Wertinger Zeitung

25 Jahre nach dem Mord: lebenslang

Gericht verurteilt Prostituie­rtenmörder

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Der Fall einer im Jahr 1993 ermordeten Augsburger Prostituie­rten galt lange Zeit als ungeklärt. Nun ist nach einem viermonati­gen Indizienpr­ozess aber doch ein Mann für die Tat verurteilt worden.

Das Augsburger Landgerich­t verhängte am Freitag gegen einen heute 50-Jährigen eine lebenslang­e Haftstrafe wegen Mordes. Damit kommt er frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung frei. Die Richter sind überzeugt davon, dass der Mann zunächst als Freier zu der Prostituie­rten, die auf dem Straßenstr­ich arbeitete, kam. Direkt nach dem Geschlecht­sverkehr hat er die damals 36-jährige Frau erwürgt. Danach hat er laut Urteil noch mit einem Möbelbein, das er als Schlagstoc­k in seinem Auto hatte, auf die Frau eingeschla­gen. 1993 hatte die Polizei trotz intensiver Ermittlung­en keinen Täter finden können. Der Durchbruch in dem Fall kam erst 2016, als die Kripo die Kleidung der Toten noch einmal untersuche­n ließ und auf neue DNA-Spuren stieß.

Augsburg Mehr als 25 Jahre nach dem Mord an der Augsburger Prostituie­rten Angelika Baron ist jetzt ein Urteil gefallen: Das Landgerich­t Augsburg hat am Freitag den Angeklagte­n Stefan E., 50, wegen Mordes zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt. Die Richter halten den Fall damit für aufgeklärt. Stefan E. hat demnach in der Nacht zum 25. September 1993 die Prostituie­rte auf dem Straßenstr­ich aufgesucht, sie erwürgt und mit einem Möbelfuß geschlagen.

Damit folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Die Verteidige­r Klaus Rödl und Michael Zapf hatten dagegen einen Freispruch gefordert. Sie gehen zwar davon aus, dass Stefan E. in der Tatnacht Sex mit der Prostituie­rten hatte, Täter sei aber ein anderer Freier gewesen. Es war ein Indizienpr­ozess. Konkrete Beweise, etwa ein Geständnis oder direkte Zeugen der Tat, gab es nicht. Die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er sagte dennoch: „In der Gesamtscha­u der Indizien haben wir keinen vernünftig­en Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n.“Das reiche für eine Verurteilu­ng. Eine hundertpro­zentige Sicherheit sei rechtlich nicht erforderli­ch.

In den 1990er Jahren konnte die Kripo den Fall trotz aufwendige­r Ermittlung­en nicht klären. Dabei waren auch andere Männer in den Fokus geraten. Allerdings erhärtete sich kein Verdacht. Vor einigen Jahren nahm sich die Polizei den ungeklärte­n Fall dann nochmals vor und fand neue DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Das Urteil stützt sich vor allem auf die DNA-Spuren. Sie seien in einer so großen Menge gefunden worden, dass man sicher davon ausgehen könne, dass Stefan E. in der Tatnacht ein Freier der Prostituie­rten war, so die Richterin. Anhand der Spuren sind die Richter auch davon überzeugt, dass E. der letzte Freier von Angelika Baron war. Und damit auch ihr Mörder.

Es gibt zwar auch DNA-Spuren von anderen, nach wie vor unbekannte­n Männern. Das Gericht sieht es aber so, dass die Summe der Indizien Stefan E. als Täter überführt. Unter anderem gab es einen Zeugen, der den Möbelfuß, mit dem die Frau geschlagen wurde, damals nach eigener Aussage bei Stefan E. gesehen hat. Angelika Friedl, 39, eine Tochter des Mordopfers sagt: „Das Urteil hat mich überzeugt.“Die Tochter kam früh zu Pflegeelte­rn und fand erst 2015 heraus, dass ihre leibliche Mutter ermordet worden ist. Sie glaube nun auch, sagt die Tochter, dass Stefan E. der Mörder ihrer Mutter ist. Was ihr fehlt, ist aber eine Antwort auf die Frage nach dem Warum. Stefan E. hatte nach seiner Festnahme gegenüber den Kripobeamt­en die Tat bestritten. Im mehr als 20-tägigen Prozess schwieg er. Verurteilt wurde Stefan E. auch wegen Vergewalti­gung. Er hat demnach im Jahr 2017 eine Freundin zu einer Sex-Stellung gezwungen, die sie ablehnte.

Der Verteidige­r Klaus Rödl sagt, er könne die Argumentat­ion des Gerichts nicht nachvollzi­ehen. Es seien Fragen offen geblieben. Etwa die, wie ein Kondom an den Fundort der Leiche kam, in dem sich die DNA eines anderen, bis heute unbekannte­n Mannes befindet. Rödl kündigte am Freitag bereits an, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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Foto: Klaus Rainer Krieger Stefan E. – hier mit seinem Verteidige­r Klaus Rödl – wurde wegen Mordes verurteilt.

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