„Oma Ingrid“steht erneut vor Gericht
Prozess Der Fall der notorischen Ladendiebin wird in Memmingen noch einmal neu aufgerollt
Bad Wörishofen Längst ist sie zu einer Reizfigur geworden: Ingrid Millgramm, 85, die als „Oma, die vor Hunger klaute“bundesweit eine zweifelhafte Berühmtheit erlangt hat, muss sich am Dienstag erneut vor Gericht verantworten – diesmal wird der Fall vor dem Landgericht Memmingen neu aufgerollt.
Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Urteil des Amtsgerichtes vom August 2018 angefochten hatten, wird sich heute die Frage entscheiden, ob die 85-Jährige vielleicht sogar noch länger einsitzen muss, als dies die bisherige Gesamtstrafe von insgesamt elf Monaten ergibt, die sich aus alten Urteilen und der neuerlichen Verurteilung addiert. Alles in allem summiert sich der Wert der gestohlenen Waren in allen Fällen auf knapp 100 Euro.
Ein Prozesstermin Anfang Januar war geplatzt, weil die 85-Jährige aus gesundheitlichen Gründen nicht hatte erscheinen können. Inzwischen lebt sie in einem Pflegeheim und musste ihre eigene Wohnung aufgeben. An der Verhandlung am Dienstag wolle sie aber teilnehmen, sagte sie am Montag.
Während die Verteidigung von Ingrid Millgramm mit der Berufung gegen das Urteil zumindest eine mildere Strafe erreichen will, setzt die Staatsanwaltschaft Memmingen ganz andere Vorgaben: „Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit der Angeklagten nicht gerecht“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft Memmingen für ihren Berufungsantrag. Dabei saß die Bad Wörishoferin schon einmal hinter Gittern: Nach mehreren Geld- und Bewährungsstrafen musste sie Ende 2017 einen Teil ihrer Strafe im Gefängnis absitzen: 55 Tage und 15 Stunden saß sie in einer Doppelzelle der Memminger Justizvollzugsanstalt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr eine „schlechte Sozialprognose“gegeben, mit der Begründung, dass „weitere Straftaten zu befürchten sind“. Dieser Einschätzung schloss sich damals auch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft an und lehnte einen sogenannten „Gnadenerweis“ab. Dass sie dann aber schon wenige Monate nach ihrer Haftentlassung und trotz ihres Versprechens „Ich stehle nie wieder etwas“gleich wieder auf frischer Tat beim Klauen in einem Verbrauchermarkt erwischt wurde – diesmal hatte sie Kosmetikartikel, Sahnesteif und Haarklammern im Gesamtwert von 17,63 Euro mitgehen lassen – löste allenthalben Unverständnis aus und spaltet seither die Öffentlichkeit: Während die einen ein mildes Urteil und eine Therapie für die betagte Rentnerin fordern, haben andere keinerlei Verständnis für die Wiederholungstäterin und wünschen sich die ganze Härte des Gesetzes für die Ladendiebin.
Häufig wurde – und wird – die notorische Ladendiebin auch dafür kritisiert, dass sie von sich aus die Öffentlichkeit gesucht und ihren eigenen Fall bundesweit bekannt gemacht hatte. Auch deshalb rechnet das Memminger Landgericht am Dienstag wieder mit einem größeren Aufgebot an Medienvertretern.