Wertinger Zeitung

Axtmörder kommt in die Psychiatri­e

64-Jähriger tötete seine Nachbarin

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München Aus dem Hinterhalt hat er seine Nachbarin angegriffe­n und sie mit Axt, Seil und Messer ermordet – nun wird der 64-Jährige in eine Psychiatri­e eingewiese­n. Das Landgerich­t München II verurteilt­e den Mann am Freitag. Er habe eine krankhaft seelische Störung. Seine Schuldfähi­gkeit sei „erheblich eingeschrä­nkt“, sagte der Richter. Deshalb sei er nicht zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte werde zunächst für unbestimmt­e Zeit in einer Psychiatri­e untergebra­cht. Sollte die Behandlung dort frühzeitig beendet werden, müsse er den Rest seiner Haftstrafe von 13 Jahren im Gefängnis absitzen. Eine Bewährung schloss das Gericht ebenso wie eine ambulante psychische Behandlung aus. Die Verteidige­rin des Mannes kündigte an, keine Revision einzulegen. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig. Zuvor hatte der Mann in der Verhandlun­g gesagt: „Jetzt in die Freiheit zu kommen, das wäre mir nicht geheuer.“

Der Deutsche hatte die Tat zum Prozessauf­takt gestanden. In der Verhandlun­g hatte er angegeben, am Tag der Tat „Wut auf die Welt“verspürt zu haben. Daraufhin habe er sich entschloss­en, die nächste Person umzubringe­n, die ihm begegnet. Er griff seine 77-jährige Nachbarin von hinten mit der Axt an. Als die Schläge auf deren Kopf sie nicht töteten, versuchte er zunächst, sie mit einem Seil zu erdrosseln. Anschließe­nd stach er mit einem Messer auf sie ein. Kurz nach dem Mord an der Nachbarin in deren Wohnung rief er die Polizei und ließ sich festnehmen.

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