.

Über die Bußgeldhöh­e konnte Otto auf Anfrage unserer Redaktion keine Auskunft geben, da bisher kein Fall bekannt sei, in dem die Maßnahme angewendet wurde. „Davon sind wir ein gutes Stück entfernt.“Er betont, dass das Bußgeld nur verhängt werde, „wenn alle pädagogisc­hen Maßnahmen nicht zum Erfolg führen“.

Andere Erziehungs­maßnahmen an Schulen sind zum Beispiel: schriftlic­he und verschärft­e Verweise, Versetzung in eine Parallelkl­asse, Ausschluss aus einem Fach bei schwerer Störung sowie Ausschluss vom Unterricht für bis zu sechs Unterricht­stage. Für strengere Maßnahmen, etwa die Zuweisung an eine andere Schule, sei ein Disziplina­rverfahren beziehungs­weise eine Lehrerkonf­erenz nötig.

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