Dem Borkenkäfer den Kampf angesagt
Wald Wertinger Amt für Landwirtschaft stellt extra Fachkraft ein. Waldbesitzer müssen Bäume alle vier Wochen kontrollieren
Wertingen/Landkreis Dillingen Die Experten sind sich einig: In diesem Jahr ist die Gefahr von Borkenkäferschäden im Wald besonders hoch. Zu den bekannten Arten „Buchdrucker“und „Kupferstecher“könnte zudem noch der sogenannte „Nordische Borkenkäfer“hinzukommen. Ob er bereits im Landkreis aktiv ist, soll mithilfe einer zusätzlichen Falle, die mit speziellen Lockstoffen bestückt ist, herausgefunden werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Wertingen stellt zur Überwachung der Borkenkäfer jedes Jahr im April mehrere Käferfallen auf und überwacht die Aktivitäten regelmäßig bis zum Herbst. In diesem Jahr erhöht das Forstamt aufgrund der großen Gefahr zudem das Personal im Wald.
Durch zusätzliche Mittel des Freistaats Bayern konnte eine „Fachkraft für Borkenkäfermanagement“eingestellt werden. Zusätzlich zu den drei staatlichen Revierförstern Felicitas Lunzner (Revier Haunsheim), Stefan Stadlmayr (Revier Wertingen) und Hermann Rupp (Revier Unterliezheim) wird Andreas Schneider im gesamten Landkreis Dillingen tätig sein.
Seine Aufgabe besteht darin, die Waldbesitzer beim Kampf gegen die Schädlinge zu unterstützen. Er wird potenziell gefährdete Bereiche beobachten und Hinweisen von benachbarten Eigentümern und aus der Bevölkerung nachgehen. Auch soll er die Öffentlichkeitsarbeit des Forstamts unterstützen sowie Schulungen für Waldbesitzer organisieren, damit diese ihrer Pflicht zur Bekämpfung bestmöglich nachkommen können.
Was aber sind die Plichten der Waldbesitzer bei der Borkenkäferbekämpfung? Hierzu erklärt das AELF in einer Pressemitteilung: Nach einer Anordnung der Regierung von Schwaben wurden alle Nadelwälder (auch Mischbestände) zu Befalls- beziehungsweise Gefährdungsgebieten erklärt. Auch Grundstücke mit weniger als 500 Metern Abstand zu solchen Beständen, auf denen unentrindetes Nadelholz gelagert wird, zählen hierzu. Alle Grundstücksbesitzer, die davon betroffen sind, haben von April bis Ende September ihren Wald mindestens alle vier Wochen zu kontrollieren. „Das ist scheinbar nicht allen Eigentümern bewusst“, sagt Marc Koch, Bereichsleiter Forst am AELF Wertingen. Die Anordnung enthält auch eine „Meldepflicht“. Das bedeutet, dass Waldbesitzer, die Befall bei sich im Wald (oder im Umfeld) festgestellt haben, dies unverzüglich beim Forstamt melden müssen. „Jeder Eigentümer ist für seinen Wald selbst verantwortlich“, so Koch weiter. „Jeder muss sicherstellen, dass die Kontrollen regelmäßig durchgeführt werden.“Wenn Befall auftrete, müssten die Bäume sofort eingeschlagen und am besten mindestens 500 Meter aus dem Wald herausgefahren werden. „Dann spart man sich auch das Spritzen“, so Koch.
Waldbesitzern, die das selbst nicht leisten können, rät Koch, sich professionelle Hilfe zu holen: „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wie Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen bieten ihren Mitgliedern Unterstützung bei diesen Tätigkeiten. Auch mit privaten Dienstleistern kann man das vereinbaren.“
Jetzt gilt es, zu handeln. Aktuell zeigen die Bäume, in denen die Käfer überwintert haben, sichtbare Symptome. Die Krone wird trocken und die Rinde fällt ab. Dazu kommen Sturm- und Schneebruchschäden aus dem Januar und den Stürmen im März, die noch nicht aufgearbeitet sind. „Das muss schnellstmöglich aufgeräumt werden“, so Koch. Denn das Material sei „fängisch“und biete reichlich Brutraum. Im Umkreis dieser Schäden ist laut Experten bereits in der ersten Schwärmphase mit Stehendbefall zu rechnen. Angesichts der hohen Zahl an Käfern aus dem Vorjahr ist mit einem starken und vor allem zeitlich komprimierten Ausflug der überwinternden Käfer zu rechnen. Der Hauptschwärmflug wird entsprechend den aktuellen Temperaturprognosen des Deutschen Wetterdienstes in der kommenden Woche einsetzen.
In allen Fällen, in denen das Forstamt Käferbefall feststellt, werden die betroffenen Waldbesitzer schriftlich informiert. Sie erhalten zunächst Gelegenheit, die Gefahr selbst zu beseitigen. Bei Untätigkeit wird die Behörde die Aufarbeitung organisieren und durchführen lassen beziehungsweise ein Zwangsgeld verhängen. „Das kann für die Eigentümer richtig teuer werden, da würde ich lieber selbst aktiv werden“, gibt Koch zu bedenken und fügt an: „Wir wünschen uns ein Jahr mit ausreichenden Niederschlägen und nicht zu hohe Temperaturen, aber das bleibt wohl ein Wunsch.“ⓘ
Online können die aktuelle Gefährdungslage und Fangzahlen der am Monitoring beteiligten Fallen jederzeit unter www.borkenkaefer.org abgerufen werden.