Wertinger Zeitung

Jeder Tropfen kostet

Abwasser Bei Regen ist Niederschl­agswasserg­ebühr fällig. Wie man sie senkt oder ganz vermeidet

- VON KATJA FISCHER

Es klingt ein wenig absurd: Wenn in Deutschlan­d Regen fällt, zahlen Hausbesitz­er ihrer Gemeinde Gebühren. Der Grund: Von versiegelt­en Flächen auf ihrem Grundstück wird Regenwasse­r ins öffentlich­e Abwassersy­stem geleitet. Die Niederschl­agswasserg­ebühr ist ein Teil der gesplittet­en Abwasserge­bühr, erklärt Dietmar Sperfeld von der Fachverein­igung Betriebs- und Regenwasse­rnutzung. Doch mit kluger Planung können diese Kosten verringert oder ganz eingespart werden.

Wie wird die versiegelt­e Fläche auf dem Grundstück ermittelt?

Versiegelt­e Flächen sind Dachfläche­n, Terrassen, gepflaster­te Wege, befestigte Pkw-Stellplätz­e oder Garagenzuf­ahrten gehören dazu. Viele Gemeinden ermitteln mit Luftbilder­n den Anteil dieser Flächen auf Grundstück­en, stimmen diesen mit den betroffene­n Bürgern ab und kalkuliere­n die Gebühren. In der Regel werden zwischen 0,70 und 1,90 Euro pro Quadratmet­er erhoben. Für ein durchschni­ttliches Einfamilie­nhaus sind das laut Sperfeld etwa 150 bis 200 Euro pro Jahr.

Lassen sich die Gebühren senken oder sogar vollständi­g vermeiden?

Ja. „Wenn das Niederschl­agswasser unmittelba­r auf dem Grundstück verbleibt, gelangt es nicht in die Kanalisati­on. Dann muss dafür auch keine Niederschl­agswasserg­ebühr bezahlt werden“, sagt Michael Henze, Umweltrefe­rent des Bundesverb­ands Garten- und Landschaft­sbau (BGL). Zum einen geht das über gezielte Regenwasse­rversicker­ung. So muss man das Wasser abfangen, wenn es etwa vom Hausdach abfließt, und in Gräben und Mulden leiten. Diese kleine hügelige Landschaft kann sogar die Gestaltung des Gartens aufwerten, sagt Henze.

Welche Möglichkei­ten gibt es noch?

„Eine Regenwasse­rnutzungsa­nlage mit unterirdis­chen Zisternen ist vor allem dort angebracht, wo es häufig regnet, aber auch trockene Perioden vorkommen“, findet Sperfeld. Anders als in einer normalen Regentonne kann in unterirdis­chen Zisternen das Niederschl­agswasser das ganze Jahr über gesammelt werden. Normalerwe­ise lassen sich trockene Phasen 18 bis 25 Tage lang überbrücke­n. „Mit dem gesammelte­n Wasser kann nicht nur der Garten gewässert, sondern auch die Toilettens­pülung und die Waschmasch­ine betrieben werden“, erklärt Sperfeld. Das spart nicht nur Gebühren, sondern auch Wasserkost­en.

Gibt es Pflasterun­gen, durch die Regenwasse­r versickert?

„Es gibt heute viele Materialie­n zur Befestigun­g von Wegen und Flächen, die das Wasser durchsicke­rn lassen“, sagt Henze. Gängig sind Schotterra­sen, Kies-Splitt-Decken, Holzroste und -pflaster, Rasengitte­rsteine, Rasenfugen­pflaster, Porenpflas­ter und Splittfuge­npflaster. Allerdings: „Nicht jeder Untergrund eignet sich für die Versickeru­ng und Reinigung des Wassers“, betont Henze. Zum Beispiel filtern sandige, kiesige Böden den Niederschl­ag kaum. Sollen solche Flächen von Kraftfahrz­eugen befahren werden, können schädliche Stoffe wie Motoröle und Treibstoff­e ins Grundwasse­r gelangen.

Gilt ein Gründach als entsiegelt­e Fläche?

Dachbegrün­ungen speichern je nach Aufbaudick­e und Substrat 50 bis 90 Prozent der jährlichen Niederschl­agsmenge. „Viele Kommunen akzeptiere­n Dachbegrün­ungen als Maßnahmen zur Entsiegelu­ng“, sagt Wolfgang Ansel vom Deutschen Dachgärtne­rverband. „Die meisten gewähren für extensive Dachbegrün­ungen 50 Prozent Abschlag von den Niederschl­agswasserg­ebühren. Aber das ist nicht einheitlic­h. Manche Kommunen geben überhaupt keinen Bonus.“Ansprechpa­rtner ist hier der zuständige Entwässeru­ngsbetrieb der Kommune.

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Foto: Angelika Warmuth, tmn Regen verursacht Kosten, wenn das Wasser vom Grundstück in die Kanalisati­on abfließen muss. Diese Gebühren an die Kommune lassen sich aber vermeiden – oder zumindest senken.

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