Axtmörder kommt in die Psychiatrie
64-Jähriger tötete seine Nachbarin
München Aus dem Hinterhalt hat er seine Nachbarin angegriffen und sie mit Axt, Seil und Messer ermordet – nun wird der 64-Jährige in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht München II verurteilte den Mann am Freitag. Er habe eine krankhaft seelische Störung. Seine Schuldfähigkeit sei „erheblich eingeschränkt“, sagte der Richter. Deshalb sei er nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Angeklagte werde zunächst für unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht. Sollte die Behandlung dort frühzeitig beendet werden, müsse er den Rest seiner Haftstrafe von 13 Jahren im Gefängnis absitzen. Eine Bewährung schloss das Gericht ebenso wie eine ambulante psychische Behandlung aus. Die Verteidigerin des Mannes kündigte an, keine Revision einzulegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zuvor hatte der Mann in der Verhandlung gesagt: „Jetzt in die Freiheit zu kommen, das wäre mir nicht geheuer.“
Der Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden. In der Verhandlung hatte er angegeben, am Tag der Tat „Wut auf die Welt“verspürt zu haben. Daraufhin habe er sich entschlossen, die nächste Person umzubringen, die ihm begegnet. Er griff seine 77-jährige Nachbarin von hinten mit der Axt an. Als die Schläge auf deren Kopf sie nicht töteten, versuchte er zunächst, sie mit einem Seil zu erdrosseln. Anschließend stach er mit einem Messer auf sie ein. Kurz nach dem Mord an der Nachbarin in deren Wohnung rief er die Polizei und ließ sich festnehmen.