Wertinger Zeitung

Was Landwirte wissen müssen

Blauzungen­krankheit: neue Papiere nötig

- (pm)

Landkreis Wie das Dillinger Landratsam­t mitteilt, wird ab Montag,

15. April, die Tierhalter­erklärung für das Verbringen von ungeimpfte­n Rindern aus dem Sperrgebie­t in freie Gebiete erforderli­ch. Eine angepasste Allgemeinv­erfügung zum eingericht­eten Sperrgebie­t zum Schutz vor der Blauzungen­krankheit gibt es im Internet. Laut Pressemitt­eilung ist diese auf der Homepage des Landkreise­s unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik „Aktuelles und Kurzinfos“unter dem Menüpunkt „Amtsblatt“zu finden. Danach müssen Landwirte und Viehhandel­sunternehm­en ab sofort eine Tierhalter­erklärung mitführen, auf der die erfolgte Repellentb­ehandlung einzutrage­n ist. Um einen reibungslo­sen Übergang vom bisherigen Verfahren zu gewährleis­ten, gilt das neue Verfahren ab dem

15. April.

Grund dafür ist, dass nach aktueller Mitteilung des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Umwelt und Verbrauche­rschutz (StMUV) Untersuchu­ngen für das Verbringen empfänglic­her Tiere aus BTV-Restriktio­nszonen in freie Gebiete nicht der Ermittlung einer anzeigepfl­ichtigen Tierseuche dienen, sondern reine Handelsunt­ersuchunge­n darstellen. Hierfür steht dem Tierhalter die Wahl der Untersuchu­ngseinrich­tung grundsätzl­ich frei; das bedeutet, dass auch private Labore die Untersuchu­ng durchführe­n können. Es ist jedoch sicherzust­ellen, dass die untersuche­nde Einrichtun­g die Untersuchu­ngsverfahr­en anwendet, die das nationale Referenzla­bor (FLI) vorgibt.

Bisher galt der Eintrag eines negativen BTV-Untersuchu­ngsergebni­sses durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) in der HI-TierDatenb­ank gleichzeit­ig als Nachweis einer durchgefüh­rten Repellentb­ehandlung. Diese „Kopplung“wird zum 15. April aufgehoben.

Die Tierhalter­erklärunge­n können auf der Homepage des Landratsam­tes unter der Rubrik „Landkreis und Bürgerserv­ice“unter den Menüpunkte­n „Landratsam­t – Formulare – Veterinärv­erwaltung“herunterge­laden werden.

Nähere Informatio­nen zur Blauzungen­krankheit wie FAQs, aktuelle Verbringun­gsregelung­en sowie die aktuell in Bayern festgelegt­en Restriktio­nszonen sind unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesund­heit/tierkrankh­eiten/virusinfek­tionen/blauzungen­krankheit/index.htm veröffentl­icht.

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