Was Landwirte wissen müssen
Blauzungenkrankheit: neue Papiere nötig
Landkreis Wie das Dillinger Landratsamt mitteilt, wird ab Montag,
15. April, die Tierhaltererklärung für das Verbringen von ungeimpften Rindern aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete erforderlich. Eine angepasste Allgemeinverfügung zum eingerichteten Sperrgebiet zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gibt es im Internet. Laut Pressemitteilung ist diese auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik „Aktuelles und Kurzinfos“unter dem Menüpunkt „Amtsblatt“zu finden. Danach müssen Landwirte und Viehhandelsunternehmen ab sofort eine Tierhaltererklärung mitführen, auf der die erfolgte Repellentbehandlung einzutragen ist. Um einen reibungslosen Übergang vom bisherigen Verfahren zu gewährleisten, gilt das neue Verfahren ab dem
15. April.
Grund dafür ist, dass nach aktueller Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Untersuchungen für das Verbringen empfänglicher Tiere aus BTV-Restriktionszonen in freie Gebiete nicht der Ermittlung einer anzeigepflichtigen Tierseuche dienen, sondern reine Handelsuntersuchungen darstellen. Hierfür steht dem Tierhalter die Wahl der Untersuchungseinrichtung grundsätzlich frei; das bedeutet, dass auch private Labore die Untersuchung durchführen können. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die untersuchende Einrichtung die Untersuchungsverfahren anwendet, die das nationale Referenzlabor (FLI) vorgibt.
Bisher galt der Eintrag eines negativen BTV-Untersuchungsergebnisses durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in der HI-TierDatenbank gleichzeitig als Nachweis einer durchgeführten Repellentbehandlung. Diese „Kopplung“wird zum 15. April aufgehoben.
Die Tierhaltererklärungen können auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik „Landkreis und Bürgerservice“unter den Menüpunkten „Landratsamt – Formulare – Veterinärverwaltung“heruntergeladen werden.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit wie FAQs, aktuelle Verbringungsregelungen sowie die aktuell in Bayern festgelegten Restriktionszonen sind unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm veröffentlicht.